Hier der ganze Bericht hab ich eben gefunden:
Martinz: Haltungsverbot von Kampfhunden
Nach dem jüngsten Zwischenfall in Landskron ließ ÖVP-Obmann LR Josef Martinz am Samstag verlautbaren, er fordere ein Haltungsverbot von Kampfhunden für Privatpersonen und eine damit verbundene Gesetzesnovelle.
Zu wenig: Anleinen und Beißkörbe
"Ich sehe keinen Grund, dass private Personen Kampfhunde halten, da zahllose tragische Beispiele zeigen, wie unberechenbar diese Hunde reagieren", stellte ÖVP-Obmann LR Josef Martinz am Samstag fest.
"Es muss Kinderliebe und die Sicherheit vor dem Wunsch stehen, solche Kampfhunde zu halten", betonte Martinz. Anleinen und Beißkörbe seien wichtig und richtig, "aber offensichtlich in diesem Bereich zu wenig".
Bald Hunde-Führerschein?
Unterstreichen könne er auf jeden Fall die Forderung nach dem so genannten Hunde-Führerschein, wonach sowohl der Besitzer eines Kampfhundes als auch der Hund selbst näher unter die Lupe genommen werden.
Novelle des Bundestierschutzgesetzes
Weiters plädiert der ÖVP-Obmann für die sofortige Novelle des Bundestierschutzgesetzes, das ab 1. Jänner 2005 in Kraft treten wird. Martinz: "Die immer wiederkehrenden Fälle zeigen, dass es notwendig ist, das Thema Kampfhunde-Haltung unbedingt im Tierschutzgesetz zu verankern." Das Kärntner Tierschutzgesetz, das strenger sei als das neue Bundestierschutzgesetz und welches das Anleinen bzw. den Beißkorb oder beides vorsehe, werde ja durch das Bundestierschutzgesetz außer Kraft gesetzt.
"Es ist jetzt aber unbedingt notwendig, dass die Gemeinden, die laut Gesetz für die Exekution der Hundehaltung verantwortlich sind, noch rigoroser kontrollieren", betonte Martinz. Auch die Exekutive müsste Hundebesitzer auf die Einhaltung des Kärntner Gesetzes aufmerksam machen.
Das fünf Jahre alte Mädchen, welches am Donnerstag in einem Bad von einem Dobermann angefallen worden war, befindet sich auf dem Weg der Besserung. Sie dürfte am Montag das Spital wieder verlassen.