Urheberrechtsverletzung

Sowas wie rechte Maustaste - Bild speichern unter..., ist nicht wirklich verboten, solange man die Bilder nicht kommerziell nutzt. Betreiber von Homepages können dies jedoch recht einfach unterbinden, indem sie die Funktion der rechten Maustaste auf ihrer HP deaktivieren.

Blödsinn, sorry. Das blockt vielleicht Tante Erna, aber keinen normalgebildeten Internetuser ab.

Gibt noch andere Möglichkeiten, wie kein jpg verwenden, sondern eine slideshow usw. . Ist OT, deshalb wollte ich es nicht weiter vertiefen ;) .
 
  • 28. April 2024
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Hi Scotty ... hast du hier schon mal geguckt?
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Füße ruhig halten. Das ist reine Einschüchterung. In dem beschriebenen Fall müsste der Anbieter des Bildes ermittelt werden, nicht derjenige/diejenige die es herunterladen bzw. anschauen. Da in keiner Tauschbörse ein Vermerk zu finden ist ob ein Bild geschützt ist oder nicht, macht man sich auch nicht strafbar. Der Anbieter macht sich hier jedoch auf jeden Fall strafbar. Das kann so verglichen werden: Jemand setzt Nackbilder von Paris hilton auf eine Website. Du besuchst die Website und hast das Bild somit in deinem Cache des Browsers. Nicht Dein Problem, Problem des Anbieters.

Tauschbörsen sind legal solange man dort auch nur legale Dinge herunterlädt. Das kann man so stehen lassen.

Anwalt nicht einschalten, wie bereits empfohlen wurde, einfach abwarten und, sofern vorhanden, sich beim Rechtschutz informieren ob die die evtl. anfallenden Kosten übernehmen würden.

Und generell gilt: nix unterschreiben, nix faxen.
 
Füße ruhig halten. Das ist reine Einschüchterung. In dem beschriebenen Fall müsste der Anbieter des Bildes ermittelt werden, nicht derjenige/diejenige die es herunterladen bzw. anschauen. Da in keiner Tauschbörse ein Vermerk zu finden ist ob ein Bild geschützt ist oder nicht, macht man sich auch nicht strafbar.

Das Problem bei Tauschboersen ist, dass jeder, der das Objekt herunterlaedt auch gleichzeitig Anbieter ist.

Und nur weil nicht explizit "Copyright xyz" 'dran steht, heisst das noch lange nicht, dass dieses Copyright nicht existiert. Ein Copyright existiert immer, wenn man etwas geschaffen hat.
 
Es gibt generell Einstellungen in Tauschbörsenclients die zwar das Herunterladen explizit erlauben, das Versenden jedoch nicht und wenn, dann nur Dateien die man explizit dafür vorsieht bzw. einen Ordner für eben solche Uploads definiert. Was man also gezogen hat steht daher nicht automatisch jedem anderen zur Verfügung.

Back to topic: Die Beweispflicht liegt hier aber eindeutig bei dem Mahnanwalt. Sollte es dennoch zu einem gerichtlichen Vergleich kommen wird das Gericht höchstwahrscheinlich eine Einstellung "mangels öffentlichem Interesse" und "geringer Schuld" nach §§ 153, 153a StPO erlassen.
 
bisher ist nix weiter passiert. zwei weitere aus unserm bekanntenkreis haben dies auch bekommen. einer davon schon vor einem jahr.
mehr als dieses eine schreiben, hat auch er nicht bekommen.

wir warten wieter ab.
 
wenn du nichts getan hast, dann kann dir auch nichts passieren. so einfach ist das. solltest du aber etwas runtergeladen oder veröffentlicht haben, so würde ich aktiv werden. abwarten ist da nicht immer das beste.

pete
 
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