Probieren schadet ja nichts...
Im Gesetzestext von Sachsen finde ich die entsprechenden Rassebezeichnungen gar nicht, aber wenn die den StaffBull dort einsortieren, wäre auch da die Haltung erlaubnispflichtig. Das ist sie aber fast überall. Und in den meisten Bundesländern, NRW zB., wird die Erlaubnis auch erteilt. wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Im Gesetzestext von Sachsen finde ich die entsprechenden Rassebezeichnungen gar nicht, aber wenn die den StaffBull dort einsortieren, wäre auch da die Haltung erlaubnispflichtig. Das ist sie aber fast überall. Und in den meisten Bundesländern, NRW zB., wird die Erlaubnis auch erteilt. wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.