*Dummguck*

Pitty

15 Jahre Mitglied
hallo ihr,

ich folgte einer Einladung vom Landratsamt in der Angelegenheit "Kampfhundeverordnung" ... . Mir wurde sehr höflich und umfassend alles erklärt was ich zu machen hätte usw. Naja, kurzum alles positiv verlaufen usw.

MEINE FRAGE: In unserem Gespräch (Zeuge anwesend!) mit dem zuständigen Sachbearbeiter wurde mir gesagt das nach einer erfolgreichen Wesenstestprüfung des Hundes, also seine bescheinigte Ungefährlichkeit, auch die HUNDESTEUER auf dem Level bleibt wie für "normale" Hunde. Ich fragte den Sachbearbeiter daraufhin ungläubig ob dies wahr sei...denn es wurde ja eine neue Satzung für "Kampfhunde" (bei uns Bullterrier, APBT, Staffords) herausgegeben. Nun frage ich mich was ich glauben soll....muss ich nächstes Jahr die neue Satzung bezahlen oder doch nur die "normale"? Den Wesenstest muss mein Hund innerhalb von 2 Monaten noch ablegen, das sollte aber nicht das Problem sein (Familienhund).
Kurz und knapp: ist es wahr das bei nem pos. Abschluss die sogenannte "Kampfhundesteuer" hinfällig ist?

MfG


Pitty und Herrchen ;o)


PS.: Bundesland Sachsen
 
  • 27. April 2024
  • #Anzeige
Hi Pitty ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 28 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Pitty:
hallo ihr,

Kurz und knapp: ist es wahr das bei nem pos. Abschluss die sogenannte "Kampfhundesteuer" hinfällig ist?


PS.: Bundesland Sachsen

[/quote]

Nur wenn es in der satzung eurer gemeinde zur hundesteuer eindeutig so geregelt ist. ansonsten heiße luft. lass dir den ganzen text der satzung geben und ließ selbst buchstabe für buchstabe nach.

grüße

renate
 
Wenn der Mensch das sagt, ist es sicher wahr - das Steuerrecht ist unabhängig von der Landesverordnung zur Hundehaltung geregelt, somit können die auch z.B. Hunderassen aufnehmen oder ausschließen, die nicht in der Verordnung genannt sind.

Wir haben in Baden-Wü. viele Städte die bei bestandenem Wesenstest keine erhöhte Steuer verlangen.

a_ti_f01.gif

shevoice
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „*Dummguck*“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...
Zurück
Oben Unten