Ordnungsbehördliches Vermittlungsverbot?

DerJörg

KSG-Neidhammel™
Schönen guten Morgen,

eine Frage an die Vermittlungs- bzw. Verordnungsprofis unter Euch:
smile.gif


Ich führe, wann immer ich die Zeit finde (und mein Hund "gassitechnisch" versorgt ist oder mitlaufen kann), Hunde unseres örtlichen TH's aus.

Besonders an's Herz gewachsen ist mir eine kleine Hündin (ca. 7 Monate, Pit/Staff-Mix). Diese stammt aus einer ordnungsamtlichen Beschlagnahmung. "Diana" lebte mit ca. 10 anderen Hunden (Eltern und Geschwister verschiedener Würfe, untereinander wenig verträglich) auf einem verwahrlosten Grundstück in einem Schuppen, Mutter davor angekettet als "scharfer" Wachhund. Der Besitzer war wohl nach Einzug der Hunde schon mal im TH und glaubt, diese zurückzubekommen. Soviel zur Vorgeschichte.

Laut Aussagen des TH's werden die Hunde z.Zt. nicht vermittelt, nähere Angaben konnte mir die TH-Mitarbeiterin nicht machen. Was könnten die Gründe sein? Gibt es die Möglichkeit eines amtlich verhängten Vermittlungsstopp? Müssen die Ansprüche des Besitzers noch geprüft werden?

Eure Beurteilungen würden mich sehr interessieren, danke im voraus!

Ciao
Jörg



Der Nachteil der Intelligenz besteht darin, daß man ununterbrochen gezwungen ist, dazuzulernen
George Bernard Shaw (1856-1950)
 
also, ich kann mir nicht vorstellen, dass eine ordnungsbehörde einen "vermittlungstop" veranlasst.
dürfen sie meines wissens gar nicht.

frag die leiterin nochmal konkrekt, was sie mit der aussage meinte.

nach einer wesensprüfung hat der hund genauso das recht auf einen neuen besitzer wie jeder andere auch...

vielleicht wird vom o-amt einfach erst noch geprüft, ob der halter seinen hund zurück bekommen darf. das dauert erfahrungsgemäss leider immer etwas.

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Löwner
TIERE KÖNNEN NICHT KÄMPFEN!! (Privatinitiative)
TKNKAW@hotmail.com
 
Hi

Unser Tierheim sagte uns das auch. Somit haben wir einen lebenslangen Pflegevertrag abgeschlossen - ist im Grunde das gleiche, nur wenn was passiert kommt der Hund wieder ins Tierheim

Thomas


Zum Eintragen zur Mailingliste einfach eine leere eMail an pitbull-live-subscribe@domeus.de
 
Hallo JörgL,

amtlich beschlagnahmte Hunde dürfen ohne Einverständnis des Besitzers von Tierheimen nicht vermittelt werden.(laufendes Verfahren)
Wenn der Besitzer gegen die Beschlagnahmung Widerspruch eingelegt hat, muß erst ein Gericht entscheiden, ob die Beschlagnahme rechtens war oder nicht.
Anders wäre es, wenn der Besitzer auf eine Rücknahme der Hunde verzichtet, dann können sie sofort vermittelt werden.


Beckersmom
comp.jpg


SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
Schönen guten Morgen,

danke für die Antworten.

@Beckersmom: sowas habe ich mir schon gedacht. Ich werde nochmal nachhaken, woran es liegt. Aber ich denke auch, dass der frühere Besitzer sich sträubt und so den ganzen Vorgang (die Hunde haben noch keinen Wesenstest) behindert.

Ciao
Jörg

Der Nachteil der Intelligenz besteht darin, daß man ununterbrochen gezwungen ist, dazuzulernen
George Bernard Shaw (1856-1950)
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von DerJörg:
denke auch, dass der frühere Besitzer sich sträubt[/quote]

Ich weiss von einem Hund, der in einem ähnlichen Fall im Tierheim "an einer Magenumdrehung gestorben ist" und nun weit weg inkognito ein wundervolles Zuhause gefunden hat.
biggrin.gif


Manchmal gehts halt doch.

Tierische Grüße


Der Wunsch, ein Tier zu halten, entspringt einem uralten Grundmotiv - nämlich der Sehnsucht des Kulturmenschen nach dem verlorenen Paradies.
Konrad Lorenz
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Ordnungsbehördliches Vermittlungsverbot?“ in der Kategorie „Pit Bull, Staff & andere Kampfschmuser“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...
Zurück
Oben Unten