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herzenshund

also,
ich benötige dringend etwas schriftliches, was mir bestätigt, daß eine stadt, in der alle parkanlagen und grünflächen mit leinenzwang belegt sind, verpflichtet ist, ein hundeauslaufgebiet auszuweisen.
ich weiß das es dieses irgendwo gibt, wer kann mir helfen, es eilt!!!!!!!!!!

e-mail bitte an: herzenshund@aol.com

danke patricia und spike
 
  • 16. Juni 2024
  • #Anzeige
Hi herzenshund ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 16 Personen
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hello...

Nähere Infos wären hilfreich...
zb.
eutschland-Österreich...Welches Bundesland...

fragen über fragen....

in deinem profil steht ja auch leider nix...


lg

Manu&Jazz,die wilde Kröte


Nemo me impune lacisset!
 
hi,

schleswig-holstein!!!!!!

aber ich glaube diese klausel steht für deutschland allgemein.

wäre toll wenn mir jemand helfen könnte.

cu pat
 
Hi pat,

du meinst den Beschluss des OLG Hamm vom 08.04.2001, nachzulesen hier: .

Dieser Beschluss hat aber nicht die Wirkung, dass eine Gemeinde mit generellem Leinenzwang nun Hundeauslaufgebiete einrichten muss. Allerdings haben schon einige Gemeinden ihre Ortssatzung entsprechend geändert, sprich gewisse Gebiete aus dem Leinenzwang herausgenommen.

Gruß
Wolfgang

 
Hi,

also mir wurde auf dem Ordnungsamt gesagt, dass im Kreis Unna (NRW) schon seit über 10 Jahren permanenter Leinenzwang herrscht und man nicht daran denkt, Hundewiesen einzurichten. Außerdem bestünde dazu überhaupt keine Verpflichtung, weil dies ja schon vor der LHV so war.

Gruß
tessa



 
Das Gerücht, Kommunen seien zur Einrichtung von Auslaufgebieten für Hunde verpflichtet, lässt sich wohl nicht ausrotten. Ist aber leider trotzdem falsch.


PS: Eine Überschrift wie „Ganz wichtig und dringend!“ klicke ich nur zufällig an. Besser: reinschreiben worum es geht, damit auch wer reinschaut.

-----------------------

Wolfs

Internet, Web-Präsenz, ISDN, DSL, Yello-Strom, weltweite 0700-Vanity-Nr, Handys
gibt es in Wolfs

AK Tierschutz Do.14.03.02 18:00 Uhr Nds. Landtag Hannover

"Tag der Tierschützer" 16.03.02 Hannover, Georgsplatz (vor dem alten Nord-LB Gebäude)
 
also wir haben eine für 10 000 EInwohner
größe: 1000 m²


bis denne
dog-aid

mail: gnadenhof_flemsdorf@gmx.de


homepage: gnadenhof-flemsdorf.de.vu
 
... und wir haben keine für 50.000 Einwohner
.

Gruß
Wolfgang

 
Da bin Ich aber froh das Ich hier 500 Meter entfernt vom Haus nen kleinen Wald hab (aber leider keinen Hund) und nach dem Umzug im August sogar 300 Meter entfernt einen Großen


"Dem Hunde wenn er wohl erzogen, ist selbst ein weiser Mann gewogen!"
 
Na ja Sabberbacke, nur ist ein Wald keine Hundeauslaufzone. Feld, Wald und Wiese hab ich auch in 200 bis 500 m Entfernung, nur gilt da offiziell auch Leinenzwang.

Gruß
Wolfgang

 
In Bayern ist das Wegenutzungsrecht der Öffentlichkeit in der Verfassung verankert, auch in privaten Waldstücken (bei uns gehört jedes Stück Wald irgendjemandem).
Das beinhaltet auch, dass ich meinen Hund laufen lassen darf, sofern er zuverlässig hört. Und das nicht nur auf Wegen, sondern auch auf Wiesen oder im Wald. Haben mir schon einige Jäger bestätigt. Dass man dabei Rücksicht auf Tiere und Mitmenschen nimmt ist ja wohl selbstverständlich.
In anderen Bundesländern ist das durchaus anders, da kann man einen Privatwald auch einzäunen und den Zutritt verbieten.
Früher war es in Bayern mal so, dass man vor Einbruch der Dunkelheit den Wald verlassen musste, wegen den Jägern
, das ist inzwischen Vergangenheit. in Baden-Württemberg soll es aber immer noch so sein.

Tierische Grüße


Der Wunsch, ein Tier zu halten, entspringt einem uralten Grundmotiv - nämlich der Sehnsucht des Kulturmenschen nach dem verlorenen Paradies.
Konrad Lorenz
 

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