Mietvertragskündigung

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Anna&Bestie

... wurde gelöscht.
So,
jetzt trifft es doch auch uns.
Heute erhielt ich einen Brief von unserem Vermieter, dass ich - im Interesse der Hausgemeinschaft - dafür zu sorgen habe, dass unser Hund binnen zwei Monaten aus dem Haus kommt, sonst droht uns Kündigung. Er schreibt weiterhin, dass wir entgegen dem Mietvertrag einen Hund halten, was nicht der Wahrheit entspricht. Er schreibt, dass wir um seine Erlaubnis zur Hundehalteung nicht erbeten hätten und dass stimmt schlicht und einfach nicht. In unserem Mietvertrag steht, dass wir einen Hund halten dürfen, solange die anderer Mieter im Haus Einwände gegen das Hundehalten haben sollten.
Nun scheint der Fall also eingetreten zu sein, dass jemand in unserem Haus etwas gegen die Hundehaltung zu haben scheint.
Ich habe bereits heute alle Hausbewohner - sechs an der Zahl - um ihre ehrliche Meinung zu diesem Thema erbeten. Ich vermute aber bereits zu wissen, wer etwas dagegen haben könnte in unserem Haus.
Ich habe einen sehr zeitaufwendigen und stressigen Beruf und aus Zeitmangel erlaube ich dem Hund ab und zu Mal Nachts sein Geschäft im Garten am hinteren Zaun zu machen. Die Machenschaften räume ich in der Regel sofort weg, nur jetzt im Winter haben ich mich etwas "schleifen lassen" da ich vermutete, dass bei diesen Witterungsbedingungen die Machenschaften niemandem stören. Tja, hätt´ich anders gedacht, wäre ich jetzt besser dran.

Ich bin mir zu 95% sicher, dass wir von allen anderen, außer von den vermuteten Nachbarn, eine positive Antwort bekommen werden. Aber ich weiß nicht, ob dies dann als Beweis für den Vermieter reicht.

Um eurer Meinung wäre ich sehr dankbar.

Anna&Bestie
 
  • 28. März 2024
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Hi Anna&Bestie ... hast du hier schon mal geguckt?
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Also, wenn ihr etwas schriftliches habt, wo alle Mieter einverstanden waren, daß ihr den Hund haltet, ist diese Kündigung anfechtbar (lt. Anwalt). Schlecht siehts aus, wenn keine Hunde erlaubt sind, oder evtl. keine Unterschriftenliste vorliegt.

Laß die Leute doch einfach unterschreiben, wenn ihr noch keine Liste habt, dann wird sich der auffinden, der Euch angeschwärzt hat. Oder er unterschreibt bereitwillig, weil er sich ja nicht outen will. So hättet ihr (zu Eurem Vertrag) vertragsgerecht das Recht einen Hund zu halten.

Ich würde mich dann aber nicht auf den Loorbeeren ausruhen sondern mir eine neue Wohnung suchen, denn wenn es sich um einen Listenhund handelt kann er Euch kündigen, innerhalb einer Frist.

Sucht besser noch mal einen Anwalt auf!!!

Liebe Grüße

Sunny
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Melanie & Staff-Bull Darius

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Hallo Anne !

So ein Schiet.Wenn der Vermieter die Hundehaltung genehmigt hat, muß er auch dazu stehen.Wenn sich ein Mieter belästigt fühlt, muß m.E. mit Datum und Hausnummer belegt werden, warum. Hat dieser Mieter schon zum Zeitpunkt der Haltungsgenehmigung im Haus gewohnt oder ist er erst später eingezogen? Wenn er erst später eingezogen ist, hätte ihn der Vermieter über die genehmigte Hundehaltung informieren müssen.
Ich würde Widerspruch einlegen und einen Anwalt konsultieren !

Vera
 
Hallo Anna

Ich kenne deine ituation, war selbst letztes Jahr im März in der gleichen ****** Situation wie du. Ich habe zwei Pits. Die eine hab ich zwei Tage nach dem Einzug geholt, zu dem Zeitpunkt war sie drei Wochen alt.

Der erste Streitpunkt war ziemlich schnell da, in der ersten Woche. Da hieß es dann, das sind ja KAMPFHUND. Die ganze Zeit zuvor, och sind die lieb, besonders die kleine.

Aber dann fing der ganze Trubel erst richtig an.

Da wurde mir unterstellt, ich hätte 4-5 solcher sogennanten Hunde, nur weil meine Freundin, auch zwei Hundis hatt, allerdings Huskys.

Mir wurde unterstellt, das ich die Eingangstür, mit der Hausgangstür, offen lassen würde, da ich mit den Hunden nicht spazieren gehen würde. Meine Hunde würden alleine gassie gehen, so ein Blödsinn.

Desweitern, wurde behauptet, das die 4-5 Hunde auf den Balkon scheissen und binkeln würden, und meine Freundin und ich neben dran Frühstücken würde, wie appetitlich.

Um alles aufzuzählen, breuchte ich Tage, das geht ins unendliche.

Ich hatte meine Vermieter alle paar Tage bei mir zu hause. Es war schon so weit damit, das ich mit meinem Mann wegen einer Gabel Streit bekam.

Die Hausverwaltung und die anderen Eigentümer, wollten uns rausklagen, wenn wir nich in binnen zwei Wochen unsere Hunde abschaffen würden. Da wir dies nicht taten, wollten sie uns rausklagen. Wir hätten laut ddem Anwalt unserer Vermieter gewonnen, und hättn auch wohnen bleiben dürfen.
Aber wir haben uns zum kündigung entschlossen, und sind ins eigenheim gezogen, da kann niemand etwas sagen, besser gesagt mich und meine Hundis verkraulen.

Weil auch wenn wir diesen Prozess gewonnen hättn, hätte es nie ruhe im Haus gegeben, im gegenteil, da ich schon beschatet worden bin, wäre es noch viel schlimmer geworden. Und das war uns es auf keinen fall wert.

Für diesen fatalen Fehltritt haben wir mit schlappen 16.000 DM wenn net noch mehr gebüsst.

Also liebe Anna, sucht euch lieber eine Bleibe, wo euer Hund akzeptiert wird.

Pitlady

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Hallo Anne,

was macht man da nur? Kämpfen, gewinnen und ein sich unwohl in dem Haus fühlen? Oder doch lieber die "Front" räumen und sich was suchen, wo man sich wieder wohl fühlt?
Auf der Eingangsseite hier ist ein Link zu Anwälten, die sich mit der Hundeproblematik sehr gut auskennen. Ich bin mir sicher, daß auch einer aus Deiner Ecke dabei ist.
Egal wie Du Dich entscheidest, ich wünsche Dir viel Glück,

watson
 
Hallo Anna,

im Oktober war mal unter ich glaub es war "Rechtliches" hier im Forum eine Reihe Gerichtsurteile wegen Hundehaltung. Wende Dich mal an den zuständigen Moderator, vielleicht könnt ihr diese Urteile wieder finden. Ich denke, wenn die ganze Zeit sich niemand beschwert hat, kanns doch nicht sein, dass sich über Nacht jemand belästigt fühlt?

Auf jeden Fall wünsch ich Dir viel Glück:)

Samaya
 
Hallo Anna,

Unterschriften einholen, Kündigung anfechten und versuchen, eine neue Wohnung zu finden.
So würde ich vorgehen. Wenn dein Vermieter dich nämlich jetzt auf der Abschußliste hat, hast du ganz schlechte Karten. Das Wichtigste ist jetzt, daß du Zeit für die Wohnungssuche herausschindest, denn daß die mit dem Hund nicht einfach ist, brauche ich dir nicht zu sagen.
Ich wünsch dir viel Glück, und halt uns doch bitte auf dem Laufenden, ja?

Gruß
Alexis
 
Streitwert für einen Wohnungshund
Landgericht Wiesbaden Urteil Az.: 1 T 46/94
Kommt es bei der Frage der Hunde- oder Katzenhaltung zum Streit zwischen Mieter und Vermieter, so ist die Frage des Streitwertes oftmals von besonderer Bedeutung. Denn nach dem Streitwert richten sich nicht nur die Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren, sondern auch die Frage, ob man eine zweite Gerichtsinstanz durch eine Berufung anrufen kann. Wird die Abschaffung eines Hundes oder einer Katze vom Vermieter durch Klage gefordert, so liegt der Streitwert regelmäßig bei nur 1000 DM. Allerdings sind auch hier die Besonderheiten im Zusammenhang mit der emotionalen Verbundenheit zwischen Mensch und Tier zu berücksichtigen, so daß im Einzelfall auch eine Streitwertfestsetzung von 2 000 DM zulässig ist. Dieser Streitwert berechtigt dann, das erste Urteil durch eine Berufung überprüfen zu lassen. ...

Auch Wohnungseigentumsanlagen mit hoher Wohndichte rechtfertigen nicht das generelle Verbot der Hundehaltung ohne Vorliegen konkreter Belästigungen. ...
OLG Koblenz Verkündet am 07.07.97 Az.: 12 U 1312/96

Kampfhunde in Mietwohnung
Landgericht Gießen Az.: 1 S 128/94
Auch dann, wenn der Vermieter seine Zustimmung zur Hundehaltung des Mieters erteilt hat, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen werden. Ein Widerruf ist so bei der Haltung von Kampfhunden, etwa einem Bullterrier, gerechtfertigt. Solche Hunde sind nämlich eine mögliche Gefahr für die übrigen Hausbewohner und Mitmieter, da bei ihrer Erziehung die Aggressivität besonders gefördert wird. ...

Bullterrier; Kampfhunde; Staffordshire-Bullterrier
LG München I Verkündet am 10.09.93 Az.: 13 T 14 638/93
(Leitsatz WM:( Der Vermieter in einer Wohnungsanlage kann die Haltung von Kampfhunden (hier: Staffordshire-Bullterrier) in der Wohnung untersagen. (Nur Leitsatz ZMR; Urteilsgründe in der WM:( Auch ohne eine mietvertragliche Verbotsregelung über Tierhaltung oder eine vertragliche Absprache der Mietparteien über die Möglichkeit einer Einschränkung der Tierhaltung ist der Vermieter einer Wohnanlage von mehr als 200 Wohnungen berechtigt, zum Schutz der Mitbewohner und Wahrung eines ungestörten Zusammenlebens die Haltung von Kampf- und extremer Bißtüchtigkeit geprägter Hunderassen - hier: Staffordshire-Bullterrier - zu untersagen bzw. nicht zu erlauben. Dies gilt unabhängig davon, ob die Gefährlichkeit des speziellen Tieres sich konkret bereits in irgendeiner Art und Weise gezeigt hat. ...

Erlaubnis; Formularvertrag; Hundehaltung; Widerruf
LG Frankfurt/Main Verkündet am 12.07.91 Az.: 2/17 S 30/91
1. Beinhaltet eine Tierhaltungsklausel eindeutig ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt mit der Folge, daß der Vermieter die Erlaubnis nur bei Vorliegen sachlicher schützenswerter Gründe versagen kann, dann verstößt sie nicht gegen § 9 AGB-Gesetz, da sie dem Vermieter lediglich als Regulativ des Mietgebrauches dient. Dies gilt auch für den Fall, daß der Erlaubsnisvorbehalt unter den Vorbehalt des Widerrufs gestellt ist, wenn hierfür sachliche Gründe aufgeführt sind.
2. Die Hundehaltung ist zu unterlassen, wenn der Mieter mietvertraglicher Abrede zuwider dem Vermieter weder hiervon Anzeige erstattet noch um Genehmigung nachsucht, noch überhaupt Gründe dafür vorgetragen hat, warum er einen Hund in der angemieteten Wohnung halten möchte. ...

Hundehaltung - LG Köln Verkündet am 22.11.88 Az.: 10 S 198/88
Ein Wohnungseigentümer hat gegen den Mieter eines anderen Wohnungseigentümers unmittelbar keinen Anspruch auf Entfernung eines nicht störenden in der Mietwohnung gehaltenen Hundes. ...

Beleidigung; Fristlose Kündigung; Hundehaltung
LG Berlin Verkündet am 18.06.90 Az.: 62 S 152/90
1. Wird eine Hundehaltung unter der Bedingung gestattet, daß von den Tieren keine Belästigung ausgeht, so ist hierin ein Widerrufsvorbehalt zu sehen.
2. Auch die Beleidigung nur eines von mehreren Vermietern berechtigt zur fristlosen Kündigung gem. § 554a BGB ...

Verbot der Hundehaltung; Widerruf
AG Wuppertal Verkündet am 01.01.63 Az.: 9 C 369/62
1. Hat der Vermieter eine Zustimmung zur Hundehaltung einmal erteilt, so kann er sie nicht willkürlich widerrufen, sondern entsprechend der Bestimmung im Mietvertrag nur dann, wenn dies im Interesse der Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung im Hause erforderlich ist.
2. Selbst wenn im Mietvertrag die vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung erforderlich ist, ist es anerkannten Rechts, daß die Mietparteien einverständlich auf die Einhaltung dieser Formvorschrift verzichten können.
3. Gehört das Verbot der Tierhaltung zu dem vorgedruckten Text des Deutschen Einheitsmietvertrages, so ist ein weniger strenger Maßstab bei Auslegung dieser formularmäßigen Bestimmung anzulegen, als wenn diese Bestimmung in einem besonderen Anhang zwischen den Parteien besonders und bewußt ausgehandelt worden wäre. ...
Hundehaltung; Widerruf
AG Steinfurt Verkündet am 03.01.91 Az.: 4 C 544/90
Der Vermieter kann die vertraglich vorbehaltene Erlaubnis zur Tierhaltung in der Wohnung widerrufen und weitere Tierhaltung untersagen, wenn bereits ein vom Mieter gehaltener Hund nicht unerhebliche Schäden im Mietobjekt verursacht hat. ...

Hundehaltung; Ruhestörungen; Widerruf
AG Hamburg-Wandsbek Verkündet am 23.10.90
Urteil Az.: 716c C 114/90
Ein wichtiger Grund zum Widerruf der Erlaubnis der Hundehaltung liegt vor, wenn das Tier untypisch die Hausbewohner belästigt oder besondere Ruhestörungen bewirkt. ...

Hundegebell; Lärmstörungen
AG Düren Verkündet am 30.08.89 Urteil Az.: 8 C 724/88
Störendes Bellen der in einer Nachbarwohnung gehaltenen Hunde rechtfertigt die Mietminderung. ...

So, das soll reichen. Ich wollte Dir damit nur aufzeigen, daß jeder Richter anders entscheiden kann.
watson
 
Hallo watson,

gehört nicht direkt hierher, aber das Urteil aus Gießen soll wohl ein Witz sein???
'Da bei ihrer Erziehung(!) die Aggressivität besonders gefördert wird.'
Vielen Dank an das LG Gießen!
mad.gif


Sauer
Alexis
 
Hallo Alexis,

wollte Dich mit Sicherheit nicht verärgern, nur aufzeigen wie unterschiedlich die Richter entscheiden. Man kann Glück haben oder Pech.
"Recht haben ist die eine Sache, Recht bekommen eine ganz andere"

watson
 
Hallo,

gestern gab es in "Tiere suchen ein Zuhause" auf WDR3 einen Beitrag, in dem extra darauf hingewiesen wurde, daß man sich bei einer eventuellen Kündigung auf keinen Fall ins Bockshorn jagen lassen sollte.
Offensichtlich haben die Gerichte jetzt schon in mehreren Fällen "pro Hundehalter" entschieden.
Da jedoch jeder Fall anders liegen dürfte ist es immer ratsam, zuerst die Meinung eines Rechtsanwaltes, der sich auch mit Fragen der Hundehaltung auskennt, einzuholen.
Solltest Du Mitglied in einem Mieterverein sein, wäre auch das ein Weg.
Viel Glück.

Mit Rotti-Grüssen
Buddha



[Dieser Beitrag wurde von Buddha am 22. Januar 2001 editiert.]
 
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