Hat es doch mal die Richtige getroffen und die Wahrscheinlichkeit das die Hunde wieder zurück müßen, ist doch als arg gering einzustufen..Glück im Unglück für die Hunde.
Nein, das heißt es nicht.
In Deutschland gibt es nur wenige Versicherungen gegen die man einen Direktanspruch hat. Die Kfz-Haftpflicht ist z.B. so eine Ausnahme, die kann man direkt verklagen.
Die Tierhalter-Haftpflicht ist wie eine Privathaftpflichtversicherung ohne Direktanspruch. Man muss den...