Streitwert für einen Wohnungshund
Landgericht Wiesbaden Urteil Az.: 1 T 46/94
Kommt es bei der Frage der Hunde- oder Katzenhaltung zum Streit zwischen Mieter und Vermieter, so ist die Frage des Streitwertes oftmals von besonderer Bedeutung. Denn nach dem Streitwert richten sich nicht nur die Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren, sondern auch die Frage, ob man eine zweite Gerichtsinstanz durch eine Berufung anrufen kann. Wird die Abschaffung eines Hundes oder einer Katze vom Vermieter durch Klage gefordert, so liegt der Streitwert regelmäßig bei nur 1000 DM. Allerdings sind auch hier die Besonderheiten im Zusammenhang mit der emotionalen Verbundenheit zwischen Mensch und Tier zu berücksichtigen, so daß im Einzelfall auch eine Streitwertfestsetzung von 2 000 DM zulässig ist. Dieser Streitwert berechtigt dann, das erste Urteil durch eine Berufung überprüfen zu lassen. ...
Auch Wohnungseigentumsanlagen mit hoher Wohndichte rechtfertigen nicht das generelle Verbot der Hundehaltung ohne Vorliegen konkreter Belästigungen. ...
OLG Koblenz Verkündet am 07.07.97 Az.: 12 U 1312/96
Kampfhunde in Mietwohnung
Landgericht Gießen Az.: 1 S 128/94
Auch dann, wenn der Vermieter seine Zustimmung zur Hundehaltung des Mieters erteilt hat, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen werden. Ein Widerruf ist so bei der Haltung von Kampfhunden, etwa einem Bullterrier, gerechtfertigt. Solche Hunde sind nämlich eine mögliche Gefahr für die übrigen Hausbewohner und Mitmieter, da bei ihrer Erziehung die Aggressivität besonders gefördert wird. ...
Bullterrier; Kampfhunde; Staffordshire-Bullterrier
LG München I Verkündet am 10.09.93 Az.: 13 T 14 638/93
(Leitsatz WM
Der Vermieter in einer Wohnungsanlage kann die Haltung von Kampfhunden (hier: Staffordshire-Bullterrier) in der Wohnung untersagen. (Nur Leitsatz ZMR; Urteilsgründe in der WM
Auch ohne eine mietvertragliche Verbotsregelung über Tierhaltung oder eine vertragliche Absprache der Mietparteien über die Möglichkeit einer Einschränkung der Tierhaltung ist der Vermieter einer Wohnanlage von mehr als 200 Wohnungen berechtigt, zum Schutz der Mitbewohner und Wahrung eines ungestörten Zusammenlebens die Haltung von Kampf- und extremer Bißtüchtigkeit geprägter Hunderassen - hier: Staffordshire-Bullterrier - zu untersagen bzw. nicht zu erlauben. Dies gilt unabhängig davon, ob die Gefährlichkeit des speziellen Tieres sich konkret bereits in irgendeiner Art und Weise gezeigt hat. ...
Erlaubnis; Formularvertrag; Hundehaltung; Widerruf
LG Frankfurt/Main Verkündet am 12.07.91 Az.: 2/17 S 30/91
1. Beinhaltet eine Tierhaltungsklausel eindeutig ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt mit der Folge, daß der Vermieter die Erlaubnis nur bei Vorliegen sachlicher schützenswerter Gründe versagen kann, dann verstößt sie nicht gegen § 9 AGB-Gesetz, da sie dem Vermieter lediglich als Regulativ des Mietgebrauches dient. Dies gilt auch für den Fall, daß der Erlaubsnisvorbehalt unter den Vorbehalt des Widerrufs gestellt ist, wenn hierfür sachliche Gründe aufgeführt sind.
2. Die Hundehaltung ist zu unterlassen, wenn der Mieter mietvertraglicher Abrede zuwider dem Vermieter weder hiervon Anzeige erstattet noch um Genehmigung nachsucht, noch überhaupt Gründe dafür vorgetragen hat, warum er einen Hund in der angemieteten Wohnung halten möchte. ...
Hundehaltung - LG Köln Verkündet am 22.11.88 Az.: 10 S 198/88
Ein Wohnungseigentümer hat gegen den Mieter eines anderen Wohnungseigentümers unmittelbar keinen Anspruch auf Entfernung eines nicht störenden in der Mietwohnung gehaltenen Hundes. ...
Beleidigung; Fristlose Kündigung; Hundehaltung
LG Berlin Verkündet am 18.06.90 Az.: 62 S 152/90
1. Wird eine Hundehaltung unter der Bedingung gestattet, daß von den Tieren keine Belästigung ausgeht, so ist hierin ein Widerrufsvorbehalt zu sehen.
2. Auch die Beleidigung nur eines von mehreren Vermietern berechtigt zur fristlosen Kündigung gem. § 554a BGB ...
Verbot der Hundehaltung; Widerruf
AG Wuppertal Verkündet am 01.01.63 Az.: 9 C 369/62
1. Hat der Vermieter eine Zustimmung zur Hundehaltung einmal erteilt, so kann er sie nicht willkürlich widerrufen, sondern entsprechend der Bestimmung im Mietvertrag nur dann, wenn dies im Interesse der Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung im Hause erforderlich ist.
2. Selbst wenn im Mietvertrag die vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung erforderlich ist, ist es anerkannten Rechts, daß die Mietparteien einverständlich auf die Einhaltung dieser Formvorschrift verzichten können.
3. Gehört das Verbot der Tierhaltung zu dem vorgedruckten Text des Deutschen Einheitsmietvertrages, so ist ein weniger strenger Maßstab bei Auslegung dieser formularmäßigen Bestimmung anzulegen, als wenn diese Bestimmung in einem besonderen Anhang zwischen den Parteien besonders und bewußt ausgehandelt worden wäre. ...
Hundehaltung; Widerruf
AG Steinfurt Verkündet am 03.01.91 Az.: 4 C 544/90
Der Vermieter kann die vertraglich vorbehaltene Erlaubnis zur Tierhaltung in der Wohnung widerrufen und weitere Tierhaltung untersagen, wenn bereits ein vom Mieter gehaltener Hund nicht unerhebliche Schäden im Mietobjekt verursacht hat. ...
Hundehaltung; Ruhestörungen; Widerruf
AG Hamburg-Wandsbek Verkündet am 23.10.90
Urteil Az.: 716c C 114/90
Ein wichtiger Grund zum Widerruf der Erlaubnis der Hundehaltung liegt vor, wenn das Tier untypisch die Hausbewohner belästigt oder besondere Ruhestörungen bewirkt. ...
Hundegebell; Lärmstörungen
AG Düren Verkündet am 30.08.89 Urteil Az.: 8 C 724/88
Störendes Bellen der in einer Nachbarwohnung gehaltenen Hunde rechtfertigt die Mietminderung. ...
So, das soll reichen. Ich wollte Dir damit nur aufzeigen, daß jeder Richter anders entscheiden kann.
watson