Zur Klarstellung verweise ich darauf, daß dies NICHT für Pitbulls, Staffs, Staffbulls und Bullterrier aus dem Ausland gilt!hier in bawü würde desweiteren nichts passieren, sollte man einen staff feststellen. eigentlich bekommen die leute dann die gelegenheit zu einem test und gut ist. man darf hier züchten, frei erwerben und außerdem haben wir das stuttgarter urteil.
.
ich hoffe, dass ich deine antwort nicht falsch verstanden habe..
sorry, aber muss ich drauf antworten.. das ist nicht richtig, was du schreibst... die meisten hunde aus dem TS sind nunmal aus dem ausland und werden von orgas oder tierheimen vermittelt..
da wir importverbot haben, stellt sich diese frage gar nicht. das importverbot bezieht sich nämlich auf diese 4 von dir genannten rassen..
ist der hund in deutschland, wird vermittelt und hat einen WT, dann dürfte man lt. LHV bawü einen wurf produzieren. da er ein normaler hund ist..
kauft jemand in berlin einen welpen und dieser jemand wohnt in bawü, dann macht er sich nicht strafbar. strafbar macht sich der importeur, aber nicht derjenige, der den welpen guten gewissens erwirbt ( ohne wissen, dass er aus dem ausland ist ). allerdings kann passieren, dass er sich bei der chip überprüfung einer untersuchung ausgesetzt sieht, wenn es ein auslandschip ist ( wird aber immer schwieriger - da auch mittlerweile überwiegend hersteller chips verwendet werden ) - dann könnte die frage auftauchen, von wem er den hund hat.. - ( beim wesenstest )
das hat aber wiederum nur das OA oder das Vetamt zu interessieren, da die polizei lediglich die überprüfung macht.
genau einen solchen fall haben wir einige kilometer entfernt und das amt ist machtlos, da der hund bereits seinen WT hat ..
und das stuttgarter urteil bezieht sich auf die phänotypischen merkmale..