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Ich hab nicht alle Seitendurch, sorry wenn das schon jemand gepostet hat, aber es war nicht der erste Rotti der zu Tode misshandelt wurde... Da scheint es jemand genau auf diese Hunde abgesehen zu haben.
Ich kenne nur den Zeitungsbericht aus dem Lokalteil und aus dem war von vorsätzlicher Misshandlung die Rede. Und da das der 2. Rotti ist denke ich das auch
Unmoeglich ist natuerlich nix und Irre gibt es leider genug ... aber leider hoert man hier ja nichts mehr, auch nicht das angekuendigte Obduktionsergebnis!
Und was Zeitungen schreiben .... kann, mus aber nicht wahr sein
Hallo zusammen,
der regionalen Presse war zu entnehmen, dass der angeleinte Rottweiler sich offenbar selbst stranguliert habe. Nach Zeugenaussagen habe seine Besitzerin dann durch unsachgemäße Wiederbelebungsversuche den Brustkorb dermaßen verletzt, dass es nach ersten Erkenntnissen nach Tritten aussah.
Hier gibt es wohl auch nichts Neues ... was passiert eigentlich mit den über 2000 EUR verbliebenen Spenden für sachdienliche Hinweise, die ja immer noch leider nicht ausgegeben werden konnten?
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Der hat den Listis wieder n Bärendienst erwiesen.... der Depp wusste, dass sein Hund kleine Hunde nicht abkann, dann hat der gefälligst n Mauli drauf zu haben. Sonst fällt bald wieder n Kanton ohne Liste weg....
Der Sohn der Familie musste das ganze ebenfalls miterleben.
Leute, ehrlich, mir liegt es völlig fern der Frau Schuld zuzuweisen.
Der oder die Hunde haben sie gebissen und nicht um gekehrt.
Aber ich finde es einfach unklug in einem Gebiet laufen zu gehen wo die Möglichkeit besteht ernsthaft verletzt zu werden vor allem da sie diese Erfahrung schon einmal...
Eine Geldstrafe setzt sich aus zwei Komponenten zusammen. Die Anzahl der Tagessätze bestimmt die Schuld. Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach dem Einkommen des Angeklagten. Also zum Beispiel 90 Tagessätze zu 15,- € (15,- € ist bei den meisten Gerichten der Mindestsatz z.B. bei ALG II...