Was für Strafen für führen eines Kat1 Hundes ohne Sachkunde

Nehmen wir mal an:;)
Jemand kommt aus einem anderen Bundesland wo es sowas nicht gibt, hat mit einen Kampfi eine lange Fahrt hinter sich und geht eine kurze Runde spazieren bevor es weiter geht. Wie wäre das dann? Man kann ja von niemendem verlangen einen Sachkundenachweis zu machen nur weil er auf der Durchreise spazieren will. Wenn man den Hund an der Leine hat und er einen Maulkorb trägt sollte es doch akzeptabel sein oder nicht??
 
  • 1. Mai 2024
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Hi manuel&nadine ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich denke mal, es kommt darauf an, wo man und von wem man kontrolliert wird.
Bei meinem Bekannte sind die mit zu ihm nach Hause gegangen und das war dann OK.
Ich persönlich wurde "toi.toi,Toi" noch nie kontrolliert. Allerdings hab ich meine Sachkundenachweise immer als Kopie dabei.
 
Die MK-Befreiung gilt hier generell, egal wer den Hund führt. Nur die Leinenbefreiung ist bei uns Personenbezogen ...
So kenne ich es auch!


Dann machen es Eure OÄmter leider nicht ganz korrekt:

Verwaltungsvorschriften zum LHundG NRW:
5.3.1 § 5 Abs. 3 Satz 1 eröffnet der Halterin oder dem Halter eines gefährlichen Hundes nach § 3 Abs. 2 die Möglichkeit, eine Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht zu beantragen. Aufsichtspersonen, die den Hund ebenfalls ohne Leine oder Maulkorb ausführen wollen, müssen mit dem Hund ebenfalls eine Verhaltensprüfung erfolgreich absolvieren oder in die Verhaltensprüfung des Hundes mit der Halterin oder dem Halter einbezogen werden.

Bei uns muss jeder den Test mit dem Hund absolviert haben oder eben beim test mit dem Halter einen Teilabschnitt mit dem HUnd in der Prüfung abgelegt haben.
 
Mit der obigen Antwort dürfte Bürstes Frage dann auch beantwortet sein.
 
Dann machen es Eure OÄmter leider nicht ganz korrekt:
Die Ungefährlichkeit wurde bereits vor dem LHG, zu Zeiten der LHV bewiesen und bestätigt, vielleicht liegt es daran.

Zudem verhält sich mein Hund sich bei einer familiären Bezugs- und Betreuungsperson wie Mann, Sohn, Tochter nicht anders wie bei mir.
 
Mit der obigen Antwort dürfte Bürstes Frage dann auch beantwortet sein.


Nein, Bürste hat gefragt, wo steht, dass man den Sachkundenachweis mit sich führen muss. Das steht nirgends, es wird aber gesagt, weil es einfacher für die Kontrollen ist. Kommt heraus, dass der angetroffene Hundeführer sachkundig war, egal ob Nachweis dabei oder nicht, kann unmöglich ein Bußgeld verhängt werden. Nach welcher Rechtsgrundlage denn auch?
 
Nix zweiter Versuch. Unser OA hat es so mitgeteilt.
 
Das hat mir ja nun doch keine Ruhe gelassen, also hab ich nochmal beim OA angerufen. Die nette Dame hat noch mal in die Verwaltungsvorschriften zum LHG geschaut. Man kann nicht verpflichtet werden, den SKN bei sich zu führen, erleichtert die Sache bei einer evtl. Kontrolle aber ungemein. Weiterhin haben wir uns aus gegebenem Anlass noch darüber unterhalten, ob ich nun einfach, da ich ja einen SKN habe, mit einem Anlage 1-Hund spazieren gehen kann. Der Halter des Hundes sollte beim OA die Personen mit SKN angeben, die den Hund ausführen.
 
Der Halter des Hundes sollte beim OA die Personen mit SKN angeben, die den Hund ausführen.
Oups, da gehen Theorie und Praxis aber weit auseinander, oder?

Das kann ich bei einem regelmäßigen Gassigänger machen, den ich eh nicht habe.

Komme ich kurzfristig auf die Idee, aus welchem Grund auch immer, wird das kaum möglich sein. Zudem auch der Gassigänger in einem anderen Ort laufen könnte.
 
Natürlich gehen da Theorie und Praxis ganz weit auseinander. ;)
 
Das hat mir ja nun doch keine Ruhe gelassen, also hab ich nochmal beim OA angerufen.
Gut ;)
Ich finde es gerade beim Umgang mit dem LHundG wichtig, sich nicht immer nur von den Behörden etwas erzählen zu lassen sondern selbst die Vorschrift zur Hand zu nehmen.
Bei den OA`s herrschen manchmal eigenartige Vorstellungen zur Umsetzung des Gesetzes. Hin und wieder könnte man meinen, dort würden die eigenes "Stadtrecht" entwerfen wollen.
Im Falle des LHundG ist dies aber nur sehr eingeschränkt möglich weil es sich um Landesrecht handelt, dass von den Kommunen nicht einfach übergangen werden kann.

Die nette Dame hat noch mal in die Verwaltungsvorschriften zum LHG geschaut. Man kann nicht verpflichtet werden, den SKN bei sich zu führen, erleichtert die Sache bei einer evtl. Kontrolle aber ungemein.
Genau - weder das LHundG noch die dazu gehörigen Verwaltungsvorschriften sehen eine Mitführungspflicht des Sachkundenachweises vor.
Sicherlich kann es möglich sein, dass man dem Ordnungsamt etwas Arbeit abnimmt, wenn man eine Kopie der Sachkundebescheinigung mitführt. Wieviele Bescheinigungen möchtest du aber täglich mitführen, damit es die behörden bequemer machen? Durch die Einführung des LHundG ist den Haltern von SoKas jedenfalls die Haltung ihrer Hunde nicht bequemer gemacht worden...
Abgesehen davon hat das OA die Möglichkeit des Zugriffes auf deine persönlichen Daten. Eine Überprüfung deiner Person reicht also aus um dem OA die Infos zu geben, die es benötigt.
Wenn du einen SoKa hast, musst du ohnehin eine Kopie der Erlaubnis mitführen. Die gibt es aber nicht ohne Sachkunde ;)

Weiterhin haben wir uns aus gegebenem Anlass noch darüber unterhalten, ob ich nun einfach, da ich ja einen SKN habe, mit einem Anlage 1-Hund spazieren gehen kann. Der Halter des Hundes sollte beim OA die Personen mit SKN angeben, die den Hund ausführen.
Das mit einem Satz zu beantworten ist etwas wenig - und dann noch nicht mal richtig...
Auch hier gibt es keine Grundlage im LHundG. Du kannst die Personen mitSachkundenachweis angeben. Das würde ich gegen deren Willen sicher nicht machen. Wenn das OA dich bedrängt die Personen zu nennen wäre unter Umständen zu prüfen ob hier nicht widerrechtlich Daten über Personen eingeholt werden.
Andererseits ist es aber auch durchaus so, dass nicht Jeder mit Sachkundenachweis einen SoKa führen darf.
Der Sachkundenachweis muss bei einem amtlichen Tierarzt gemacht werden.
Hältst du einen großen Hund oder einen nach §10 Abs.1 reicht der Sachkundenachweis eines anerkannten Sachverständigen - bei großen Hunden sogar der Nachweis bestimmter Tierärzte. Die reichen aber eben nicht zur Führung eines gefährlichen Hundes.
Kurz: Hast du deinen Sachkundenachweis bei einem amtlichen TA gemacht darfst du mit SoKa gehen - andernfalls nicht.
Soviel nur zur Sachkunde. Zu dem Thema insgesammt gibt es einen Wust an Regelungen. Natürlich wollen auch da die Behörden einen möglichst bequemen Weg.
Ich halte es von Behördlicher Seite aber schon für eine Frechheit überhaupt erst solche "Vorschläge" zu machen, denn nicht jeder fragt nach, so wie du.
 
Jetzt mal ganz ehrlich: was ist der Sachkundenachweis und was sagt er aus? Da sind doch Fragen bei, die aus Sicht einiger wissentlich falsch beantwortet werden, weil der Gesetzgeber seine eigenen Vorstellungen hat.

Für mich ist der Sachkundenachweis ein Witz und sagt nichts über die Fähigkeit aus, einen Hund egal welcher Rasse ordentlich führen zu können.
 
@amstaff ganja:

da hast du allerdings völlig recht....

ich habe mich nur schlau machen wollen weil ich jemandem sagen wollte das es durchaus "schlecht" ausgehen kann wenn man einen Hund ohne sachkunde führt.....

das wurde mir bestätigt mehr wollte ich eigentlich nicht.....

ich habe aber nun auch noch was dazu gelernt ich dachte immer das der Test den der Hund macht für den Hund gilt und nicht Hund und Halter bezogen ist.....
 
Wo genau ist der Witz? Ich finds schon traurig, dass jedes Amt seine eigene Suppe kochen kann und die Leute so in die Irre geführt werden. ziehst Du mit Deinem Hund dann um und die andere Stadt macht es "richtig" (dem Gesetz nach, nicht dem persönlichen Empfinden nach!) ist nämlich das Gesicht lang und irgendwann weiß kein Hh mehr, wer jetzt richtig (dem Gesetz nach..) handelt und wer wer nicht. Und Dein Gesicht wird nicht freundlicher der Behörde gegenüber, wenn plötzlich Personen die den Hund jahrelang ohne MK geführt haben einen Test mit dem Hund machen sollen. Das ist das Problem, unabhängig davon ob es im Moment angenehmer für den Hh ist.

Das meinte ich mit leider.
 
Den Witz verstehe ich jetzt auch nicht. :(

Aber ich gebe Dir Recht, es ist verwirrend für die Halter. Daher verstehe ich auch das manch einer gar nicht durchblickt.
 
naja, den witz erkenne ich schon. das land will dass wir unsere sachkunde beweisen um einen doch entsprechend gesetzlicher vermutung gefährlichen hund zu halten und zu führen und legt uns dann einen test vor, der nun wirklich keine sachkunde verlangt.

pete
 
Pete da hast Du völlig Recht

Man kann ja von niemendem verlangen einen Sachkundenachweis zu machen nur weil er auf der Durchreise spazieren will

Leider sieht es so aus, das Du heute als HH genau informiert sein mußt wenn Du ein anderes Bundesland betreten willst und Dich auch an die dortigen Auflagen zu halten hast

Ich sag das nicht, weil ich das toll finde, sondern weil ich es schon von genug Leuten gehört habe, denen es so erging.

Sonst biste auf den guten Willen oder die gute Laune der ausführenden Behörde angewiesen, so Dir jemand davon begegnet

Traurig aber wahr
 
Der Föderalismus gehört in der heutigen zeit sowieso abgeschafft.

Bis dahin werde ich meine hund so halten (20/40 gibt es bei uns in BW und in By nicht) wie es die von mir gewohnten Regeln vorsehen.
Und sollte ich je in die Versuchung kommen nach NRW oder so zu fahren, soll mir ein OA mal querkommen. die haben ne Verfassungsklage am Hals so schnell könne die garnicht schauen.

Sch.. Föderalismus.
 
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