Ein Hundehalter haftet verschuldensunabhängig für alle Schäden, die sein Hund anrichtet!
Wenn der angeleinte Hasso den nervigen Fiffi plättet, weil der ohne Leine in ihn reingebrettert ist - dann haftet das Hasso-Herrchen zwar nicht zu 100 % (Fiffi-Frauchen trifft ja ein Mitverschulden) - aber er haftet.
komisch... genau die situation hatte ich schon... ohne dass ich auch nur einen cent bezahlen musste
die haftung des halters mit dem angeleinten hund wird auf null reduziert... wenn sein gegenüber seinen hund einfach rennen lässt...
Darauf würde ich mich aber niemals nicht verlassen!
Vor Jahren gabs in meiner Nähe einen Vorfall mit einem Staff. Der Staff wurde von einem freilaufenden Dackel attackiert, der Staff wehrte sich und verletzte dabei den Dackel. Der Staff bekam dann Maulkorbzwang!
Ich weiß nicht ob wir vom gleichen Sprechen. Denn die Haftpflichtversicherungen handeln gerne so wie du schreibst, also sprich der angeleinte Hund ist in deren Augen nicht der Schuldige, also will und wird deine Versicherung nicht zahlen.
Aber wenn es zu einer Anzeige bei Polizei/Ordnungsamt kommt , dann sieht die Sache gleich ganz anders aus!