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Der Unterschied zwischen den Güterständen ist folgender:
Bei der Gütergemeinschaft gehört alles Vermögen beiden Eheleuten zusammen....
Denke mal weil die meisten Leute nicht drum wissen. Gibt ein Partner zugunsten der Karriere des anderen seinen Beruf auf wird er ansonsten ausgenutzt und steht evtl. nach 20 Jahren mit leeren Händen da.Warum gibt es die Gütergemeinschaft denn so selten?
Der Unterschied zwischen den Güterständen ist folgender:
Bei der Gütergemeinschaft gehört alles Vermögen beiden Eheleuten zusammen....
entweder bin ich hinterher(Deutschland ist nicht Heather Mills gegen Paul McCartney), weil schon lägst geschieden, oder aber es hat sich was geändert. Entscheidend war "damals" jedenfalls das was NACH der Eheschließung eingebracht wurde. Was zuvor bestand war davon unberührt ? (jedenfalls bei gleichem Einkommen, was ich "gottseidank" damals hatte) und ja: ich hatte eine einvernehmliche Scheidung.
Denke mal weil die meisten Leute nicht drum wissen. Gibt ein Partner zugunsten der Karriere des anderen seinen Beruf auf wird er ansonsten ausgenutzt und steht evtl. nach 20 Jahren mit leeren Händen da.Warum gibt es die Gütergemeinschaft denn so selten?
Nicht ganz richtig:
Als Zugewinngemeinschaft wird in Deutschland der gesetzliche Güterstand bezeichnet, der die Eigentumsverhältnisse während einer Ehe regelt, wenn die Eheleute oder Lebenspartner keine andere Vereinbarung getroffen haben (siehe Ehevertrag). Dabei wird im Falle einer Scheidung das hinzugewonnene Vermögen (der Zugewinn), bis auf Ausnahmen, zu gleichen Teilen auf die Eheleute oder Lebenspartner aufgeteilt
Im Klartext, es wird das Vermögen der beiden Partner am Anfang der Ehe betrachtet und das Vermögen der Partner am Ende der Ehe, der Zugewinn wird halbiert.
also ich bin inzwischen das zweite Mal verheiratet und diesmal habe ich aus erfahrungstechnischen Gründen mit Gütertrennung sowie einem Ehevertrag geheiratet. Was meins ist und war ist meins, was seins ist und war ist seins. Auf das was ich damals mitgemacht hab, hab ich kein zweites mal Lust.