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lela

10 Jahre Mitglied
hy
wer kann mir etwas über möglichkeiten berichten wie ich einen entsorgungsnachweis
für die bürokratie erbringen kann Ohne ,das meine liebe bullterrierhündin LELa 13 jahre alt - krebstumore - stufe 2-3 - noch lebendig , fröhlich - aber jeden tag wird sie SICHTBAR älter - in die NAHRUNGSKETTE überführt wird .
mir fällt spontan ein -- TIERFRIEDHOF - oder IM AUSLAND entlaufen -- eigendlich möchte ich sie jedoch auf ihrem lieblingsplatz im Garten begraben . Hat jemand eine idee?
gruß
andrew
 
Du darfst deine Maus im Garten begraben wenn es dein Eigentum ist und nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt. Hab ich mal irgendwo gelesen. Ansonsten wäre vielleicht auch ein Krematorium etwas?
Wozu braucht man denn einen Entsorgungsnachweis?

Wünsch dir noch viele Tage mit deiner alten Dame
 
die Todesbescheinigung erhältst du vom TA, was du anschließend mit den Körper deines Hundes machst ist dir überlassen. Es ist nicht verboten Tiere im Garten zu bestatten, falls es sich nicht um Naturschutz und Wasserschutzgebiet handelt.
 
Ich möchte an dieser Stelle mal einwerfen, dass es durchaus Städte und gemeinden gibt, wo es untersagt ist Tiere über einem bestimmten Gewicht, ich meine 20Kg, einfach im Garten zu beerdigen, warum auch immer!
Aber auch in diesen Fällen reicht bei der Abmeldung des Hundes die Totenbescheinigung vom Tierarzt.
 
Manche Tierbestatter bieten auch eine Einäscherung ein. So könntest Du dann z.b. auch die Urne begraben oder eben an einem geeigneten Plätzchen aufstellen. Den Nachweis bekommst Du dann vom Tierbestatter, die den Hund einäschern.
 
Meike schrieb:
Wozu braucht man denn einen Entsorgungsnachweis?
Davon habe ich auch noch nie gehört.

Ich habe nach dem Tod meines Staffs lediglich die Todesbescheinigung des Tierarztes beim OA eingereicht. Ich habe ihn einäschern lassen, aber niemand hat je danach gefragt, was mit seinem Körper passiert ist.
 
Steffy schrieb:
Ich möchte an dieser Stelle mal einwerfen, dass es durchaus Städte und gemeinden gibt, wo es untersagt ist Tiere über einem bestimmten Gewicht, ich meine 20Kg, einfach im Garten zu beerdigen, warum auch immer!
Das möchte ich auch betonen. Generell ist es unter den oben genannten Vorraussetzungen erlaubt (eigener Garten, kein Wasserschutzgebiet oder ähnliches). Manche Gemeinden machen aber Ausnahmen und verbieten das Begraben im eigenen Garten!

lela schrieb:
wer kann mir etwas über möglichkeiten berichten wie ich einen entsorgungsnachweis für die bürokratie erbringen kann
Davon habe ich noch nie was gehört!
Kannst du das näher erklären?
 
Wozu braucht man einen Entsorgungsnachweis? Sowas hab ich ja noch nie gehört...
Das Amt brauch doch nur den Totenschein. Was du mit deinem toten Schatz machst interessiert die doch nicht...
Ich habe meine Lea damals einäschern lassen und ihre Urne an ihren Lieblingsplatz im Haus gestellt. So ist sie immernoch da...im Herzen ja sowieso, aber so hat man was, das man "anfassen" kann.
 
äh sorry ja bei uns ist es in der gemeinde eben nicht erlaubt im garten das plätzchen
zu schaufeln - aber das mit dem einäschern find ich ne coole idee - und einen ensorgungsnachweis brauche ich tatsächlich - um eben auch nachzuweisen das ich die liebe nicht verkauft habe und so was und sie nicht in falschen händen ist - und dann eben keine gefahr mehr darstellt eben für die gesamte erdbevölkerung - somit wollen die eben durch den chip einen beweis von der löschung ihres bewustseins - um sie eben auch in der statistik als entsorgt führen zu können - so ist ja mit allem - einmal registriert - und schon gefangen - vielen dank an alle hier und schöne zeiten ich schaue nach weihnachten wieder rein
mfg
andrew
 
Das hat aber nichts mit "Entsorgung" zu tun, sondern schlicht mit einer Todesbescheinigung.
 
Giladu schrieb:
Das hat aber nichts mit "Entsorgung" zu tun, sondern schlicht mit einer Todesbescheinigung.

Das denke ich auch, wobei es natürlich sein kann, dass bei Andrew in der gemeinde mit zweierlei Maß gemessen wird und er somit z.B. eine Bescheinigung über die Einäscherung des Hundes braucht, weil es ja ein Soka ist....Ansonsten versteh ich das auch nicht, denn von einem Entsorgungsnachweis habe auch ich noch nie etwas gehört.

lela/Andrew: Könntest Du vielleicht mal bei Deiner Gemeinde nachfragen, wie genau so ein Entsorgungsnachweis denn derer Meinung nach aussehen sollte? Das würde mich doch wirklich mal interessieren.
 
Du brauchst die Erlaubnis des Veterinäramts. Entweder ist die in Deinem Landkreis/Deiner Stadt generell erteilt oder Du kriegst sie auf Antrag (Ausnahme: Wasserschutzgebiet usw), dann musste aber wahrscheinlich auch löhnen.
 
The Martin schrieb:
Das möchte ich auch betonen. Generell ist es unter den oben genannten Vorraussetzungen erlaubt (eigener Garten, kein Wasserschutzgebiet oder ähnliches). Manche Gemeinden machen aber Ausnahmen und verbieten das Begraben im eigenen Garten!
Wen interessiert das?
Ich begrabe meine Tiere in meinem Garten - fertig, da frage ich sicherlich nirgendwo nach. Das geht die Gemeinde einen feuchten Dr... an.
Wo kein Kläger, da kein Richter.
 
hm.....


Vor über 3 Jahren damals ist mein Balto(AmSTaff) eingeschläfert worden. Einige Tage später hab ich beim zuständigen Ordnungsamt angerufen und ihnen meinen Verlust mitgeteilt, - weiß noch, daß ich beim Gespräch angefangen hatte zu weinen....

Die Todesbescheinigung hing noch viele Monate lang an meiner Pinnwand, ich brachte es lange nicht übers Herz, sie abzumachen - aber das OA hatte damals einfach meine Mitteilung zu Kenntnis genommen, ....nie ein Schriftstück gefordert. Ist natürlich schon lange her, keine Ahnung ob das jetzt anders ist.

Leider hatte ich damals in der Praxis einen Nervenzusammenbruch, keine Ahnung wie ich wieder nach Hause kam - nachts fasste ich den Entschluß, daß ich meinen Jungen unbedingt obduzieren lassen wollte, hätte zu gerne gewußt, ob ich hätte etwas ändern können am Schicksal. Leider war er schon morgens früh nicht mehr in der Praxis - mach mir immer noch Vorwürfe.........

Gruß
Marion
 
"Entsorgunsnachweis" was für ein furchtbares Wort, für benötigten für die Gemeinde zwecks Hundesteuer eine Bescheinigung vom TA. Da Monti eingeschläfert wurde, war das kein Problem, sie erstellte ohne Nachfrage die Bescheinung. Da bei Lucy leider kein TA mehr helfen konnte haben wir sie direkt zur Tierbestattung gefahren und die stellen eine "Totenbescheinigung" aus.
Falls Du möchtest kann ich Dir die Adresse der Tierbestattung geben.
Kosten für Lucy (32,4kg) - Einzeleinäscherung incl Urne sind ~350 €
 
Ich hab nochmal nachgefragt. Bis zu einem gewissen Gewicht/Größe ist das erlaubt - bundesweit. Es darf sich nur kein Wasserschutzgebiet in der Nähe befinden.
 
Also bei uns in der Gemeinde hat es gereicht, daß ich angerufen habe und gesagt habe, daß Ömchen tot ist. Sie wollten keinen Nachweis darüber, garnix. Hund wurde abgemeldet, Bestätigung zugeschickt - fertig..

Hab sie auch im Garten begraben - mit Erlaubnis der Vermieterin und sonst hab ich niemand anderen gefragt..
 
Also bei meinen Beiden Rambo und Barney hat auch ein Anruf genügt, das wars dann auch schon, die wollten keinen Nachweis vom TA.

Ich habe die beiden einäschern lassen.

Entsorgungsnachweis hört sich ja mies an!
 
Gewicht und Grösse ist irrelevant, im TierKBG (Tierkörperbeseitigungsgesetz) wird nur von Hunden gesprochen, nicht von kleinen, mittleren oder grossen Hunden, das Gesetz ist bundesweit gültig und daran haben die Behörden masstab zu halten.

Mindestvorgabe auf eigenem Grund und Boden: mindstens mit 50 cm Erde überdeckt, gemessen vom Rand der Grube, keine öffentlichen Strasse und Wege in der Nähe, mehr nicht.

Dazu geht man zum Ordnungsamt, das KreisVetAmt hat damit gar nichts zu tun, es sei denn, der Hund wurde mit z.B. T61 erlöst, weils die Umstände erforderten. T61 ist hochgradig toxisch und toxische Tierkörper müssen zwingend in einer amtlich zugelassenen Anstalt verbrannt werden.

Übrigens heisst das im Juristendeutsch tatsächlich Entsorgungsnachweis!
 
Was ist wenn der Hund zuhause ohne TA stirbt? Dann hat man doch gar keine Bescheinigung?
 

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