seit dem 01.07.1998 ist es nach dem neuen Eheschließungsrechtsgesetz möglich, mit keinem, einem oder zwei Trauzeugen im Standesamt getraut zu werden. Und auch, was das Geschlecht der/s Trauzeugen für Braut und Bräutigam angeht, gibt es keine bindenden Bestimmungen.
Egal, wie viele Trauzeugen welches Geschlechts du bestellst, sie müssen nach wie vor einige Grundvoraussetzungen erfüllen.
Sie müssen auf jeden Fall volljährig sein.
Sie sollten einen gültigen Ausweis zur Trauung mitbringen können.
Sie sollten Deutsch sprechen können oder in Begleitung eines Dolmetschers sein.
Soviel zum Standesamt. Nun zur kirchlichen Trauung. In der evangelischen Kirche ist es schon lange erlaubt, ohne Trauzeugen zu heiraten. In der katholischen Kirche muss man jedoch immer noch zwei Trauzeugen bestellen.
Als Trauzeuge brauchst du kein zahlendes Mitglied einer Kirche zu sein. Eine Freundin von mir ist katholisch und ich konnte ohne Probs Trauzeuge sein, obwohl ich nicht in der Kirche bin.
Mit dem Alter kann ich dir nicht weiterhelfen. Aber mit 18 ist man ja volljährig... andererseits hat meine Tochter es geschafft, im reifen Alter von 10 Jahren Patentante zu werden (katholisch
Meint ihr das sie eine Ausnahme machen wenn man er im November Geburtstag hat und die Trauung sowohl Standesamtlich und Kirchlich am 2.08.2002 statt findet?
@Josi bei den Katholischen ist es nach der Firmung oder so gell?
Davon abgesehen der kleine ist 2000 erst geboren und da war ich 15 wurd aber kurz darauf 16
He Kirsten,
Du bist ja anscheinend ein richtiges Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
Wie kannst Du nur so Tipps geben :confused: ?
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Gruss
Frank