Das hat mir ja nun doch keine Ruhe gelassen, also hab ich nochmal beim OA angerufen.
Gut
Ich finde es gerade beim Umgang mit dem LHundG wichtig, sich nicht immer nur von den Behörden etwas erzählen zu lassen sondern selbst die Vorschrift zur Hand zu nehmen.
Bei den OA`s herrschen manchmal eigenartige Vorstellungen zur Umsetzung des Gesetzes. Hin und wieder könnte man meinen, dort würden die eigenes "Stadtrecht" entwerfen wollen.
Im Falle des LHundG ist dies aber nur sehr eingeschränkt möglich weil es sich um Landesrecht handelt, dass von den Kommunen nicht einfach übergangen werden kann.
Die nette Dame hat noch mal in die Verwaltungsvorschriften zum LHG geschaut. Man kann nicht verpflichtet werden, den SKN bei sich zu führen, erleichtert die Sache bei einer evtl. Kontrolle aber ungemein.
Genau - weder das LHundG noch die dazu gehörigen Verwaltungsvorschriften sehen eine Mitführungspflicht des Sachkundenachweises vor.
Sicherlich kann es möglich sein, dass man dem Ordnungsamt etwas Arbeit abnimmt, wenn man eine Kopie der Sachkundebescheinigung mitführt. Wieviele Bescheinigungen möchtest du aber täglich mitführen, damit es die behörden bequemer machen? Durch die Einführung des LHundG ist den Haltern von SoKas jedenfalls die Haltung ihrer Hunde nicht bequemer gemacht worden...
Abgesehen davon hat das OA die Möglichkeit des Zugriffes auf deine persönlichen Daten. Eine Überprüfung deiner Person reicht also aus um dem OA die Infos zu geben, die es benötigt.
Wenn du einen SoKa hast, musst du ohnehin eine Kopie der Erlaubnis mitführen. Die gibt es aber nicht ohne Sachkunde
Weiterhin haben wir uns aus gegebenem Anlass noch darüber unterhalten, ob ich nun einfach, da ich ja einen SKN habe, mit einem Anlage 1-Hund spazieren gehen kann. Der Halter des Hundes sollte beim OA die Personen mit SKN angeben, die den Hund ausführen.
Das mit einem Satz zu beantworten ist etwas wenig - und dann noch nicht mal richtig...
Auch hier gibt es keine Grundlage im LHundG. Du
kannst die Personen mitSachkundenachweis angeben. Das würde ich gegen deren Willen sicher nicht machen. Wenn das OA dich bedrängt die Personen zu nennen wäre unter Umständen zu prüfen ob hier nicht widerrechtlich Daten über Personen eingeholt werden.
Andererseits ist es aber auch durchaus so, dass nicht Jeder mit Sachkundenachweis einen SoKa führen darf.
Der Sachkundenachweis muss bei einem amtlichen Tierarzt gemacht werden.
Hältst du einen großen Hund oder einen nach §10 Abs.1 reicht der Sachkundenachweis eines anerkannten Sachverständigen - bei großen Hunden sogar der Nachweis bestimmter Tierärzte. Die reichen aber eben nicht zur Führung eines gefährlichen Hundes.
Kurz: Hast du deinen Sachkundenachweis bei einem amtlichen TA gemacht darfst du mit SoKa gehen - andernfalls nicht.
Soviel nur zur Sachkunde. Zu dem Thema insgesammt gibt es einen Wust an Regelungen. Natürlich wollen auch da die Behörden einen möglichst bequemen Weg.
Ich halte es von Behördlicher Seite aber schon für eine Frechheit überhaupt erst solche "Vorschläge" zu machen, denn nicht jeder fragt nach, so wie du.