Was, wie würde das Tierheim handeln, wenn vom Ordnungsamt oder der vorgesetzten Behörde den Umweltschutzamt ein Beischeid käme, den Hund xy zu töten?
Es ist wirklich wahr - in Bayern reicht der Anblick eines Bullterriers (Kat2) aus um Angst und Panik zu verbreiten...das reichte als Begründung in einen Urteil.. Als Grund wird dann der Schutz der Bevölkerung genannt...
Der Bescheid wird automatisch rechtskräftig und somit legal, wenn nicht innerhalb von 4 Wochen widersprochen wird...
Wir weigern uns ebenfalls - haben aber die Erfahrung gemacht das es immer erst bei Gericht dann Recht gab.
Begründet wird immer mit Gefahrenabwehr ect.
@ Consultani... es ist in Hamburg und Hessen passiert, das Hunde getötet wurden - ich schließe es für Bayern nicht aus.
und ich frage noch einmal:
Was, wie würde das Tierheim handeln, wenn vom Ordnungsamt oder der vorgesetzten Behörde den Umweltschutzamt ein Beischeid käme, den Hund xy zu töten?
Ich bezweifle das die jetzige TH Leitung oder die Vorsitzende, den A i.d.H. hat um gegen die Stadt zu klagen
Echte Kampfhunde müssten - laut bayerischer Kampfhundeverordnung - eigentlich von den Behörden aus dem Verkehr gezogen werden. Doch die Behörden wissen nicht wohin mit den Tieren. Die Hundeabteilung des Nürnberger Tierheims ist längst überfüllt, eingeschläfert werden dürfen die Tiere auch nicht.
Ein neuer Auszug,wenn ich schon lese "Echte Kampfhunde"Grrrrrrr........
Wenn die Hunde einer Einschläferung noch mal entkommen,was würde das dan heißen.........
Lebenslanger TH Aufenthalt,es sitzen 8 Monate alte Hunde in Nürnberg
LG Andrea
Eindeutig ja, da ein solcher Aufruf/eine Anordnung gegen das Tierschutzgesetz verstößt. (§1TschG)Deshalb meine Frage (weiter oben schon), ob es der Aufruf zu einer Straftat ist (Verstoß gegen geltendes TSG), zu fordern, den kompletten gesunden und nicht als gefährlich eingestuften Bestand einer bestimmten Hunderasse eines Tierheims zu töten - oder nicht.
Nach meiner Auffassung muss sie sich weigern.Wenn ja, dann kann/darf/muss sich die Leitung weigern, diesem Bescheid Folge zu leisten und die Aufrufenden sind zur Rechenschaft zu ziehen. Wenn nein, hätte ich die Begründung gerne mal erklärt.
Das wird in den "Listenländern" schwierig werden, da dort Vermittlungen grundsätzlich problematisch sind.Gibt es keine Tierheime, die von Nürnberg Hunde übernehmen würden ? Meist sind es ja sehr junge, teilweise oder ganz verträgliche.
ich habe schon ein paar mal gelesen, dass ein gesunder und freundlicher listenhund vom th eingeschläfert werden kann, wenn ihm ein ganzes leben hinter gittern blüht - er also schwer bis gar nicht vermittelbar ist.
das gepaart mit der kostenfrage ist für die nürnberger hunde emenz gefährlich und ich denke nur, dass durch ein grösseres öffentliches interesse da gegendruck gemacht werden kann/muss.
es ist zum kotzen - es sind freundliche und nette hunde, denen das todesurteil droht.
täusche ich mich oder sagt mir der name des th-leiters etwas... war er mal im tierheim münchen beschäftigt? wurden da vor einigen jahren nicht auch gesunde listis eingeschläfert?
ich bin mir nicht sicher, aber irgendwas schreit da alarm in meinem kopf.