Was für Strafen für führen eines Kat1 Hundes ohne Sachkunde

cleo318

KSG-Kiefer mit Kiffersperre™
15 Jahre Mitglied
hallo mich würde mal interessieren was für Strafen auf einen zukommen könnten wenn man in NRW einen Kat1 Hund ohne Sachkunde führt...... was gibt es für den Hund bzw Halter/Führer für Konsequenzen?

Danke für eure Antworten schon einmal im voraus:hallo:
 
  • 1. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi cleo318 ... hast du hier schon mal geguckt?
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...kommt darauf an...
Von einem "dudu - hol schnell die Sachkunde nach" bis zur Wegnahme des Hundes und der Untersagung der Haltung großer und/oder gefährlicher Hunde ist alles drin - je nach Sachlage.
 
Wie Bürste sagt, Fallabhängig. Wenn es das x-te Mal ist, evtl. andere Verstöße begangen wurden und schon irgendwas angedroht wurde, wird das dann wohl umgesetzt. Bei einem Verstoß und sonst nix in der Akte wird es auf ein Bußgeld für Halter UND Führer des Hundes hinauslaufen. der Halter weil er den ´Hund einer nicht sachkundigen Person überlassen hat und der Führer weil er ohne Sk diesen Hund geführt hat. Bußgeld kann so um die 50 Euro liegen jeweils, plus Auslagen und Gebühren. Es kann aber auch teurer sein, das kommt auf die Gemeinde an.
 
Was ist denn mit Tierheimmitarbeitern in NRW oder anderen Bundesländern mit Listen? Wenn die mit den Hunden spazieren gehen müssen die auch alle einen Sachkundenachweis haben oder ist das eine Ausnahme? Sonst würden die Hunde ja noch weniger raus kommen:verwirrt:
 
die muessen sachkundenachweis haben auch wenn man wie ich gassi geht darf man das nur mit sachkundenachweis :)
 
Das ist auch launenabhängig...
Ich weiß von absolut verschiedenen Summen an Bußgeldern in der selben Stadt :unsicher:
Meist beläuft es sich hier auf eine Summe zwischen 130 und 250 Euro.

Beim Verstoß gegen MK-Pflicht sind mir persönlich Fälle von "Dudu, mach das nicht nochmal" bis 900 Euro Strafe bekannt. In der selben Stadt, beidesmal Erstvergehen!
 
Boah das ist aber heftig...würde ich von solchen Unterschieden wissen oder Betroffene sein, würde ich dagegen gerichtlich vorgehen. Es kann sicher ein Unterschied sein, wo der MK vergessen wurde, ob ausserhalb der Stadt oder in der Einkaufsstraße am Samtsag, das kann zu Unterschieden führen aber nicht 0-900 Euro....
 
Das gilt übrigens auch, wenn man zwar einen Sachkundenachweis hat, aber den Zettel nicht mit bei sich trägt. Das hat man mir bei der Anmeldung extra nochmal gesagt.

LG Chris und Nele
 
Beim Verstoß gegen MK-Pflicht sind mir persönlich Fälle von "Dudu, mach das nicht nochmal" bis 900 Euro Strafe bekannt. In der selben Stadt, beidesmal Erstvergehen!

Na ob das so stimmt?
Sofern die Ahndung der Ordnungswidrigkeit nur "pro Forma" geschehen ist, also ohne dass es durch den Verstoß zu einem größeren Schaden kam, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Behörde sich Willkür vorwerfen lassen würde. Auch ein OA unterliegt mit seinen Entscheidung dem Gleichheitsgrundsatz und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
 
Das gilt übrigens auch, wenn man zwar einen Sachkundenachweis hat, aber den Zettel nicht mit bei sich trägt. Das hat man mir bei der Anmeldung extra nochmal gesagt.

LG Chris und Nele

Welcher Mitarbeiter welches Ordnungsamtes hat wann solch einen Unsinn erzählt und warum glaubst du alles unbesehen?
 
Das gilt übrigens auch, wenn man zwar einen Sachkundenachweis hat, aber den Zettel nicht mit bei sich trägt. Das hat man mir bei der Anmeldung extra nochmal gesagt.

LG Chris und Nele

Welcher Mitarbeiter welches Ordnungsamtes hat wann solch einen Unsinn erzählt und warum glaubst du alles unbesehen?

Das hat mir ein Mitarbeiter der Stadt Kamen gesagt, als ich dort war um Nele anzumelden. Warum sollte ich es denn nicht glauben ? Und nen zusammengefalteten A4 Zettel im Portmonee zu haben ist ja nun auch nicht so der Akt :D
 
Das läuft hier in BO genauso, Bürste. Wenn der Hund die MK- und Leinenbefreiung hat muss man die "rote Karte" mitführen und seinen Sachkundenachweis vorzeigen können.
 
Und worauf genau berufen sie die Herrschaften?

So kämen nämlich bis zu drei Zettel ins Portemonnaie:
1. Erlaubnis
2. Befreiung (Leine/ MK)

und dann 3. der Sachundenachweis
Gerade bei einem Soka allerdings würde man "1." gar nicht bekommen, wenn "3." nicht vorhanden wäre.
Das LHundG sieht nicht vor, dass ein Hundehalter einen Nachweis seiner Sachkunde mit sich herumschleppt - warum sollte man dass dann also tun?
Nur weil ein OA seine Kompetenzen überschreitet?
 
Also uns wurde auch gesagt, man soll das dabei haben, aber Strafen für's nicht mitführen gibt's nicht wirklich. Mein Freund ist schon 2 mal kontrolliert worden ohne das dabei zu haben, aber im Umkreis von 200 Meter zu unserer Wohnung und dann hat er die Herrschaften gebeten, eben mitzukommen und sie haben draußen gewartet, bis er mit dem Zeug wieder rauskam. Ich glaube das Nicht-Mitführen kann mit mit 10 Euro geahndet werden. Meine das mal gelesen zu haben... Kanns aber nicht beschwören.

Ansonsten lesen die ja immer die Chipnummer vom Hund ab und notieren die und lassen sich den Perso zeigen. So können sie ja ganz einfach im Computer einsehen, ob der sich ausgewiesene Mensch den Hund ohne Leine und/oder Maulkorb führen darf (ist ja da vermerkt). Nur jemand der den WT nicht mit dem Hund gemacht hat taucht da ja nirgendwo auf, der sollte den SKN wohl besser dabei haben.

Bürste, es wäre in jedem Fall immer nur eine Sache bei sich zu führen. Entweder der SKN, den sie uns damals extra auf A6 verkleinert kopiert haben, um ihn mitzuführen. Oder aber das laminierte "Hundekärtchen". Darauf ist alles vermerkt: Genehmigung für wen (also Halter), Chipnummer, Name, Rasse, Beschreibung und auf der Rückseite Maulkorbbefreiung (gilt hier universell)und Leinenbefreiung bei Begleitung durch welche Personen. Sobald sich etwas ändert (bestandener Test o.Ä.) gibt's neue Kärtchen zugeschickt...

Die Diskrepanz der Strafen für Verstoß gegen MK-Pflicht weiß ich 1000%ig. Der eine Fall ("Dudu") waren wir selbst, der andere Fall ein Bekannter von uns der dann tatsächlich dagegen geklagt und Recht bekommen hat. Habe das Urteil gesehen. Die Strafe wurde auf 200 oder 250 Euro (so genau weiß ich's nicht mehr) gesenkt, 900 Euro wurden vom Gericht als unzulässige Härte abgeschmettert.

Eigentlich hatte er gehofft, dass die Strafe ganz zurück genommen wird, denn er hatte den MK nur abgemacht, weil der Hund sich übergeben musste. Er hat sogar einen TA-Bescheinigung eingereicht, dass der Hund einen Magen-Darm-Infekt hatte. Das hat aber nix gebracht. Maulkorb hätte drauf bleiben müssen entschied das Gericht, nur die Strafe war zu hoch angesetzt.
 
Und noch ein Beispiel: Wenn ich mit dem Anlage 1-Hund eines anderen spazieren gehe muss der Hund trotz MK-/Leinenbefr. den Maulkorb tragen und an der Leine gehen, weil ich nicht die Prüfung mit ihm gemacht habe. Ich muss meinen Sachkundenachweis vorzeigen können, ansonsten könnet ja jeder mit dem Hund gehen.
 
Das ist hier definitiv anders!

Die MK-Befreiung gilt hier generell, egal wer den Hund führt. Nur die Leinenbefreiung ist bei uns Personenbezogen und darum steht das auch extra auf dem Kärtchen mit drauf, wer den Hund ohne Leine führen darf.

Auch würde es in dem Fall völlig reichen, die Genehmigung für den eigenen Hund vorzuzeigen, da diese impliziert, dass man den SKN hat ;)
 
Und noch ein Beispiel: Wenn ich mit dem Anlage 1-Hund eines anderen spazieren gehe muss der Hund trotz MK-/Leinenbefr. den Maulkorb tragen und an der Leine gehen, weil ich nicht die Prüfung mit ihm gemacht habe. Ich muss meinen Sachkundenachweis vorzeigen können, ansonsten könnet ja jeder mit dem Hund gehen.

Nun dann sag du es mir:

Wo steht, dass ein Hundeführer seinen Sachkundenachweis mitführen muss?
 
Das ist auch launenabhängig...
Ich weiß von absolut verschiedenen Summen an Bußgeldern in der selben Stadt :unsicher:
Meist beläuft es sich hier auf eine Summe zwischen 130 und 250 Euro.

Beim Verstoß gegen MK-Pflicht sind mir persönlich Fälle von "Dudu, mach das nicht nochmal" bis 900 Euro Strafe bekannt. In der selben Stadt, beidesmal Erstvergehen!

echt? Dann ist das ja fast schon willkürlich zu nennen.

War das bei euch oder eine andere Stadt?
 
Das war bei uns...

Ich denke einfach, da spielen viele Dinge mit rein. Evtl eben auch Optik von Halter und Hund.
Das "DuDu" bei uns galt mir mit Shiwa direkt vor unserem Haus. Wir standen da mit Shiwa und nicht eingeklnktem Halti. Um uns rum liefen Kinder, Katzen und Shiwa flirtete mit den OA-Leuten und schwänzelte drum rum. Sie schauten mich einmal streng an und fragten: "Ist sie maulkorbbefreit?" Ich sagte sehr kleinlaut: "Nein, weil wir seit Monaten auf einen Termin warten!" (was stimmte). Sie guckten, sagten dann: "Naja, ein Maulkorb ist das SO natürlich nicht.... Aber sie ist ja echt ganz lieb. Nächstesmal bitte einklinken!"

Der 900-Euro-Fall ist ein sehr netter, aber nicht so nett aussehender :)p) Mann mittleren Alters mit einer Seele von AmStaff-Rüden, der aber ziemlich groß, extrem breit (ich schwöre, so einen masigen Schädel hab ich noch nie gesehen!) und kräftig ist, knapp 40 kg wiegt, kupierte Ohren hat und immer mit Nietenhalsband läuft. Der Mann ist auch kein Typ, der dann auf Ermahnung kleinlaut reagiert - da legen sie dann denke ich andere Maßstäbe an.

Ob das korrekt ist oder nicht steht auf einem anderen Blatt...
 
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