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Koala

Hallo

Vielleicht hat ja hier bei euch jemand Ahnung wie das mit der Einreise eines Welpen (keine Kampfschmusserasse) nach Deutschland aus einem EU Land ist.

Wir möchten uns einen Welpen von dort holen und bekommen von allen Züchtern verschiedene Antworten. Der Hund wird von uns je nach Land entweder mit dem Flugzeug oder mit der Bahn abgeholt.

Einige sagen wenn der Hund unter 16 Wochen ist geht das nicht wegen dem EU Heimtierpaß also Tollwut Impfung. Andere sagen ist der Hund unter 12 Wochen kann er einreisen. Andere sagen wieder unter 12 Wochen nur mit der Mutter. HILFE!!!!! Was ist nun richtig? Will ja nicht das die Kleine vom Zoll oder ähnlichen einkassiert wird.
 
Koala schrieb:
Wir möchten uns einen Welpen von dort holen und bekommen von allen Züchtern verschiedene Antworten. Der Hund wird von uns je nach Land entweder mit dem Flugzeug oder mit der Bahn abgeholt.
*maldummfrag*
Warum mutest Du einem Welpen überhaupt sowas zu (wenns nicht sein MUSS)?

Liebe Grüße
Tanja
 
Was meinst du wohl was für den Welpen besser ist?

8-10 Stunden Autofahrt oder 1,5 Stunden fliegen?

Ich glaube jawohl das Fliegen. Der Hund sitzt bei uns auf dem Schoß da unter 5 kg.

Außerdem ist das keine Antwort auf meine Frage.
 
Koala schrieb:
Was meinst du wohl was für den Welpen besser ist?

8-10 Stunden Autofahrt oder 1,5 Stunden fliegen?

Ich glaube jawohl das Fliegen. Der Hund sitzt bei uns auf dem Schoß da unter 5 kg.

Ich meine, wenns nicht sein MUSS, würde ich das Autofahren vorziehen, zum Einen kann ich ihn/sie dann auch (auf der Rückbank) auf dem Schoß halten, kann anhalten, wann ich oder er/sie will und mal muß, aber wichtiger noch wäre mir, daß ich keinen Aufenthalt auf dem Flughafen/im Flieger habe mit einem NICHT stubenreinen Hund.
Außerdem wolltest Du einen Hund aus EINEM EU-Land einführen. Das hört sich für mich so an, als ab Du bloß keinen deutschen Hund wolltest.

Außerdem ist das keine Antwort auf meine Frage.

Ich wollte Dich bestimmt nicht angreifen, wenn Du es so empfunden hast, entschuldige

Liebe Grüße
Tanja
 
In den EU-Bestimmungen ist geregelt, daß die Mitgliedsstaaten unter bestimmten Bedingungen (kein möglicher Kontakt mit wild lebenden Tieren oder Begleitung der Mutter, von der das Tier abhängig ist) die Einfuhr eines Tieres, das jünger als drei Monate ist, gestatten können.

Die Bundesrepublik hat von dieser Option Gebrauch gemacht. Im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft konnte man mir vor zwei Wochen noch nicht hundertprozentig sagen, ob alle Bundesländer, die letztlich zuständig sind, von dieser Ausnahmemöglichkeit Gebrauch machen. In NRW wird dies so praktiziert. Hier mußt du dir beim zuständigen Veterinäramt ein Formular besorgen, in dem die Bestätigung abgegeben werden muß, daß der Welpe keinen Kontakt mit wild lebenden Tieren hatte. Diese Erklärung muß beim Transport mitgeführt und bei einer Kontrolle vorgelegt werden.
 

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