Anmeldung von §1ern aus dem Tierschutz bis auf Brandenburg und Hamburg in der Regel kein Problem.Besser ist aber den Tierschutz mir den Behörden telefonieren zu lassen,da ich es bereits mehrmals gehabt bahe, das einzelne Beamte dem zukünftigen Halter schichtweg falsche Auskünfte gegeben haben.Als ich mich dann gemeldet habe,war dann halt alles ein Mißverständnis und natürlich durfte der Hund kommen.................
Gesetze hin oder her, wir setzten uns zur Wehr - jede Hand,die hilft ist wertvoll!