Hi!
kaddi schrieb:
also ist das dann wieder von gemeinde zu gemeinde unterschiedlich! dann müsste ich vorher in meiner gemeinde informieren?
Jein, die Haltung eines unauffälligen Bullterriers kann Dir in RLP keine Gemeinde
aufgrund der VO verbieten. Auflagen wie Maulkorb oder Leine sind beim Bulli genau
so wie bei allen anderen "nicht-Listenhunden" in RLP. Ob und wo Leinenzwang herrscht
entscheidet die Gemeinde.
Was die Steuer angeht, da kann ja jede Gemeinde entscheiden, wie sie
will. In Koblenz zum Beispiel:
90,00 Euro für den Ersthund
138,00 Euro für den Zweithund
180,00 Euro für jeden weiteren Hund
keine erhöhte Steuer für s.g. "gefährliche Hunde"
Und damit hast Du mit dem Bulli keine weiteren Probleme. Oder ich sollte besser
sagen: keine weiteren rechtlichen Probleme. Als Bullihalter hast Du es im Moment
eh nicht so leicht.
Micha