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Hier im Forum sind ja Einige. Da darfst du gerne nachfragen, was für einen Nachteil sie dadurch hatten, dass wir weiterhin Eigentümer waren
Ok, die Ironie seh ich, nur verstehen tu ich es nicht- vielleicht habe ich die passenden Posts auch nur nicht gelesen.
Tacheles: Welche Nachteile oder Vorteile hat es denn, wenn das TH weiterhin Eigentümer ist.
Ich hätte immer Angst, dass ein doofer Mitarbeiter meinen Zwerg nimmt und weggeht... a bissl Paranoia und Verlustängste pflegen
Solche Fälle kann man aber auch über das Vet-Amt angehen, dafür braucht man keinen Eigentumsvorbehalt.Zur Beruhigung nenne ich auch noch zwei Fälle,ein alter Schäfi wurde an einen jungen Mann vermittelt.(Familienanschluß)
Später stellte sich heraus,dass der Hund in einem Zwinger untergebracht war und ein einsames "Firmen"gelände bewachen sollte.Der Besitzer wohnte gar nicht dort.Hund wurde wieder eingezogen.
Fall 2,junge Frau ,sehr sympatisch, hatte einen jungeren lauffreudigen Mix zu sich genommen.Später stellte sich heraus,dass der Hund fast nur in einem Schuppen gehalten wurde.Die Frau hatte Arbeit bekommen und keine Zeit mehr .
Nachdem das sogar die Anwohner dem TH gemeldet hatten,die ewige Bellerei nervte die Anwohner ,wurde eine NK gemacht und der Hund wieder eingezogen.
wie gesagt ,EINZELFÄLLE
Nur so als Stichpunkte und immer abhängig vom jeweiligen TH bzw. Mitarbeiter:Tacheles: Welche Nachteile oder Vorteile hat es denn, wenn das TH weiterhin Eigentümer ist.
Ich hätte immer Angst, dass ein doofer Mitarbeiter meinen Zwerg nimmt und weggeht... a bissl Paranoia und Verlustängste pflegen
- Schutzdienstausbildung wird im Vorgespräch geklärt
- Ausbildungsmittel (z.B. Stachel) wird im Vorgespräch geklärt
- die Zeit, die ein Hund allein sein muss wird im Vorgespräch geklärt
- die Frage, ob und wann ein Hund eingeschläfert wird hat das Th nix mit zu tun
- allgemein medizinische Behandlungsfragen hat das Th nix mit zu tun, es sei denn der Hund wird offensichtlich NICHT behandelt...wie in dem Pilzfall s.o.
- Befolgung einer Kastrationsklausel (sofern vorhanden)wird nicht kontrolliert und ist sowieso DEIN Lieblingsthema
- zeitweise oder dauerhafte Abgabe an Dritte kriegt man nicht mit
- Änderung der Wohnsituation wäre uns egal, ist aber übrigens oft ein Rückgabegrund!!
Zwingerhaltung wird vorher abgesprochen, es gibt Hunde wo das i.O., genügend Sozialkontakt vorausgesetzt, aber nicht für alle Hunde..
Es gibt sicher viele Fälle, wo auch beim TS vernünftige Leute sind und alles glatt läuft. Ich persönlich mag aber nicht vom Gutdünken eines übereifrigen Tierschützerchens abhängig sein. ich hoffe, dass nicht irgendwo EIN Tierschützer entscheidet...
Und schon gar nicht, wenn die meine Kohle behalten und ich dafür eigentlich null Rechte hab.
Für "seriöse" TSO mag das ja zutreffen. Wenn ich mal an die Möglichkeiten jenseits der Seriösität denke... ist schon verlockend, für einen leicht vermittelbaren Hund 3 oder 4 mal die Vermittlungsgebühr zu kassieren. Musst halt nur dubiose Gründe für die Rückforderung finden - und fügige Interessenten. Oder auch tierfreundliche, denen Du dann erklärst, der Hund bliebe bis zum Ende des langwierigen Rechtsstreits im TH-ZwingerWenn du nicht gegen den Vertrag verstößt, kann es dir eigentlich egal sein, ob die Orga auf dem Papier noch Eigentümer ist, denn dann werden sie nichts von dir wollen.
Nee, das nennt sich "Zwangsenteignung"Was seid Ihr putzig
mein Gutster, das nennt sich TierSCHUTZ!
und wie oben schon gesagt, die Fälle wo das zur Anwendung kommt, sind glücklicherweise sehr selten...Oder wahlweise "sittenwidrige Vertragsklauseln".
Nur so als Stichpunkte und immer abhängig vom jeweiligen TH bzw. Mitarbeiter:Tacheles: Welche Nachteile oder Vorteile hat es denn, wenn das TH weiterhin Eigentümer ist.
Ich hätte immer Angst, dass ein doofer Mitarbeiter meinen Zwerg nimmt und weggeht... a bissl Paranoia und Verlustängste pflegen
- Schutzdienstausbildung wird im Vorgespräch geklärt Interessen ändern sich
- Ausbildungsmittel (z.B. Stachel) wird im Vorgespräch geklärt Notwendigkeiten ändern sich
- die Zeit, die ein Hund allein sein muss wird im Vorgespräch geklärt Lebenssituationen ändern sich
- die Frage, ob und wann ein Hund eingeschläfert wird hat das Th nix mit zu tun als Eigentümer schon
- allgemein medizinische Behandlungsfragen hat das Th nix mit zu tun, es sei denn der Hund wird offensichtlich NICHT behandelt...wie in dem Pilzfall s.o. als Eigentümer schon
- Befolgung einer Kastrationsklausel (sofern vorhanden)wird nicht kontrolliert und ist sowieso DEIN Lieblingsthema warum dann solche Klauseln? und ich lass halt Lügen nicht so stehen
- zeitweise oder dauerhafte Abgabe an Dritte kriegt man nicht mit soso. Gibts doch auch als Klausel
- Änderung der Wohnsituation wäre uns egal, ist aber übrigens oft ein Rückgabegrund!! von Garten nach Wohnung ist Euch also egal... na sowas
Zwingerhaltung wird vorher abgesprochen, es gibt Hunde wo das i.O., genügend Sozialkontakt vorausgesetzt, aber nicht für alle Hunde..
Gilt aber nicht für alle TSV
Es gibt sicher viele Fälle, wo auch beim TS vernünftige Leute sind und alles glatt läuft. Ich persönlich mag aber nicht vom Gutdünken eines übereifrigen Tierschützerchens abhängig sein. ich hoffe, dass nicht irgendwo EIN Tierschützer entscheidet... Die Entscheidungsfindung mag gemeinsam erfolgen, TREFFEN tut sie in der Regel einer. Sowas nennt man Hierarchie
Und schon gar nicht, wenn die meine Kohle behalten und ich dafür eigentlich null Rechte hab.
Ich rede nicht über die Anzahl, mich würde schon ein einziger Fall stören, wenn es MEINER wäreNee, das nennt sich "Zwangsenteignung"mein Gutster, das nennt sich TierSCHUTZ!
und wie oben schon gesagt, die Fälle wo das zur Anwendung kommt, sind glücklicherweise sehr selten...Oder wahlweise "sittenwidrige Vertragsklauseln".
belegst du bitte diese Behauptung? welche Klauseln in einem üblichen Ts-Vertrag sind sittenwidrig??? (abgesehen von deinem Lieblingskastrathema)
und beachte bitte: diese Fälle sind in der absoluten Minderheit, dem gegenüber stehen Hunderte von glücklichen Adoptionen...
Nur so als Stichpunkte und immer abhängig vom jeweiligen TH bzw. Mitarbeiter:Tacheles: Welche Nachteile oder Vorteile hat es denn, wenn das TH weiterhin Eigentümer ist.
Ich hätte immer Angst, dass ein doofer Mitarbeiter meinen Zwerg nimmt und weggeht... a bissl Paranoia und Verlustängste pflegen
- Schutzdienstausbildung
- Ausbildungsmittel (z.B. Stachel)
- die Zeit, die ein Hund allein sein muss
- die Frage, ob und wann ein Hund eingeschläfert wird
- allgemein medizinische Behandlungsfragen
- Befolgung einer Kastrationsklausel (sofern vorhanden)
- zeitweise oder dauerhafte Abgabe an Dritte
- Änderung der Wohnsituation
Lächerlich. Das waren sachliche Argumente, nur Deine Argumentation ist dünn.ich bin raus, du bist mir zu unsachlich...
Wie schon oben geschrieben: warum mache ich es dann? Und der Teufel ist ein EichhörnchenTja - aber woher sollte das TH das alles wissen?
Ich käme doch im Leben nicht auf die Idee, im TH nachzufragen, ob ich diese oder jene Ausbildung mit meinem Hund machen darf, oder die auch nur darüber zu informieren. Gleiches gilt für medizinische Fragen bis hin zur Einschläferung. Sowas entscheide ich zusammen mit meinem TA, sonst mit niemandem.
du hast mich der Lüge bezichtigt...
Nein, das bezog sich auf mein angebliches Lieblingsthema Kastration. Und dazu werden hier regelmäßig Lügen verbreitet.
Nochmal: das Rücknahmerecht dient dem Schutz des Tieres.
Keiner hat ein Interesse daran, die Interessenten zu schikanieren.
Manche Organisationen aber zumindest an mehrfacher Zahlung einer Gebühr
Im Fall des Falles, wie gesagt selten...stellt der Vertrag die rechtliche Grundlage dar um das Tier zu schützen, wie Lana sagt, immernoch auf wackeligen Füßen. Immerhin geht es um Lebewesen nicht um Autos, auch wenn es rechtlich immernoch Sachen sind.
Wir haben jahrelang Kontakt zu den Leuten die Hunde von uns adoptiert haben, eher auf freiwilliger Basis..
---alles andre ist nicht machbar, willst du jetzt aussagen wie arbeiten nicht seriös, weil wir nicht jahrelang Nachkontrollern machen? wenn du doch eigentlich gegen das alles bist???
Nein, der fehlende Kontakt ist nicht unseriös, das Wort bezog sich auf die "Mehrfachverdiener". Aber in dem Fall macht der Eigentumsvorbehalt absolut null Sinn, weil Ihr eh nicht mitbekommt, was mit Eurem Eigentum passiert. Ich bin auch nicht gegen Kontrollen in angemessenem Maß - aber ich übernehme einen Hund auch nur mit Eigentum
sorry, aber das muss ich nicht verstehen...
und es muss auch keiner unterschreiben,
und es muss auch keiner nen Hund von uns adoptieren....
so wie Crabat es geschrieben hat, was jemandem nicht passt, muss er nicht durchziehen...
Genau, ich unterschreib es ja auch nicht. Aber die TE wollte Vor- und Nachteile einer Vermittlung ohne Eigentumsübergang hören.
Die es getan haben sind glücklich...und das spricht sich rum, genau wie bei Nadine....
es gibt nämlich durchaus auch positive MundzuMundPropaganda...
Der einzige der hier Paranoia hat ist Kaeptn Stummel