Das Gericht verurteilte den selbstständigen Händler für Tiernahrung zu einer Geldstrafe von 800 Euro. Seine Lebenspartnerin muss 400 Euro an das Frauenhaus zahlen. Außerdem dürfen beide in den nächsten zwei Jahren keine Tiere halten. Einsicht zeigten die Angeklagten gestern vor Gericht nicht. Sie kündigten an, in Berufung zu gehen. Schließlich würden sie über ein großes Grundstück verfügen, auf dem sie Hunde, Katzen, Meerschweinchen, Enten und Kaninchen halten ...