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Andreas


 
Seid wann werden Messer getötet???

Schande, wie hirnrissig... es sollte relevant für das Urteil gegen den Halter sein, ob er Befehl gab oder nicht... aber nicht für das Leben des Hundes entscheidend sein.

Der wurde doch nur missbraucht .
 
Wundert mich auch, daß Messer getötet werden.

Geht mir nicht in den Kopf, wieso die Hündin nicht eingezogen und weitervermittelt wird. Gerade, da sie ja selbst Opfer des Missbrauchs ist.
 
Ich denke, dass hier wieder der Tatbestand greift, dass Hunde vor dem Gesetz nur eine "Sache" sind.
 
Stadt reagiert: Wird Senta einkassiert?

Senta ist offenbar noch gefährlicher als bisher bekannt. In mindestens sechs Fällen soll der große Pyrenäen Berghund andere Hunde und auch Menschen angefallen haben.

Quelle:
 
Hinsichtlich der ersten Meldung muß man wissen, dass es eine Einziehung einer Sache tatsächlich gibt. (Auch ein Auto kann durch das Gericht weggenommen werden, wenn es zu Begehung von Straftaten benutzt wurde.) Ein Hund gilt juristisch bekanntermaßen ebenso als "Sache".

Nun spricht offensichtlich einiges für die Wegnahme des Hundes von seinem unzuverlässigen Halter.

Was nicht stimmt, ist die Behauptung des ersten Artikels, dass der Eigentumsentzug gleichzeitig eines "Vernichtung" des Tatwerkzeugs bedeutet.

Ebensowenig wie das als Beispiel genannte Messer kann der Hund daran Schuld haben, dass er als "Werkzeug" einer Tat mißbraucht wurde. Daher werden ja auch z.B. eingezogene Autos oder Jagdwaffen oder sonstigen "Sachen" zugunsten der Staatskasse versteigert und (bei Waffen natürlich gegen Berechtigungsnachweis) weiterverkauft. Diese Verwertung ist für den Staat im Allgemeinen wirtschaftlicher als eine Vernichtung. Vernichtet werden natürlich illegale Sachen wie Raubkopien und selbstgebastelte Waffen.

Für einen Hund gilt selbstverständlich das Tierschutzrecht, was eine Tötung ohne vernünftigen Grund verbietet. Ein Mißbrauch des Tieres allein ist kein Grund.

Besonders deutlich zeigen sich bei diesem zufällig in die Schlagzeilen geratenen Fall zwei Fakten:
  • 1. jeder Hund einer beliebigen Rasse (ab einer gewissen Größe) kann gefährlich sein. Rasselisten sind Unsinn, Rasselisten führen offensichtlich dazu, dass die Ämter mit der Bearbeitung z.B. von Maulkorbbefeiungsanträgen für 14jährige, lebenslang unauffällige, inzwischen zahnlose StaffBulls derart überarbeitet sind, dass sie die tatsächlich notwendige Arbeit nicht mehr leisten können.
    Trotz mehrfacher massiver Auffälligkeiten haben die Ämter offensichtlich nichts Sinnvolles gegen den unzuverlässigen Halter unternommen.
    Der Fall Ibrahim Külünk aus Hamburg, Juni 2000, läßt grüßen.
  • 2. Der "Verhaltenstest", den der Hund bestanden haben soll, dürfte einer von der Sorte gewesen sein, wo ein gemäß Richtlinien bevollmächtigter Hundetrainer und/oder ein Amtstierarzt, beide ohne qualifizierte Ausbildung für Hundeverhalten/Ethologie, einen Hund beschaut haben. Dass die Zahl der Fehlbeurteilungen sich umgekehrt proportional zur Prüferqualifikation verhält, solte klar sein.

Hoffentlich findet sich für 'Senta' ein geeigneter Halter, der mit ihr arbeitet und ihr den Tod erspart.

Hoffentlich sehen die Politiker irgendwann endlich ein, dass das Problem am oberen Ende der Leine ist.
 
Hoffentlich findet sich jemand, der Senta übernimmt. Kommt sie mit dem Stempel "gefährlich" ins TH, ist es ja auch nicht gerade von Vorteil...

Scheint aber mal wieder der Richtige zu sein, ihr Halter...

Wobei ich etwas erstaunlich finde, daß oft, wenn solche Vorfälle stattfanden, eine ganze Batterie von Leuten hervor kommt und sagt, ich/Du/er/sie/es hätten schon sooo lange vor dem betroffenen Hund Angst gehabt und oftmals ihre Namen nicht nennen wollen...
 

ich muß mich selbst korrigieren.
Die Zeitung "WAZ" hatte ich als "Westdeutsche Allgemeine Zeitung" aus NRW eingeordnet. Das ist falsch, der Fall ist ja tatsächlich aus Niedersachsen!

Hier gilt seit über zwei Jahren das Niedersächsische Hundegesetz, was für Fälle wie diesen genau die richtigen Werkzeuge bereitstellt:


Erhält die Behörde einen Hinweis darauf, dass ein Hund eine gesteigerte Aggressivität aufweist, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt hat, so hat sie den Hinweis von Amts wegen zu prüfen. Ergibt die Prüfung Tatsachen, die den Verdacht rechtfertigen, dass von dem Hund eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, so stellt die Behörde fest, dass der Hund gefährlich ist. Widerspruch und Klage gegen diese Feststellung haben keine aufschiebende Wirkung.
...
... wer einen ... gefährlichen Hund hält, bedarf der Erlaubnis.....
... Die erforderliche persönliche Eignung besitzt in der Regel nicht, wer
... von Alkohol oder Betäubungsmitteln abhängig ist...


Somit dürfte feststehen, dass das Veterinäramt sich nicht an das Gesetz gehalten hat. Besonders zu beachten ist, dass die Formulierung verschärft wurde. Früher hieß es einmal "...so kann die Behörde Maßnahmen treffen..." -- jetzt heißt "..so hat die Behörde... zu prüfen .. und .. festzustellen...".
Die Behörde MUSS also was tun.

 
Ja, wie oder was macht denn nu das Vet-amt?
Im Link Stadt reagiert: Wird Senta einkassiert? steht:
„Wir sammeln Fakten und wollen nächste Woche eine Entscheidung treffen.“ Vor einem Jahr war Senta übrigens vom Veterinäramt überprüft worden ...
Also... sammelt das Amt nun seit einem Jahr schon Fakten? Warum wurd wohl der Hund überprüft überhaupt? Solche Leut melden ja nicht mal unbedingt einen Hund überhaupt an.

Noch ein Link aus der WAZ vom 26.12.:
 
Hirtenhündin Senta verlässt Deutschland
Lösung im Streit um angeblich aggressiven Vierbeiner – Ordnungsamtsleiter Peter: "Einvernehmliche Lösung"

Die Zukunft der pyrenäischen Hirtenhündin Senta ist geklärt. "Der Hund wird Wolfsburg und sogar Deutschland Ende Februar verlassen", teilte Ordnungsamtsleiter Friedhelm Peter gestern mit. Die Behörde war eingeschaltet worden, nachdem Senta einen Tag vor Heiligabend den Pudelmischling Susi zu Tode gebissen haben soll

 
 

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