Unfruchtbarkeitsmachung

rayray

20 Jahre Mitglied
Ich habe gerade ein Schreiben von meinem Ordnungsamt bekommen (in Rheinland-Pfalz), ich solle einen Nachweis für die Unfruchtbarkeitsmachung meiner Hündin vorlegen. Meine Frage: Reicht der Nachweis das meine Hündin regelmäßig gegen Läufigkeit gespritzt wird als Nachweis? Wer hat Erfahrungen damit?
 
  • 29. April 2024
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Ich bin mir zwar nicht 100% sicher,aber mit "Unfruchtbarkeitsnachweis" ist m.E. der Nachweis der Sterilisation gemeint,da ja eine schleichende Ausrottung von Bulli+ Co. geplant ist.
 
hi ray ray,

ja ich denke schon das diese Menschen einen Schein sehen wollen, der die Sterilisation bzw Kastration deines Hundes bestätigt.
Also ich besorg mir als nächtens eine Rechtsschutz bevor ich auch solche Post kriege, um dagegen vorzugehen.
Das Verstößt eindeutig gegen das Tierschutzgesetz §1 und §2.

Laßt es nicht zu das unseren Kampfschmusern die Eingeweide herausgerissen werden.

Mit KÄMPFERISCHEN Grüßen
Else und ihr Rudel
 
Ich gehe heute zum Ordnungsamt und kläre das. Unfruchtbarkeits-Nachweis steht in der Anforderung. Das das operativ gemacht werden muß steht nirgendwo. Ich nehme den Spritz-Pass mit, der ja vom Tierarzt unterschrieben und abgestempelt ist und biete an, alle 5 Monate erneut eine Kopie beim Ordnungsamt einzureichen. Ich lasse Euch morgen wissen, wie das ausgeht.

Heute steht in der Zeitung das hier in Rheinland-Pfalz jetzt eine einheitliche Wesensprüfung zwingend eingeführt wird. Hat jemand Erfahrung damit, ich habe solche Angst, daß meine Lina den nicht besteht. Sie ist furchtbar schreckhaft. Wie kann ich uns am besten darauf vorbereiten?

Ich bin für jede Information dankbar.
 
Hi rayray,

das Beste wäre, wenn du mit deiner Lina eine Hundeschule besuchst, falls es in deiner Nähe eine gibt, die Listenhunde nimmt ( daß viele sie nicht annehmen, finde ich persönlich echt besch... ).
Wenn Lina schreckhaft ist, solltest du sie so vielen verschiedenen Reizen aussetzen wie möglich. Natürlich dosiert; nicht alles auf einmal. Außerdem überprüfe genau deine Reaktion, wenn sie sich ängstlich zeigt. Streicheln und begütigendes Zureden kann den Hund in seiner Angst noch bestärken!
Aber wie gesagt: Ein guter Hundeplatz, auf dem ihr beide geschult werdet, wäre die beste Lösung.
Ich drücke euch die Daumen!

Gruß
Alexis

asthanos.gif
 
hallo rayray,
eine wesensprüfung für hunde der kat.1 ist wohl nicht
geplant, da staff & co. sowieso nicht ohne mk und leine laufen dürfen (ausser: aus gesundheitl. gründen kann der MK erlassen werden, z.b. allergie, atemnot bei z.b. herzbeschwerden etc.). was aber in den nächsten tagen gem. pressebericht des innenministerium kommen wird, ist die sachkundeprüfung. die soll 400,-DM kosten. die ordnungsämter wussten bis gestern noch nix davon und werden wohl die betr. halter anschreiben, wenn es soweit ist. also, du bist mit deinem wissen gefordert und nicht dein hund mit einem wesenstest.
gruß aus idar-oberstein
boomer
 
Hallo boomer!

Soviel ich weiß muß bei der Sachkundeprüfung der Hund auch Aufgaben erfüllen. Nicht nur der Halter. Und das mit dem Wesenstest um den Maulkorb loszuwerden gilt meiner Meinung nach auch für Hunde der Liste 1. Oder bin ich da falsch informiert? Oder ist dasauch von Bundesland zu Bundesland verschieden?

Gruß Steffi!
 
Hallo Shiva,

bei und in Rheinland Pfalz gibts es keine Liste 1 oder Liste 2 Hunde sondern nur 3 Rassen. Bei uns werde auch grundsätzlich die Hunde der 3 Rassen nicht vom Maulkorb bereift. Selbst wenn du nachweißen kannst durch einen Wesenstest das dein Hund friedlich ist(So ist bei mir auch). Die Sachkunde kostet bis 400,- DM und muß bis zum 11.11.2000 gemacht werden. Zumindestens muß man den Ordnungsämtern nachweisen bis zum 11.11.2000 das man einen Termin vom zuständigen Sachverständigen bekommen hat. Die Sachverständigelist bekommt mann bei der Ländertierärtztekammer unter der Telefonummer 02651/1004. Es sind zur zeit nur 21 Sachvertändige.

Sachkundetest soll aus 10 Fragen(theorie) und 8 Übungen (Prakttisch)bestehen. 4 mit Maulkorb und 4 ohne Maulkorb. Die 10 Fragen werden aus 146 Fragen vom dem Sachverständigen ausgesucht. Bei uns müßen die die Leute jetzt auch einen Führungszeugnis vorlegen. Weigern Sie sich werden Ihnen die Hunde entzogen.

Die Ordnungsämter dürfen laut Anweißung von Innenmister Zuber nur den operrative Kastration/Sterrilisation zulassen. Also keine Hormonell.

IG Rheinland Pfalz
 
Hallo rayray,

wo in Rheinland-Pfalz wohnst du?
Ich habe mein OA darauf hingewiesen, daß ich meine Hunde nicht sterilisieren/kastrieren lassen werde, solange die Normenkontrollklage nicht vom Tisch ist.
Diese ist zwar vom OLG Koblenz abgewiesen(das OLG ist dafuer nicht zustaendig), aber es ist geplant sie am dafuer zustaendingen Gericht nochmal einzureichen.
Mein OA hat sich seitdem deswegen nicht mehr bei mir gemeldet, im Gegenteil ich bekam nach meiner Aussage beim OA vor ein paar Tagen die Bestaetigung geschickt, dass ich meine Hunde angemeldet haette. Bin auch mal gespannt wann die mich nochmal wegen sterilisieren anschreiben.
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Guck dir doch mal bei "Verordnungen, Rechtliches" den Artikel von Watson (Rheinland-Pfalz kaempft weiter) an, vielleicht hilfts dir weiter.


Kämpferische Grüße
Heather und Rasselbande
 
Hallo Heather,

das OVG hat die Normenkontrollklage abgewiesen(wegen nicht zuständigigkeit). Darauf hat IG Rheinland Pfalz und Herr Wortmann(Betroffner Hundehalter) über den Anwalt Dr. Janes direkte Verfassungsbeschwerde beim zuständigen Landesverfassungsgericht eingereicht. Mit einen Eilantrag gegen Kastration/Chipen und der Rassenlist. Das Ministerium ist aufgefordert worden stellung bis zum 20.November zu nehemen. Das Verfassungsgericht wird voraussichtlich bis ende November über das Eilverfahren entscheiden.

IG Rheinland Pfalz
 
Na prima!
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Dann kann man sein OA ja auf das schwebende Verfahren hinweisen. Ich habe bei meinem OA auch darauf hingewiesen, dass ich Schadensersatzklage einreichen werde, wenn sie mich zwingen meine Hunde sterilisieren/kastrieren zu lassen und der Punkt wird aus der Verordnung gestrichen.
Da faellt mir grad auf, ich Dummerchen hab in der Eile OLG und OVG verwechselt
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Hoffen wir, dass diese Schnarchnasen, die absolut keinen Schimmer von Hunden zu scheinen haben, endlich mal aufwachen und den ganzen ******* rueckgaengig machen.




Kämpferische Grüße
Heather und Rasselbande
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Shiva:
Hallo boomer!

Soviel ich weiß muß bei der Sachkundeprüfung der Hund auch Aufgaben erfüllen. Nicht nur der Halter. Und das mit dem Wesenstest um den Maulkorb loszuwerden gilt meiner Meinung nach auch für Hunde der Liste 1. Oder bin ich da falsch informiert? Oder ist dasauch von Bundesland zu Bundesland verschieden?

Gruß Steffi!

[/quote]

Hi Steffi !

Du bringst da etwas durcheinander.
Dein BL ist doch NRW, oder ?

Also in NRW !! MUSS !! der Halter einen Sachkundenachweis erbringen, ohne Hund !!!, damit er überhaupt die Erlaubnis zur Haltung bekommen kann.

Du hast doch nach dem Fragenkatalog gefragt, diese Fragen werden Dir zum Teil gestellt.

Wenn Du Deinem Hund den Maulkorb u./o. die Leine ersparen möchtest, musst Du einen Wesenstest machen
Sieh Dir doch einfach mal die Beiträge unter Wesenstest/Sachkundenachweis hier im Forum an, dann müsste alles klar sein.

Schöne Grüße


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merlin
bigball3.gif



Ach übrigens sind die Richtlinien für die Tests wirklich in jedem Bundesland anders.

[Dieser Beitrag wurde von merlin am 09. November 2000 editiert.]
 
Hallo Shiva !

Ich bin´s nochmal !
Ich muss mich ein bißchen verbessern, die Stadt Bochum macht einen kombinierten Test.

Hierzu folgender Text :

Bochum macht eine kombinierte theoretische + praktische Sachkundepruefung.

Der Praxistest mit Hund gilt nicht als Wesenstest (!) und fuehrt daher zu keiner Befreiung, faellt der Hund aber durch, z.B. wie eine 10-jaehrige Bulli-Huendin, die halt die Kommandos "sitz" und "platz" nicht kannte, so kann der Halter des Hundes keine Haltungserlaubnis bekommen....

Die LHV bzw. die DVV hierzu sprechen von einer theoretischen Pruefung, das Ministerium ist eingeschaltet, hat fuer uns reagiert, aber Bochum bleibt wohl stur....

Eine Tosa-Huendin hat bereits bestanden, aber die Geruechte haeufen sich, dass Hunde durchfallen
____________________

Nach dieser Schilderung ist er also mit viel Vorsicht zu betrachten.

Auf folgender Seite findest Du das Merkblatt.



Schöne Grüße

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merlin
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[Dieser Beitrag wurde von merlin am 09. November 2000 editiert.]
 
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