Hallo merlin,
ich komme aus Rostock, daher kann ich dir vielleicht weiterhelfen.
Hier ist alles nicht so richtig klar. In der LHV steht auf jeden Fall, dass "gefährliche Hund" NICHT an öffentliche Badestellen dürfen. So - und da fängts auch schon an... Laut Ordnungsamt darf man also nicht mit "Kampfhunden" an den Strand, da dort halt auch Menschen sind. Da ich aber den Wesenstest mit meinem Wauzi gemacht und bestanden habe, habe ich nachgefragt, ob ich denn jetzt mit meinem Hund an den Hundestrand dürfte. Antwort: Nein. Ich wollte wissen warum, mein Hund gelte doch mit bestandenem Wesenstest als nicht gefährlich. Darf ich trotzdem nicht... Irgendwie sieht auch bei den Fachkräften vom O-amt keiner so richtig durch. Allerdings meinte die nette Frau zu mir, dass es nicht so eng gesehen werde. Zitat: Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Ja nur, wer will sich auf so etwas verlassen??? Vor allem als Tourist?
Und mit der Vergrösserung ist es auch ganz doll dringend! In Warnemünde zum Beispiel ist der HUndestrand ganze 150m lang! Jetzt kann sich jeder vorstellen, was da im Sommer los ist.
Gruß
Albrecht