Das beantwortet nämlich auch nicht meine Frage, warum meine Daten über Dritte laufen müssen.
Was meinst Du mit "warum meine Daten über Dritte laufen müssen"?
Viele Grüsse
Steffi
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Das beantwortet nämlich auch nicht meine Frage, warum meine Daten über Dritte laufen müssen.
Die Petitionen zu dem Thema, die ich bisher gelesen habe, waren zumeist gut gemeint, aber m.E. wenig durchdacht und nicht gut durchformuliert!
Und es gibt Einiges an Argumentation, das man anbringen kann ... mit und ohne Bauch
aber die ist doch?
oder ist sie nicht?
aber ich dachte?
sollt ich vielleicht lassen, das mit dem denken?
Geh jetzt lieber mit den Hunden, verstehe ich zwar auch nicht immer, aber frische Luft ist gesund.
Ja, die ist.
...
Überspitzt könnte man auch argumentieren:
Auch gleichgeschlechtliche Liebe unter Menschen ist eine Störung, da nicht gottgewollt, oder nicht der natürlichen Fortpflanzung dienlich. Sie ist jedoch mittlerweile straffrei.
Warum denn nicht auch Zoophilie (solange den Tieren kein Leid zugefügt wird)?
Grüße Klaus
...
Überspitzt könnte man auch argumentieren:
Auch gleichgeschlechtliche Liebe unter Menschen ist eine Störung, da nicht gottgewollt, oder nicht der natürlichen Fortpflanzung dienlich. Sie ist jedoch mittlerweile straffrei.
Warum denn nicht auch Zoophilie (solange den Tieren kein Leid zugefügt wird)?
Grüße Klaus
Weil Tiere kein klares Einverständnis geben können.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Annahme einer Petition als öffentliche Petition.
Wer sich an einer öffentlichen Petition beteiligen möchte, muss über eine gültige E-Mail-Anschrift verfügen.
(veröffentlicht wird keine Wohnanschrift)
Voraussetzung für eine öffentliche Petition ist, dass die Bitte oder Beschwerde inhaltlich ein Anliegen von allgemeinem Interesse zum Gegenstand hat
(ist das bei dem "verschwiegenem Tierleid" der Fall?)
Ich jedenfalls habe so meine Zweifel, dass mittels einer Petition "Feuer unter dem Hintern unserer Parlamentarier" gemacht werden kann. Sie dient letztendlich lediglich zum Frustabbau weniger.
Es sei denn, es finden sich wirklich viele Mitunterzeichner (so einige zehntausend). Doch dafür müsste das Thema vorher in Medien (Zeitung, TV, Internet) bekanntgemacht werden, damit im Petitionszeitraum (nur 6 Wochen!) auch genügend Eintragungen erfolgen.
Dazu fehlt aber eben auch an einer gesetzlichen Grundlage, denn Tiere haben kein Grundrecht auf freie Meinungsäusserung. Wäre ja auch weder theoretisch noch praktisch durchzuführen und ließe sich dann auch nicht nur auf diesen einen Bereich beschränken.
Wie bereits mehrfach gesagt, es ist sicher alles andere als einfach, hier sachlich korrekt und stichhaltig zu argumentieren. Aber mein anliegen ist es auch nicht, das hier zu tun.
Viele Grüsse
Steffi
Überspitzt könnte man auch argumentieren:
Auch gleichgeschlechtliche Liebe unter Menschen ist eine Störung, da nicht gottgewollt, oder nicht der natürlichen Fortpflanzung dienlich. Sie ist jedoch mittlerweile straffrei.
Warum denn nicht auch Zoophilie (solange den Tieren kein Leid zugefügt wird)?
Grüße Klaus
Weil Tiere kein klares Einverständnis geben können.
Na ja, dieses Argument läßt sich u.U. auch recht unterschiedlich auslegen.Weil Tiere kein klares Einverständnis geben können.
Doch die S.exuelle Orientierung "Zoophilie" muss davon getrennt betrachtet werden und hat (zumindest theoretisch) zieht nicht automatisch Tierleid mit sich.
Punkt! Keine weitere Diskussion.
Dann griffe hier auch das Tierschutzgesetz und man müsste nicht gesondert Zoophilie unter Extrastrafe stellen.Ausgelebte Zoophilie fügt den Tieren Leid zu, ohne Wenn und Aber.
Indem der Mensch das Tier viellleicht nur berührt oder streichelt?Wie denn nicht?
Dann sind wir hier ja einer Meinung.Wenn einer sich jeden Missbrauch verkneift, dann sehe ich nicht, wo überhaupt das Thema ist. Die reine Veranlagung kann natürlich nicht strafbar sein.
Fein. Dann kann ich ja beruhigt ins Bett.Dass bei Vergewaltigung von Tieren eigentlich das Tierschutzgesetz greift, das sehe ich genauso, und deshalb ist es für mich unbegreiflich, dass es immer wieder heißt, das sei nicht strafbar.
Weil Tiere kein klares Einverständnis geben können.
Das liest sich fast, als würden sie es tun, wenn sie es könnten.
Was sie mit Sicherheit nicht tun würden.
Weil sie Opfer und nicht Partner in einer solchen "Beziehung" sind.
Gut, dann ist das wohl eine Definitionsfrage.
Nur berühren oder streicheln - da wird ja wohl keiner eine Straftat draus machen wollen. Ich gehe von Vergewaltigung aus, wenn ich "ausgelebte Zoophilie" sage. Wenn einer sich jeden Missbrauch verkneift, dann sehe ich nicht, wo überhaupt das Thema ist. Die reine Veranlagung kann natürlich nicht strafbar sein.
Dass bei Vergewaltigung von Tieren eigentlich das Tierschutzgesetz greift, das sehe ich genauso, und deshalb ist es für mich unbegreiflich, dass es immer wieder heißt, das sei nicht strafbar.