Für einem Moment hatten die Erwachsenen das zweijährige Mädchen aus den Augen verloren. Plötzlich Geschrei. Irgendwie – niemand kann es sich bis heute erklären – hatten die Tiere ihren Aufbewahrungsort verlassen können,
Vielleicht kam die Kleine doch schon an die Tür...?
Nur das entschlossene Einschreiten der Hundehalterin, ihres Lebensgefährten und der Großeltern konnte das Schlimmste verhindern.
Soweit, so gut, so schlimm... offenbar sind aber
alle Anwesenden eingeschritten. Hier seh ich erstmal einen Fehler der anwesenden Aufsichtspersonen, ein schreckliches Unglück und bei der Rettungsaktion kein wie auch immer geartetes Fehlverhalten der Hundebesitzer.
Sie sind entrüstet darüber, dass die Ereignisse am 27. Mai ihrer Meinung nach bisher keinerlei Konsequenzen zur Folge haben, obwohl sie Anzeige erstattet und das Ordnungsamt des Landkreises Oldenburg eingeschaltet haben.
Was denn für "Konsequenzen?"
Und wieso können sie diese erwünschten Konsequenzen nicht im Familienkreis erzielen, wenn das denn nötig sein sollte?
Mir scheint, da will jemand die Behörden dafür einspannen, gewisse Defizite im eigenen Familienkreis für einen aus der Welt zu räumen... normalerweise würde
ich davon ausgehen, dass so etwas auch und vor allem innerhalb der Familie geklärt wird.
Das hat möglicherweise nicht so geklappt wie von den Eltern sich vorgestellt ("Hund muss sofort eingeschläfert werden, die Hunde müssen da weg!"), und jetzt versucht man es offiziell.
Von den Behörden hätten sie bislang keinerlei Informationen über den Stand der Dinge erhalten, und die Hunde lebten immer noch bei ihrer Halterin in Ostrittrum, so Melinas Mutter Nadine P.
Auch nicht auf Nachfrage? "Die Akte liegt bei der Anwältin der Hundehalterin" ist doch ein Stand der Dinge.
Verwundert habe sie auch, dass das Krankenhaus damals nicht von sich aus die Polizei eingeschaltet hätte.
Ist das Vorschrift? Und warum sollten die das machen, wenn die Angehörigen das eh vorhaben? Hab ich zwei Arme, zwei Beine, einen Mund, kann ich
selbst anrufen und die Polizei verständigen, wenn ich das will.
Warum sollte ich erwarten, dass mir ein anderer die Arbeit abnimmt? Ich war doch auch dabei und könnte schildern, was passiert ist?
Wo liegt mein Denkfehler?
So schlimm das alles ist (und ich kann sicherlich gut nachfühlen, wie die sich jetzt fühlen), und so geschockt sicherlich die Eltern - ich finde die
gesamte Einstellung, die aus diesem Artikel spricht, seltsam.
Zumindest kommt das sehr komisch rüber.
So, als wären für diese Frau immer in erster Linie andere dafür verantwortlich, dass sie gefälligst zu ihrem Recht zu kommen hat.
Mir scheint, das eigentliche Problem ist dieses hier:
Außerordentlich enttäuscht sei sie jedoch vom Verhalten ihres früheren Schwagers, der sich seit dem Unfall noch nicht einmal gemeldet habe.
Hmmpf - das ist natürlich nicht nett...
Andererseits ist so eine Situation im Familienkreis auch einfach schwierig. Und möglicherweise hat sie sich (auch nachvollziehbar) schon direkt nach dem Unfall so echauffiert, und ja auch direkt Anzeige erstattet, dass er einfach keine Chance mehr sieht, vernünftig mit ihr zu reden.
Man muss es ja auch mal so sehen - eine Chance, sich "anständig" zu verhalten, indem sie vielleicht anerkennt, dass das Ganze ein Unfall war, und eben keine "Anzeige" erstattet (die ja schon impliziert, dass sie das Verschulden ausschließlich bei den Hunden bzw. deren Besitzern sieht und von einem groben Fehlverhalten der Hundebesitzer ausgeht), hat sie nicht. Sie hat ja dadurch schon klargemacht, dass sie von ihm bzw, seiner Freundin und deren Hunden und auch deren Rettungsbemühungen gar nichts hält und eine Bitte um Entschuldigung nicht anerkennt.
Andererseits weiß man auch nicht, wie die Hundebesitzer sich direkt nach dem Vorfall verhalten haben, was also letztlich der Auslöser für die Anzeige war.
Ich kann ja logischerweise nur von mir selbst ausgehen, aber wenn der Hund von Bekannten meinen Sohn beißen würde, würde ich erstmal von einem schlimmen Unfall ausgehen. Wenn der Hund vorher noch nie ein Kind gebissen hätte, und alle sich halbwegs normal verhalten würden, würde ich davon ausgehen, dass die den Vorfall weder gewollt noch billigend in Kauf genommen haben, und dann würde ich erstmal auch keine Anzeige erstatten wollen. - Wie gesagt, immer vorausgesetzt, alle verhalten sich normal und anständig.
Ich seh das aber auch wie Consultani: Aufpassen müssen, wo das Kind hinverschwindet, hätten
auch die Eltern. Die können nicht einfach die Schuld auf andere schieben. Wenn das Ordnungsamt ordnungsgemäß und superstreng ermitteln würde, würden die vermutlich auch ganz schnell bei den Eltern auf der Matte stehen und überprüfen, wie es denn mit der Beaufsichtigung des Kindes ausgesehen hat und wie lange das Mädchen unbeaufsichtigt war...
Das würden die Eltern aber vermutlich als Unverschämtheit empfinden.
Etwas ist mir noch aufgefallen:
Das übliche Verfahren bei derartigen Vorkommnissen sei, dass das Ordnungsamt umgehend einen Bescheid mit Auflagen gegen die beschuldigte Hundehalterin erlasse. Dazu gehöre die sichere Einzäunung des Grundstücks, die Anleinpflicht für den Hund sowie die Vorschrift in und außerhalb des Hauses dem Tier einen Maulkorb zu verpassen.
Kann das Amt eine Maulkorbpflicht
auf dem eigenen Grundstück verhängen? Ist das erste Mal, dass ich davon höre. Wobei das natürlich bei einem territorial veranlagten Hund sogar zumindest bei Fremden im Haus sinnvoll sein könnte...
„So weit sind wir noch nicht“, sagte Rüger der NWZ?. Das Schutzinteresse der Öffentlichkeit sei jedoch allemal gesichert. Und: Eine Einschläferung des Hundes könne die Behörde nicht anordnen.
Hmmh - das sind jetzt 6 Wochen, und es sind Ferien... rein amtstechnisch kann ich das nachvollziehen, aber wenn man, wie sicherlich die Mutter, davon ausgeht, dass alle Welt durch diese Hunde gefährdet ist (was ich ehrlich gesagt nicht glaube, und ihr wie allen anderen Anwesenden eine Mitverantwortung an dem Vorfall zuspreche), ist es sehr schwer nachzuvollziehen, dass anscheinend "nichts" passiert ist.
Wobei "die Hunde leben immer noch bei ihrer Halterin" ja auch heißen kann, dass sie das unter drastischen Auflagen tun, nur noch mit Maulkorb rausgehen usw. Das wäre dann nicht "nichts".
Melinas Mutter wollte sich mit der Behandlung des Falles durch die Behörden nicht so ohne weiteres zufrieden geben: „Was muss denn noch passieren, damit endlich wirkungsvoller durchgegriffen wird?“
Tja, keine Ahnung. Wurde denn "nicht wirkungsvoll" durchgegriffen?
Das würde bei einer angeordneten Maulkorbpflicht doch erstmal implizieren, dass sie die Besitzerin für so unzuverlässig hält, dass diese nicht eingehalten wird... das sollte man dann aber auch direkt so kommunizieren, und zwar den Behörden.
Und: Wäre hier etwas passiert, wenn
alle Beteiligten sich korrekt verhalten hätten?
Was muss noch passieren, damit Eltern einsehen, dass man Zweijährige im Haus - und noch dazu in einem unbekannten Haus, in dem sich Hunde aufhalten - auch nicht "nur kurz" aus den Augen verliert?
Die hätte doch auch die Treppe runterfallen, den Herd anschalten oder zündeln, aus dem Fenster fallen können oder sonstwas!
[Ironie an]Da bin ich aber sehr für wirkungsvolle Auflagen der Behörden. (Auch wenn ich davon vermutlich, das sag ich ganz ehrlich, auch betroffen wäre...)[/Ironie aus]