Hinsichtlich der ersten Meldung muß man wissen, dass es eine Einziehung einer Sache tatsächlich gibt. (Auch ein Auto kann durch das Gericht weggenommen werden, wenn es zu Begehung von Straftaten benutzt wurde.) Ein Hund gilt juristisch bekanntermaßen ebenso als "Sache".
Nun spricht offensichtlich einiges für die Wegnahme des Hundes von seinem unzuverlässigen Halter.
Was nicht stimmt, ist die Behauptung des ersten Artikels, dass der Eigentumsentzug gleichzeitig eines "Vernichtung" des Tatwerkzeugs bedeutet.
Ebensowenig wie das als Beispiel genannte Messer kann der Hund daran Schuld haben, dass er als "Werkzeug" einer Tat mißbraucht wurde. Daher werden ja auch z.B. eingezogene Autos oder Jagdwaffen oder sonstigen "Sachen" zugunsten der Staatskasse versteigert und (bei Waffen natürlich gegen Berechtigungsnachweis) weiterverkauft. Diese Verwertung ist für den Staat im Allgemeinen wirtschaftlicher als eine Vernichtung. Vernichtet werden natürlich illegale Sachen wie Raubkopien und selbstgebastelte Waffen.
Für einen Hund gilt selbstverständlich das Tierschutzrecht, was eine Tötung ohne vernünftigen Grund verbietet. Ein Mißbrauch des Tieres allein ist kein Grund.
Besonders deutlich zeigen sich bei diesem zufällig in die Schlagzeilen geratenen Fall zwei Fakten:
- 1. jeder Hund einer beliebigen Rasse (ab einer gewissen Größe) kann gefährlich sein. Rasselisten sind Unsinn, Rasselisten führen offensichtlich dazu, dass die Ämter mit der Bearbeitung z.B. von Maulkorbbefeiungsanträgen für 14jährige, lebenslang unauffällige, inzwischen zahnlose StaffBulls derart überarbeitet sind, dass sie die tatsächlich notwendige Arbeit nicht mehr leisten können.
Trotz mehrfacher massiver Auffälligkeiten haben die Ämter offensichtlich nichts Sinnvolles gegen den unzuverlässigen Halter unternommen.
Der Fall Ibrahim Külünk aus Hamburg, Juni 2000, läßt grüßen.
- 2. Der "Verhaltenstest", den der Hund bestanden haben soll, dürfte einer von der Sorte gewesen sein, wo ein gemäß Richtlinien bevollmächtigter Hundetrainer und/oder ein Amtstierarzt, beide ohne qualifizierte Ausbildung für Hundeverhalten/Ethologie, einen Hund beschaut haben. Dass die Zahl der Fehlbeurteilungen sich umgekehrt proportional zur Prüferqualifikation verhält, solte klar sein.
Hoffentlich findet sich für 'Senta' ein geeigneter Halter, der mit ihr arbeitet und ihr den Tod erspart.
Hoffentlich sehen die Politiker irgendwann endlich ein, dass das Problem am oberen Ende der Leine ist.