In den EU-Bestimmungen ist geregelt, daß die Mitgliedsstaaten unter bestimmten Bedingungen (kein möglicher Kontakt mit wild lebenden Tieren oder Begleitung der Mutter, von der das Tier abhängig ist) die Einfuhr eines Tieres, das jünger als drei Monate ist, gestatten können.
Die Bundesrepublik hat von dieser Option Gebrauch gemacht. Im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft konnte man mir vor zwei Wochen noch nicht hundertprozentig sagen, ob alle Bundesländer, die letztlich zuständig sind, von dieser Ausnahmemöglichkeit Gebrauch machen. In NRW wird dies so praktiziert. Hier mußt du dir beim zuständigen Veterinäramt ein Formular besorgen, in dem die Bestätigung abgegeben werden muß, daß der Welpe keinen Kontakt mit wild lebenden Tieren hatte. Diese Erklärung muß beim Transport mitgeführt und bei einer Kontrolle vorgelegt werden.