Trotz Alzheimer/Parkinson Listie halten/führen?

yourspirit68

10 Jahre Mitglied
Habe da mal eine etwas verzwickte Frage...

wie ist das eigentlich wenn ein Listiehalter nun an Alzheimer, Parkinson oder Depressionen erkrankt?
Darf er dann weiterhin den Listie halten und/oder führen?

Den in der Verordnung steht ja:
"körperlich und geistig in der Lage ist, den gefährlichen Hund sicher zu führen."
 
  • 27. April 2024
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Hi yourspirit68 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich kann dir das nur für NRW beantworten, dafür hatte ich es mal nachgeschlagen:

Hier ist es bei jeder Art von Behinderung eine Einzelfallentscheidung, und sicher auch abhängig vom einzelnen Halter und Hund.

Pauschal kann man das gar nicht beantworten - es gibt ja extrem verschiedene Ausprägungen von Depressionen, und Parkinson zB ist erstmal eine motorische Beeinträchtigung.

Solange der betreffenden Person zugestanden wird, dass sie sich selbst versorgen kann - warum sollte sie keinen Listi führen können?

Die Diskussion war hier:

http://forum.ksgemeinde.de/konferenzraum/131410-gibt-es-hier-auch-menschen-mit-behinderungen.html

Für NRW findet sich die Regelung im Beitrag #41, ganz unten.

Siehe hier:
 
Jo, die Frage ist verzwickt...

Sollte sich die Krankheit schon bemerkbar machen, würde ich dem Betroffenen raten, sich nach einem Neuen Halter für seinen Hund umzusehen...
Aber gefährliche Grad-Wanderung !
Nicht alle Menschen mit diesen Krankheiten sind unfähig einen Hund /Listenhund zu führen.
kommt eben auf den Grad der Erkrankung an.

ich kenne eine Staff-Halterin mit multipler Sklerose,die kommt momentan noch super zurecht, hat aber schon einen Plan B-Halter, der den Hund übernimmt,wenn sie den nächsten Schub nicht mehr so leicht wegsteckt.
 
Tja... man kann sogar Listenhunde in Hessen halten, wenn man alkoholsüchtig, aggressiv, vorbestraft und alle paar Wochen in der Klapse ist... :rolleyes:
 
@Bullblue - was heißt hier: "Sollte sich die Krankheit schon bemerkbar machen...?"

Welche meinst du?

Man kann doch Parkinson, Alzheimer und Depressionen auch vom Verlauf her nicht in einen Topf werfen?
(Abgesehen davon, dass sehr viele Parkinson-Patienten eine Depression entwickeln...)

Schon bei Depressionen ist das Bild extrem heterogen. Ich kannte Leute mit Depressionen, die konnten in ihren Schubphasen schon sich selbst nur mit Mühe und Not versorgen, geschweige denn ein Tier. Und andere, bei denen das nie das Problem war. => Einzelfallentscheidung.

Ebenso kenne ich Parkinson-Patienten, die seid Jahren erkrankt sind. Die sind nicht mehr so beweglich wie früher, mittlerweile vielleicht sogar stark eingeschränkt... für einen dynamischen Jungspund von Hund wären sie sicher nicht mehr der richtige Besitzer, einen etwas ruhigeren Kandidaten könnten sie aber durchaus noch auslasten, und würden davon vermutlich auch profitieren.

Aber es ging ja für den TE speziell um die rechtliche Situation in Hessen...
 
Da ich 25 Jahre lang die Erkrankung einer an Parkinson und später an Alzheimer erkrankten Person hautnah miterlebt habe und auch die Entwicklung sehr vieler anderer Personen, die an diesen Krankheiten litten, über viele Jahre beobachtet habe, muss ich sagen, dass diese Frage so nicht zu beantworten ist.

Parkinson zeigt sich in verschieden ausgeprägten Formen und Entwicklungen. Die Therapiemöglichkeiten verändern sich ständig und sind auch von Person zu Person unterschiedlich erfolgreich.

Jemand frisch an Parkinson erkrankt, kann heute bei günstiger Disposition nach heutigem Stand der Dinge 15 Jahre und mehr ohne pflegebedürftig zu werden, sein Leben gestalten. Genauso kann es aber auch sein, dass die Person nach bereits 5 Jahren "fertig" ist.

Meine Mutter hat fast 20 Jahre nach der ersten Diagnose ohne fremde Pflege gelebt und versucht noch ihren Haushalt zu führen. Einen Hund hätte sie aber bereits nach 10 Jahren nicht mehr das geben können, was ein vitaler Hund benötigt.

Parkinson ist eine sehr schwere Erkrankung, die auch die Psyche der Erkrankten massiv verändert. Wie bereits erwähnt, werden Erkrankte oft auch depressiv, unsicher, menschenscheu, antriebslos ...

Die Erkrankung selber führt zu einer Kraftlosigkeit, zu Überbeweglichkeit, aber auch zu einer Steifheit und einem Tremor. Manche leiden vorwiegend an dem Tremor, oder an der Überweglichkeit, oder der Steifheit.

Je länger die Krankheit dauert, desto schwerer wird sie zu therapieren und desto empfindlicher wird der Erkrankte auf Umwelteinflüsse wie Stress und Belastung.

Einem frisch erkrankten Menschen würde ich einen Hund zutrauen, dessen Lebenserwartung nicht höher als 5-7 Jahre ist , weil man ganz einfach nur sehr schwer absehen kann, wie sich alles entwickeln wird. Einer bereits erkrankten Person, bei der sich bereits zeigt, wie schnell und in welcher Ausprägung sich die Erkrankung zeigt, kann man meiner Meinung nach immer einen sehr alten Hund anvertrauen, weil sich der Gesundheitszustand nicht innerhalb von 1-2 Jahren so dramatisch verändert, dass aus einer relativ vitalen Person eine pflegebedürftige Person wird.

Ein Top fiter Parkinsonkranker wird meiner Meinung nach auch in 1-2Jahren und vielleicht auch länger nicht plötzlich zum Wrack werden. Bei Parkinsonkranken kommen Verschlechterungen zwar in Schüben, aber trotzdem schleichend.

Bei Alzheimer sehe ich persönlich keine Möglichkeit, wie man die Entwicklung auf längere Zeit prognostizieren kann. Wenn man die Erkrankung diagnostiziert, ist es bereits so fortgeschritten, dass sich die Erkrankung einschränkend auf das Leben auswirkt bzw. die erkrankte Person nicht mehr 100 prozentig funktioniert. Wie soll man einer geistig eingeschränkten Person einen Hund anvertrauen?
 
Wer heute an Demenz oder Alzheimer erkrankt ist - bekommt keinen Listie genehmigt!
Nur was ist mit einem Listiehalter...?
Habe heute mal auf dem OA nachgefragt... die konnten mir dort auch nicht weiterhelfen(hätte mich auch gewundert)
 
Hm, ich denke auch, dass dies eine Einzelfall Entscheidung ist.
Pauschal kann man die Erkrankungen nicht in einen Topf werfen.

Ich kannte eine Parkinson Kranke, die im Kopf komplett fit war, aber ihre Bewegungen nicht kontrollieren konnte. Sie hat aber gekämpft wie eine Wilde und konnte noch ihren Haushalt alleine machen, auf Besichtigungen fahren etc.
Hätte sie jetzt einen Hund in der Gewichtsklasse gehabt, dann hätte man sicherlich nachgefragt, ob es geht, aber auch da kommt es auf den Hund und Mensch an, in meinen Augen.
Dann kannte ich einen an Demenzerkrankten Menschen, die hätte keinen Hund halten können. Bei ihr war der Krankheitsverlauf sehr sehr schnell und sie konnte nichts mehr allein :(
Bei ihr war es ein Trauerbild, ich habe oft gehofft, sie könnte sagen, wie es ihr geht, aber das konnte sie nicht mehr.

Wie die Gesetze da sind, keine Ahnung :(
 
@yourspirit68

Alzheimer ist eine Demenzerkrankung. Und Procten hat Recht: In der Tat ist es so, dass, wenn der Patient so starke Symptome zeigt, dass die Diagnose "steht", er idR eben nicht mehr in der Lage ist, vorfallsfrei durch's Leben zu kommen. Und seine Fähigkeit, einen beliebigen Hund (geprüft wird das aber ja leider nur bei Listis) zu versorgen und verantwortungsvoll zu führen, nimmt vermutlich leider in demselben Maße ab.

Ein Betroffener hat dann aber noch die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, was aus seinem Hund werden soll und sich entsprechend zu kümmern. Und im Grunde wäre es sinnvoll, das genauso zu tun wie wenn man zB an Krebs erkrankt ist. Beide Krankheiten sind mit der Wahrscheinlichkeit behaftet, dass man sich vermutlich viel weniger lange um seinen Hund wird kümmern können, als man vermutet hat.

Was vorher nur theoretische Gewissheit war (ich könnte jeden Tag sterben) wird deutlich wahrscheinlicher und also braucht man einen Plan B.

Das ist die rationale Herangehensweise. Allerdings ist es eine ganz normale Reaktion auf eine solche Diagnose, diese Wahrheit erstmal weit weg zu schieben, zu hoffen, dass bei einem selbst alles ganz anders geht - vielleicht auch nicht loslassen zu können und nicht akzeptieren zu wollen, dass man den Hund bald nicht mehr versorgen kann.

Wenn der Kranke seine eigene Situation (in Bezug auf den Hund und anderes) nicht mehr realistisch beurteilen kann, muss es im Grunde ein Außenstehender für ihn tun. Aber auch das sagt sich leichter, als es getan ist.

Nochmal zum Thema rechliches... im Grunde muss es eine Verwaltungsvorschrift geben, in der solche Fälle bedacht sind.
Im Grunde ist das Halten eines Listis ja sowas wie ein Führerschein - eine Genehmigung, die unter einer bestimmten Bedingung (Verkehrstauglichkeit, Fähigkeit, eine Hund verantwortungsvoll zu führen) erteilt wurde.

Entfällt diese Bedingung, könnte auch die Genehmigung erlöschen.

Evtl. mal bei Hund und Halter nachfragen, ob es so etwas wie Präzedenzfälle gibt?
 
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