Ähm... sach ma', Phoenixxx, wie bist du denn heute drauf?
Ich habe geschrieben:
Hast du zB ein Büro im Haus, weil du selbstständig bist, kannst du die Kosten anteilig absetzen
Und zwar auf Baileys Bemerkung hin:
Baileys schrieb:
Ansatz der Kosten vom privaten Haus ist nicht möglich, ausser es handelt sich um haushaltsnahe Dienstleistungen.
Und das stimmt jedenfalls so pauschal NICHT.
Wat ist daran falsch? Müsste ich ein Büro anmieten, könnte ich das ja auch absetzen. Oder ist das seit diesem Jahr nicht mehr so???
(Hmmh - ich meinte: "Wenn das Büro der einzige Arbeitsplatz ist, den man hat" - so, wie bei mir, zB - hätte ich vielleicht dazuschreiben sollen, tschuldigung. - Das mache ich seit 2005 so und hatte deswegen noch nie Probleme mit meinem Finanzamt.)
Wir wissen doch gar nicht, ob Staffdame AN (Arbeitnehmer) ist oder nicht... aber die Kosten kann man jedenfalls auch dann anteilig absetzen, wenn man das Haus NICHT vermietet - wenn es nämlich ein Büro enthält, das alleiniger Arbeitsplatz ist.
(Es sei denn, wie gesagt, das hat sich dieses Jahr geändert. - Ich sag ja, ich hab mich noch nicht an das ganze gemacht.)
Und inwiefern stellt die Beantwortung der Frage, wo im WISO-Programm man diese ganzen Sachen einträgt, eure geballte Kompetenz in Frage? Wenn ihr dieses Programm gar nicht benutzt?
Wenn die Kosten nicht anerkannt werden können, kann man sie zumindest in WISO ruhig eintragen, das Programm berücksichtigt sie dann nicht (nach aktueller Rechtslage) und teilt einem das mit! (Mit Begründung).
War zumindest letztes Jahr so.
LG,
Lektoratte