Mindestschutz
Als Mindestschutz gelten im Wolfsgebiet + 30 km Umkreis folgende Kriterien:
90 cm hohe, stromführende Elektrozäune (Euronetze oder 5 -Litzenzäune, mind. 2000 Volt) oder mind. 120 cm hohe, feste Koppeln aus Maschendraht, Knotengeflecht oder ähnlichem Material, mit festem Bodenabschluss (Spanndraht), die aufgrund ihrer Bauart ein Durchschlüpfen von Wölfen verhindern.
In Gebieten, in denen Wölfe bekannt sind, die den Elektrozaun überspringen, kann zusätzlich ein Flatterband, das 30 cm über dem Euronetzzaun angebracht wird, vorübergehend zum Mindestschutz erklärt werden. Die Mitteilung wird vom Wolfsmanagement ortsüblich bekannt gemacht. Kommen Herdenschutzhunde zum Einsatz, kann auf das Flatterband verzichtet werden.