Umzug mit Staffordshire Bullterrier nach Bayern

Probieren schadet ja nichts...

Im Gesetzestext von Sachsen finde ich die entsprechenden Rassebezeichnungen gar nicht, aber wenn die den StaffBull dort einsortieren, wäre auch da die Haltung erlaubnispflichtig. Das ist sie aber fast überall. Und in den meisten Bundesländern, NRW zB., wird die Erlaubnis auch erteilt. wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
 
  • 27. April 2024
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Hi lektoratte ... hast du hier schon mal geguckt?
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...wo in etwa ist denn der neue Arbeitsplatz? Und wenn überraschend ein Bürgermeister oder Sachbearbeiter "JA" sagt, ihr dürft - Dann lasst es euch bitte unbedingt schriftlich zusenden, notfalls faxen, damit ihr diese Auskunft auch belegen könnt.
 
Probieren schadet ja nichts...

Im Gesetzestext von Sachsen finde ich die entsprechenden Rassebezeichnungen gar nicht, aber wenn die den StaffBull dort einsortieren, wäre auch da die Haltung erlaubnispflichtig. Das ist sie aber fast überall. Und in den meisten Bundesländern, NRW zB., wird die Erlaubnis auch erteilt. wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

in sachsen ist der staffbull defenitiv kein listen hund.
 
schon mal überlegt nach sachsen an die bayrische grenze zu ziehen und dann zu pendel? in sachsen ist der staffbull kein listen hund
Also wer zieht freiwillig nach Sachsen?
Verfolgst Du keine Nachrichten?
Hund ist ja nun nicht alles, etwas Lebensqualität wäre auch nicht schlecht.
 
Also wer zieht freiwillig nach Sachsen?
Verfolgst Du keine Nachrichten?
Hund ist ja nun nicht alles, etwas Lebensqualität wäre auch nicht schlecht.

sachsen ist nicht nur dresden oder leipzig wäre eh von bayern zu weit weg zum pendeln.aber hier im schönen arzgebirge oder in der autonomen
republik vogtland ist es wunderschön und der wohnraum wäre bestimmt auch günstiger als in bayern.
 
Hallo CaMaCo,

habt ihr nen Sachkundenachweis, Wesenstest oder Begleithundeprüfung? Am besten ordert ihr wenn er schon älter ist (Wesenstest) einen neuen an damit das OA zufrieden ist und sie sehen, dass wirklich alles gemacht wird um den Hund zu behalten? Wie alt ist den der Hund? Habt ihr geschrieben, dass auch eine Hundeschule besucht wird?

Was ist wenn ihr den Hund als Therapiehund anmeldet und ihn auch natürlich darauf trainiert (wenn eurer dafür taugt)? Dann habt ihr ein neues Hobby, am besten dann gleich eine Pflegestelle, Kindergarten o.ä. suchen in der ihr wöchentlich eingesetzt werdet. Finde Bayern echt etwas komisch... Bullterrier sind Kat. 2 und Mini Bulls gar nicht ^^ wo da der Sinn steckt ist wirklich ne Frage...

Wenn das mit der Therapiehundausbildung klappt könnt ihr ggf. eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung aushandeln, bis der Hund anfängt mit der "Ausbildung" (Maulkorb müsste dann immer dabei sein und ihr sollte größere öffentliche Plätze meiden). Die Leute vom OA brauchen halt einfach eine Art "Sicherheit". Hab auch in Bayern wegen einem längerem Urlaubsaufenthalt (3-4 Monate) mit nem Kat. 1 Hund gefragt und das geht relativ gut. Vllt. drück ja die Gemeinde ein Auge zu wenn ihr das alles vorlegt und euch entscheidet den Hund als Therapiehund auszubilden

Gruß

Eugen
 
Hallo,

also wir haben heute bei der Gemeinde angerufen...ich glaube die Frau dachte, dass sie bei der versteckten Kamera ist :D
Se konnte es nicht glauben, dass wir einen Hund aus Kat.1 zu Hause halten und hat mich mehrmals darauf hingewiesen, dass der Hund unwiederlegbar gefährlich ist und dass wir gefählich leben :D Sie konnte es gar nicht glauben!!! Eine Genehmigung würde man für einen Kat.1 Hund nicht bekommen.

In Niedersachsen ist der Sachkundenachweis pflicht. Den haben wir auch.

Viele haben uns nun BaWü empfohlen, allerdings muss man da auch eine Genehmigung haben und besonderes Interesse an der Haltung haben. Das war in Bayern dann zb. ein Hund der ein teures Anwesen beschützen soll. Hat jemand Erfahrungen mit BaWü?

Dankeeeee ihr lieben :)
 
In BaWü ist es mW so, dass ein Hund der gelisteten Rassen nach bestandenem Wesenstest nicht mehr als gefährlicher, sondern als ganz normaler Hund gilt und ohne weitere Auflagen gehalten werden kann.

Für nähere Infos schreib mal @Murphy3101 an, die ist da sehr firm und weiss auch, wo man sich am besten hinwenden kann. :hallo:
 
Viele haben uns nun BaWü empfohlen, allerdings muss man da auch eine Genehmigung haben und besonderes Interesse an der Haltung haben.
Der Staffbull fällt hier nur unter die 2. Kategorie:

"- Hunde, die im Einzelfall die Merkmale von Kampfhunden aufweisen, insbesondere bei Hunden der folgenden Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, wenn Anhaltspunkte auf eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren nachgewiesen wurden:

1. Bullmastiff
2. Staffordshire Bullterrier
3. Dogo Argentino
4. Bordeaux Dogge
5. Fila Brasileiro
6.Mastin Espanol
7. Mastino Napoletano
8. Mastiff
9. Tosa Inu."
 
In BaWü ist es mW so, dass ein Hund der gelisteten Rassen nach bestandenem Wesenstest nicht mehr als gefährlicher, sondern als ganz normaler Hund gilt und ohne weitere Auflagen gehalten werden kann.

Für nähere Infos schreib mal @Murphy3101 an, die ist da sehr firm und weiss auch, wo man sich am besten hinwenden kann. :hallo:

Ein gelisteter Hund darf ohne Wesenstest in BW gar nicht gehalten werden.

Allerdings wird damit zwar die Gefährlichkeit widerlegt, Leinenzwang bleibt aber bestehen.
Nur der Maulkorb fällt weg.
Wobei man da in seiner Gemeinde auch ne Leinenbefreiung durchboxen kann (dem müssen sie dann wohl auch statt geben).

Allerdings fällt der Staffbull ja wie Dunni schon sagte in Kategorie 2.
 
Dann ist es ja sogar noch besser! :)
 
Ja, die einzige Auflage die ich mit Tara (Dogo) hier habe ist die 2m Leine. Unser OA interessiert sich aber auch eh null für Listenhunde, solange es keinen Ärger gibt.
 
Musst mal beim OA in BW schauen. Teilweise musst sogar nicht mal Kampfhundesteuer zahlen (für Listis Kat.2 ohne Wesenstest).
 
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Deine Sachkunde weist du schon allein dadurch nach, daß du in den letzten zehn Jahren AM STÜCK mind. 2 Jahre einen Hund hattest. Die weist du durch entsprechende Steuernachweise nach. Nochmal fix n Nachtrag, weil es mir gerade einfiel. Zwei Gemeinden wollten z. B. ZUSÄTZLICH auch noch den...
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Öhm, den Hund mal eben für mehrere Monate in NRW unterbringen ist nicht mal eben so ... das würde ich vorher mal abklären, denn in NRW dürfen Listis der Kat 1 nicht mal eben so an Privatpersonen übergeben werden, wenn es länger als 6 Wochen am Stück ist. Dann müssen sie angemeldet werden. Also...
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