Urheberrechtsverletzung

miriam&justin

10 Jahre Mitglied
meine mum hat gerade post von einem anwalt bekommen.

sie soll auf einer tauschbörse ein geschütztes bild runtergelden haben.
der anwalt will bis zum 8.8.07, 150 euro ansonsten, kommen auf sie anwaltkosten um die 1000 euro zu.
dabei war eine unterlassungsvollmacht ,die am besten, heute noch, unterschrieben, per fax dort hin gesant werden soll

sie selbst oder einer meiner geschwister kann sich nicht dran erinnern jemals ein gotic bild auf ihren pc geholt zu haben.

kann mir jemand einen tip geben? bezahlen oder erstmal abwarten?

lg ivonne
 
  • 27. April 2024
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Hi miriam&justin ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hast du mal nach dem Namen des Anwalts gegoogelt? Oder mal den Verbraucherschutz angerufen ob denen was darüber bekannt ist?

Ansonsten, wenn ihr euch im Recht seht, das ganze einem Anwalt übergeben und gut ist.
Ich würde nichts unterschreiben ohne dass es ein Anwalt meines Vertrauens gesehen hat und mich beraten hat.

Bis denne,

eure Klopfer :D
 
mein bruder hat grad gesagt, das die wohl letztes jahr auch ne groß aktion gestartet hatten und alle der tauschbörse so ein schreiben geschickt hatten. was da raus gekommen ist, weiß ich noch nicht, mein bruder kämpft sich grad durch eine 30 seitige diskusion
 
Klingt aber sehr merkwürdig...

Google mal nach dem Namen des Anwalts etc. - Mal gucken, ob es dazu schon bekannte Fälle gibt.

Es gibt Anwälte, die probieren es einfach und viele zahlen, um nur ja keinen Ärger zu kriegen...

Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber ich war immer der Meinung, wenn ich mir ein Bild runterlade, nur um es auf meinem PC anzugucken, wäre das nicht strafbar? Erst, wenn ich es auf einer HP wieder online stelle oder anderweitig nutze? :verwirrt:
 
genau das dachte ich auch. sie haben kein bild auf irgendeiner hp eingestellt. wir suchen mal weiter.
 
meine mum hat gerade post von einem anwalt bekommen.

sie soll auf einer tauschbörse ein geschütztes bild runtergelden haben.
der anwalt will bis zum 8.8.07, 150 euro ansonsten, kommen auf sie anwaltkosten um die 1000 euro zu.
dabei war eine unterlassungsvollmacht ,die am besten, heute noch, unterschrieben, per fax dort hin gesant werden soll

sie selbst oder einer meiner geschwister kann sich nicht dran erinnern jemals ein gotic bild auf ihren pc geholt zu haben.

kann mir jemand einen tip geben? bezahlen oder erstmal abwarten?

lg ivonne

Rechtsanwalt R. aus Hamburg?
 
nee, die sind aus recklinghausen. sind wohl fünf verschiedene, bisher hab ich nix gutes über die gefunden
 
Wenn man nichts gemacht hat ist unterschreiben erstmal eh das dümmste, was man machen kann. Gibt es Hintergrundinformationen, wieso die auf deine Mom gekommen sind? Weil, so ohne weiteres gibt auch kein Provider diese Daten raus, zumal es dazu auch eine Entsprechende Meinung seitens der EU gibt [1]. Auch gibt es ein Urteil eines AGs zu dem Thema [2]. Diese Unzulässigkeit impliziert imho sogar dann ein Beweisverwertungsverbot. (Ergänzung [3])

Ich würde eher zurückfragen, woher diese Informationen kommen, um welches Bild es sich gehandelt haben sollte und wer da der Rechteinhaber ist. Dann hast du schonmal mehr Informationen, um damit auch im Internet recherchieren zu können.

Vor dem Einschalten eines eigenen Anwalts vorher mit der Rechtschutz klären, ob die das vorschiessen, bei Urheberrechtsvergehen stellen die sich manchmal etwas an.

Halt uns mal auf dem laufenden.


[1]
[2]
[3]
 
also ihr provider hat keine daten raus gegeben.
wenn bekommt sowas nur der staatsanwalt und von dem müßte man ja post bekommen.

wir wissen nun nicht mehr was wir davon halten sollen. es haben schon viele von denen post bekommen, einige ham nicht drauf reagiert und ham seit über nem jahr nix mehr von denen gehört, bei anderen faltern aller paar wochen neue forderungen ein.
ich glaub ein anwalt wird wohl das beste sein

lg ivonne
 
Tz,tz,tz, ist ja wieder mal mein Spielplatz!

Einschüchterung vom Feinsten!

Grundsätzlich ist eine Abmahnung das Angebot zu einem außergerichtlichen Vergleich, mit dem Nebeneffekt, dass man die Kosten der Gegenseite zu tragen hat! (in diesem Fall 150 €)

Zu dem hat die Abmahnung den Vorteil, dass man bei einem eventuellen Gerichtsverfahren weniger der Gefahr ausgesetzt ist, die Gerichtskosten zu tragen.

Allerdings sollte eine Abmahnung schon hieb- und stichfest sein!

So mancher RA oder Abmahnverein verdient so sein täglich Brot! Abmahnungen ins Blaue hinein, mit fragwürdiger Beweisführung und einschüchternden Wortlaut!

Ich würde schlicht und einfach, bei dem Anwalt den Nachweis einer Urheberrechtsverletzung einfordern.

Persönlich fahre ich immer die harte Linie. Gibt einen Wettbewerbsverein der gerne Ebay Account abmahnt oder besser geschrieben, versucht abzumahnen.

Die suchen sich Accounts raus, die mehr als 500 Transaktionen haben, unterstellen gewerblichen Handel und monieren somit die fehlenden Angaben hinsichtlich HBR Nummer und AGB.

Ich klopp mich halt gerne vor Gericht, warum soll ich daher im Vorfeld eine Abmahnung bezahlen.:lol:

Stinker

Noch keine Abmahnung hat es bei mir bis vorm Richter geschafft! Irgendwie komisch!:D
 
Ich klopp mich halt gerne vor Gericht, warum soll ich daher im Vorfeld eine Abmahnung bezahlen.:lol:

Im Internet sich irgendwas auf seine Seite zu ziehen, ohne sich über Copyright etc. im Klaren zu sein zeugt von der überlegenen Naivität wie sie der CCC gerade auf seiner hervorragend karrikiert. Woher sollen das aber Lieschen Müller oder Hubert Meier wissen ? Reicht doch der Horizont gerade bis zum Gartenzaun. Lizenzen, Creative Commons, Open Source, GPL liegen dahinter. Also ist es ja nur logisch, dass m(M)an(n) sich gerne vor Gericht kloppt und dann wundert, dass man doch falsch liegt. Lasst die W-Lans offen, wundert euch über die Urteile die schon längst existieren, kopiert fleissig Bilder auf eure Site von Anderen. Stellt euch weiterhin brav mit der Rechtsschutzversicherung vor Gericht und sagt: das hab nicht nicht gewusst. Stellt dann fest : vorher schlau machen hilft hinterher Ärger vermeiden. Ich lehn mich derweil zurück und lese solche Artikel bei heise oder hier sehr entspannt und beobachte die Seiten die es wirklich darauf anlegen immer wieder Ahnlungslose bzw. Naive für solche legale(!) Aktionen auf Grund ihrer Unwissenheit zu missbrauchen, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

M.
 
meine mum hat gerade post von einem anwalt bekommen.
sie soll auf einer tauschbörse ein geschütztes bild runtergelden haben.
kann mir jemand einen tip geben? bezahlen oder erstmal abwarten?
lg ivonne
Ich würde zum jetzigen Stand nichts machen Ivonne.
- keine Abmahngebühr bezahlen (wofür denn? das herunterladen eines Bildes zum eigenen Zweck ist nicht verboten)
- keine eigenen Anwalt nehmen (der will ja auch sein Geld haben. Es sei denn, Deine Mutter ist rechtsschutzversichert. Dann aber den Fall vorab mit der Versicherung abklären, ob sie ihn übernimmt.)
- warte, ob der Abmahnanwalt es auf ein Gerichtsverfahren ankommen läßt. In der Regel passiert dies nicht.
Grüße Klaus
 
Perignon, es geht nicht darum, daß ihre Mutter ein fremdes Bilda auf ihrer HP online gestellt hätte.

Lt. Posting oben kam die Abmahnung, daß sie ein Bild einfach nur heruntergeladen hätte - quasi zum Anschauen auf dem PC, wenn ich es richtig verstanden habe?

Und DAS ist doch nicht verboten, oder?
 
Und DAS ist doch nicht verboten, oder?

Besucht man eine HP, hat man die Bilder etc in den Temp. Internet Files Ordner eh drin - also "runtergeladen".

So wie ich es jedoch verstanden habe, soll ihre Mutter das Bild in einer TAUSCHBÖRSE wie emule runtergeladen haben. DAS ist und bleibt verboten.

Sowas wie rechte Maustaste - Bild speichern unter..., ist nicht wirklich verboten, solange man die Bilder nicht kommerziell nutzt. Betreiber von Homepages können dies jedoch recht einfach unterbinden, indem sie die Funktion der rechten Maustaste auf ihrer HP deaktivieren. Entweder der Besucher bekommt dann beim klicken mit der rechten Maustaste auf ein Bild eine Warnung angezeigt, dass er die rechte Maustaste nicht nutzen soll oder sie funktioniert ganz einfach nicht auf der HP.
 
In "Tauschbörsen" treibt man sich eigentlich nur rum, wenn man was runterladen will.
Ausserdem: "Tauschbörsen" uä sind brandheiss, was dort angeboten wird ist meist urheberrechtlich geschützt. Tauschbörsen ständig mit spezieller Software von der Industrie oder privaten Firmen wie Loginep nach user-Daten gescannt. Gibt dort auch gefakte Files, die beim Runterladen die IP-Adress gleich weitergeben.
Und mit Klagen gegen diese user verdienen sich genug Leute eine Menge Geld. Die meisten zahlen stillschweigend.

Scheinbar will hier jemand "nur" Geld von euch, sonst ständ ja die Staatsanwaltschaft vor der Tür. Mit dem Absenden einer Abmahung dürfte die Wahrscheinlichkeit einer Hausdurchsuchung gegen Null gehn. Glück im Unglück?

Einen RA zu konsultieren könnte teurer kommen wie die Abmahngebühr, dass weiss der Abmahner ja auch. Drum is er ja so "günstig". Aber möglicherweis, wenns im Recht sind, dann können die bis zu EV gehn. Bildagenturen machen das schon mal, wer ein geschütztes Bild von denen auf seiner HP veröffentlicht, aber das is wieder was andres.

Was tun, sprach Zeus. Wenn wirklich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, wird wohl kaum eine RV einspringen.
Nach gegenwärtigem Stand ist es wohl am besten so wie Kangalklaus schrieb, eben nichts zu tun.
Allenfalls eine geänderte Unterlassungserklärung abzuschicken, aber da muss man wissen, wie das geht, also lieber net.
Nicht schaden kann aber ein Schreiben an den Anwalt, Betreff der Sache... zu oben genanntem Vorgang bin ich mir keiner Schuld bewusst. Unterschrift.
Evtl ein dezenter Hinweis, dass man HartzV laufen hat, kann wirksam sein, denn: Die Gerichtskosten müssen bei ner Sammelklage ja erst mal vorgeschossen werden. Du bist ja net der einzige, der von denen angeschrieben wird.

Rechtsberatung kann aber auch net schaden. Du kannst mal nach Strafanzeigen gegen Tauschbörsennutzer oä googeln, viell erfährst da was. Vielleicht hilfreich:
 
Ich würde, wie oben vorgeschlagen, erst mal nachfragen, um welches Bild es sich überhaupt handeln soll.

Dann müßte einem ja klar werden, ob es man es runtergeladen hat bzw. überhaupt kennt...
 
Sowas wie rechte Maustaste - Bild speichern unter..., ist nicht wirklich verboten, solange man die Bilder nicht kommerziell nutzt. Betreiber von Homepages können dies jedoch recht einfach unterbinden, indem sie die Funktion der rechten Maustaste auf ihrer HP deaktivieren.

Blödsinn, sorry. Das blockt vielleicht Tante Erna, aber keinen normalgebildeten Internetuser ab.
 
So wie ich es jedoch verstanden habe, soll ihre Mutter das Bild in einer TAUSCHBÖRSE wie emule runtergeladen haben. DAS ist und bleibt verboten.
Tauschbörsen sind legal, du darfst nur keine urheberrechtlich geschützten Dateien verteilen oder runterladen.
Warum sollte es verboten sein, dass ich z.B. ein von mir geschriebenes Buch dort verteilen will? Ich habe das urheberrecht und kann damit tun und lassen was ich will. Bieten andere mein Buch aber an, dann ist es nicht mehr so legal.

Bis denne,

eure Klopfer :D
 
*anmerk*

Das Zitat von Klopfer ist irreführend - Die Aussage stammt von Scotty und nicht von mir.

Ich war noch nie im Leben in bzw. auf einer Tauschbörse dieser Art. ;)
 
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