Diese Antwort habe ich heute bekommen
Sehr geehrte Familie Würtzl!
Herzlichen Dank für Ihr Schreiben an die Frau Bundesministerin zum Thema Import von Hunde- und Katzenfellen.
Auf Grund unseres bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes (BGBl. I Nr. 118/2004, Art. 2) und seiner darauf basierenden Verordnungen ist es uns leider nicht möglich, ein Importverbot für Hunde- und Katzenfelle zu verhängen. Das neue Tierschutzgesetz beinhaltet im § 6 Abs. 2 lediglich das Verbot der Tötung von Hunden und Katzen zur Gewinnung von Nahrung oder anderen Produkten.
Die Bedingungen der Hunde- und Katzenfellerzeugung sowie der Import von Fellen und Fellerzeugnissen speziell aus dem ostasiatischen Raum sind aus Tierschutzgründen sehr bedenklich. Deshalb unterstützt Österreich den Wunsch mehrerer Mitgliedsstaaten, von der EU-Kommission Gemeinschaftsregelungen zu verlangen, um den Import und den Handel von Hunde- und Katzenfellen zu unterbinden.
Ein Umdenken auf internationaler Ebene ist wünschenswert. Ebenso ist Aufklärungsarbeit notwendig, zumal auch die wenigsten Menschen über die Verwendung von Hunde- und Katzenfellen in der Pelzindustrie und bei der Herstellung von Kinderspielzeug informiert sind.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Bürgerservice des BMGF
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Ulrich MAIER
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
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