Umzug von USA

MadMom2.0

20 Jahre Mitglied
Dieses ist - momentan noch - eine rein theoretische Frage:

Mein Mann und ich leben in den U.S.A., ich bin hier aufgewachsen, mein Mann kommt aus Oesterreich.

Neulich kamm das Thema auf: "Was Machen Wir, Wenn Wir nach Europa zurueckgehen Sollten?" Wir haben naemlich zwei Kampfschmuser (Eine Pit Dame und eine fast reinrassige Rottweiler Dame).

Ich meine, das die Einfuhr beider bach Deutschland verboten waere, in Oesterreich aber erlaubt.

Da wir soweit weg sind, sind wir nicht ganz auf dem Laufenden, sorry.

Vielen Dank!
 
  • 1. Mai 2024
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Hi MadMom2.0 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Madeleinemom schrieb:
Dieses ist - momentan noch - eine rein theoretische Frage:

Mein Mann und ich leben in den U.S.A., ich bin hier aufgewachsen, mein Mann kommt aus Oesterreich.

Neulich kamm das Thema auf: "Was Machen Wir, Wenn Wir nach Europa zurueckgehen Sollten?" Wir haben naemlich zwei Kampfschmuser (Eine Pit Dame und eine fast reinrassige Rottweiler Dame).

Ich meine, das die Einfuhr beider bach Deutschland verboten waere, in Oesterreich aber erlaubt.

Da wir soweit weg sind, sind wir nicht ganz auf dem Laufenden, sorry.

Vielen Dank!


Auch hier auf die Gefahr hin, wieder einmal von gewissen Elementen bewußt oder auch nur grob fahrlässig mißverstanden und daher zerrissen zu werden, möchte ich Dir, Madeleine, folgendes empfehlen:

Voraussetzung: Ihr wollt nach Deutschland übersiedeln!

Vorgehen:

Sofort bei der deutschen Botschaft die Einfuhr der beiden Hunde beantragen, unter Angabe aller wahren Daten (das wichtigste Datum ist: Rasse). Wenn der Zeitpunkt Eures Umzuges und/oder auch das Umzugsziel (Stadt, Dorf) noch nicht feststeht, macht das nichts. Da drückt man eben es so aus, daß man z. B. in 2005 nach Deutschland ziehen will und eben noch nicht genau weiß, wann und wohin in Deutschland. Aber man möchte jetzt schon Rechtssicherheit haben, in Form einer Ablehnung oder natürlich einer (Vorab-)Zusage.

Ihr braucht ein verbindliches Schreiben von der Botschaft, kein "könnte, sollte, würde, hätte". Die sollen entweder sagen: Nach den derzeit geltenden Bestimmungen können Sie einreißen mit den Hunden, wir machen da eine Ausnahme. Oder aber sie sollen sinngemäß aber sehr wohl verständlich schreiben: Nach den gegenwärtigen Bestimmungen gibt es für Sie keine Möglichkeit für den (American) Pitbull, nach Deutschland zu kommen.

Gegen letzteres kann man klagen. Das ist eine offizielle Ablehnung und das läßt sich der Bürger freilich nicht gefallen, wenn er es sich nicht gefallen lassen möchte.

Gut, der Antrag wird also in dieser Weise gestellt. Jetzt müßt Ihr Antwort bekommen. Sieht die so aus, daß man für Euch eine Ausnahme macht, also die Hunde eingeführt werden können (vergleiche auch Ausnahmeregelungen im Bundesgesetz "zur Bekämpfung gefährlicher Hunde"), dann ist die Sache gegessen. Ihr habt was Schriftliches, eine Ausnahmegenehmigung oder aber die Vorankündigung dazu, denn die Ausnahmegenehmigung wird vermutlich erst dann erteilt, wenn das Umzugsdatum und ggf. der Zielort bekannt sind.

Wenn man Euch aber sagt: "Nee, Ihr kommt hier mit Euren Kampfhunden nicht rein!", dann kann nur eins richtig sein: Umgehend, also innerhalb einer gesetzlichen Frist, gegen den Bescheid der Botschaft klagen. Ohne Pardon. Freilich einen guten Anwalt in USA nehmen, der sich mit deutschem "Import/Export"-Recht bzw. grenzüberschreitenden Verkehr aus welchen Gründen auch immer auskennt.

Du hast sicher die Lage hier in Deutschland verfolgt. Also bist Du auch im Bilde, daß nur Klagen einen Sinn machen, sofern es um Einzelfälle geht. Suche Dein Recht vor Gericht.

Wenn die Klage gegen Deutschland in USA geführt wird, dann ist das für uns alle zudem ein großer Gewinn. Tue es freilich für Euch und Eure Hunde, aber tut bei der Gelegenheit auch was gegen diesen unterdrückerischen Wahnsinn, der in Deutschland ein wenig hochgekommen ist.

Wir wollen auch das Importverbot von Rassehunden bestimmter Rasse hierzulande kippen, dazu braucht es aber eben paar Kläger so wie möglicherweise Du und Deine Familie. Es reicht schon ein Kläger.

Deutschland braucht paar aufs Dach, damit es paar Idiotenregelungen wieder fallen läßt. Einiges ist bisher getan, aber es liegt noch einiges vor uns. Helfe uns ein wenig dabei, allein nur als Nebenzweck. Der Hauptzweck ist freilich, daß Du mit Deiner Familie, die auch aus Vierbeinern besteht, Euer Recht wahrnehmen können, dort hin zu ziehen, wo Ihr eben hinziehen wollt. Und wenn es Deutschland ist, dann soll es Deutschland sein.

Ansonsten schaue freilich auch vor dem Umzug darauf, in welchem Bundesland Deiner Wahl die Hunde sich frei bewegen können, also ohne den ganzen Quatsch wie permanenter Leinen- oder sogar Maulkorbzwang. Die anderen Bestimmungen sind Dir bzw. Deinem Hund vielleicht weniger unangenehm.

Die besten Länder:

Niedersachsen
Thüringen
Sachsen-Anhalt

Hier werden keine Rasen verteufelt. Hier werden Eure Hunde wie jeder andere Hund auch behandelt. Damit ist gleiches von der Behandlung des Halters zu sagen.

Momentan ist das so. Diese Länder sind zu bevorzugen.

Alles klar?

Gruß


Mühli
 
LA ist klasse, jedenfalls vom optischen Eindruck her. Und auch die Menschen da sind mir recht gut in Erinnerung.

LA ist groß, wo genau kommst her ... d. h. bist derzeit zu hause, Madeleine?
 
Hallo Madeleinemom,
für Rotties gibt es nur in einigen Bundesländern eine Einfuhrbeschränkung- Für den Pitbull schon- aber es wurden auch Ausnahmen für dieses Einfuhrverbot erlassen. Der Weg über die Botschaft ist schon richtig- allerdings brauchen die in der Regel schon eine Angabe über den Zuzugsort, da nur die eine Vorabzustimmung erteilen können. Ausserdem würde eine Klage gegen einen ablehnenden Bescheid der Botschaft durchschnittlich 1,5 bis 3 Jahre dauern.
In der Verordnung über Ausnahmen vom Einfuhr- und Verbringungsverbot von gefährlichen Hunden in das Inland ( HundVerbrEinfVO ) vom 03.02.2002 ist geregelt welche Voraussetzungen für die Einfuhr Deiner Hunde gelten. Solltest Du über Google finden können, das Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 11. April 2002. Wenn nicht kann ich es Dir rübermailen.
Grß Pocke
 
Pocke schrieb:
Hallo Madeleinemom,
für Rotties gibt es nur in einigen Bundesländern eine Einfuhrbeschränkung- Für den Pitbull schon- aber es wurden auch Ausnahmen für dieses Einfuhrverbot erlassen. Der Weg über die Botschaft ist schon richtig- allerdings brauchen die in der Regel schon eine Angabe über den Zuzugsort, da nur die eine Vorabzustimmung erteilen können. Ausserdem würde eine Klage gegen einen ablehnenden Bescheid der Botschaft durchschnittlich 1,5 bis 3 Jahre dauern.
In der Verordnung über Ausnahmen vom Einfuhr- und Verbringungsverbot von gefährlichen Hunden in das Inland ( HundVerbrEinfVO ) vom 03.02.2002 ist geregelt welche Voraussetzungen für die Einfuhr Deiner Hunde gelten. Solltest Du über Google finden können, das Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 11. April 2002. Wenn nicht kann ich es Dir rübermailen.
Grß Pocke

Hallo Pocke, hallo Madeleinemom!

Kleine, aber wesentliche Korrektur zu Pockes Post:

Das ist leider nicht so: "... Für den Pitbull schon- aber es wurden auch Ausnahmen für dieses Einfuhrverbot erlassen. "! Es gibt laut Gesetz keine Ausnahmen für APBTs (gleiches gilt für American Stafford, Stafford Bullterrier und Bullterrier).

Deshalb sollst ja auch Du, Marion (Madeleinemom), unbedingt in allernächster Zeit Dich wie Mehrzeller sehr richtig sagte an die Deutsche Botschaft wenden und ein rechtsverbindliches Schriftstück erbitten, welches besagt, daß Du mit beiden Hunden herziehen kannst oder eben auch nicht, wenigstens nicht mit dem APBT.

Die Botschaft kann vielleicht erreichen, daß der APBT (heißt wohl Madeleine) doch noch ausnahmsweise mit nah Deutschland gebracht werden darf. Das müssen die halt abklären und dazu solltest Du eben dort ganz bestimmt anfragen.

Wenn Du keine Ausnahmegenehmigung erhältst, dann würde ich Dir auch empfehlen, eine Klage anzustrengen, auch wenn die Monate oder gar ein, zwei Jahre braucht bis zum Urteil. Es sieht ja wohl nicht so aus, als ob es Euch eilig mit dem Umzug ist.

Da es aber bis zum Gericht eventuell ein, zwei Jahre braucht, solltet Ihr baldigst die Botschaft ansprechen und auch bei negativer Antwort umgehend (innerhalb einer gesetzlichen Frist, die Dir ein US-Anwalt erklären kann) Klage erhebt. Denn wenn Ihr bspw. in 2005 oder 2006 umziehen wollt und erst dann an die Botschaft herantretet und erst dann klagt, dann müßt Ihr eben ab da ein, zwei Jahre warten.

Also gleich die Sache vorsorglich erledigen, selbst wenn Ihr in einem, zwei Jahren entscheiden solltet, nicht (nach Deutschland) umziehen zu wollen. Da könnt Ihr die Klage ja immer noch zurücknehmen und die paar bis dahin investierten Dollar sollten Euch es wert gewesen sein.

Pocke und natürlich auch Marion, im "Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde", Artikel 1 (Einfuhr/Verbringungsbestimmungen) steht folgendes:

"§ 2 Einfuhr- und Verbringungsverbot

(1) [Satz 1] Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden dürfen nicht in das Inland eingeführt oder verbracht werden. [Satz 2] Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, für die nach den Vorschriften des Landes, in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird, dürfen aus dem Ausland nicht in dieses Land eingeführt oder verbracht werden."


In der "Verordnung über Ausnahmen vom Einfuhr- und Verbringungsverbot von gefährlichen Hunden in das Inland" ( HundVerbrEinfVO ) vom 03.02.2002 ist im Absatz 4 dies geregelt:

"§ 2 Ausnahmen vom Verbringungs- und Einfuhrverbot

....

(4) Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 [s. oben] des Gesetzes dürfen zum Zweck des ständigen Haltens in das Inland verbracht oder eingeführt werden, wenn die Begleitperson nachweist, dass die Hunde berechtigt in einem Land gehalten werden dürfen."


Fazit: Es gibt laut Gesetz keine Ausnahmen für die nach § 2 Abs. 1 Satz 1 [u. a. APBT betreffend!] gelisteten Rassen, also auch nicht für den Pittie "Madeleine" von Marion!

Lösung: Darum also zur Botschaft und ggf. gegen dieses Gesetz klagen, weil es noch nicht einmal "Ausländern" erlaubt, mit einem nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des bundesdeutschen "Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde" (Artikel 1 zur Einfuhr/Verbringung nach Deutschland) gelisteten Hund nach Deutschland (auf Dauer) umzuziehen!

Marion, laß Dir das doch nicht gefallen! Mehrzeller und Pocke haben ganz recht.

Liebe Grüße und alles Gute!

Tobin
 
Sage mal "Tobin", hatte ich mich in meiner Mail an Deine in Deinem vorherigen Account angegebene eMail-Adresse nicht klar genug ausgedrückt? Du bist hier seitens der Betreiber (...und des Rests..) nicht erwünscht.

Suche Dir doch bitte eine neuen Spielplatz, ja?
 
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