Stalking ?

Schon Stalking erlebt ?

  • Ja

    Stimmen: 24 35,8%
  • Nein

    Stimmen: 43 64,2%

  • Umfrageteilnehmer
    67
@ Dobifreund.
Was bei euch im Dorf los ist, ist wirklich das Allerletzte und du kannst sicher sein, dass ich gegen solche Leute bin.
Aber mir ging es doch gar nicht darum, dein und einer Familie Leiden hier zu leugnen, sondern nur darum, klar zu machen, dass gegen solche Leute auch ein neues Gestz nicht hilft.
Der Ruf nach neuen Gesetzen wird immer schnell laut, doch bis ein Gesetz durchdacht verfasst ist, es dann die parlamentarischen Hürden nimmt, vergehen Jahre. Noch jedes Schnellschussgesetz, siehe die Kampfhundegesetze, brachte mehr Schaden als Nutzen.
So wie die Lage jetzt ist, muss man darauf bestehen, dass die schon vorhandenen Gestze angewandt werden. Wenn nun jemand, also so ein Psychoterrorist auf Grund seiner eigenen psychischen Schäden durch die jetzigen Gesetze nicht belangt werden kann, dann wird es bei einem neuen Gesetz ebenso sein. Da gibt es leider die verminderte Zurechnungsfähigkeit.
Doch so wie du deine Reaktionen, deine Gespräche mit den anderen Nachbarn schildertest, bist du auf dem richtigen Weg. Gegen ungerechtfertigte Anfeindungen, Gewalt usw. kann nur die Solidarität möglichst vieler Menschen der Umgebung helfen. Das weitere ist eben gerichtlich zu klären, so es möglich ist.

@ die genannten Intrigantinnen:
Anscheinend habt ihr es doch fast geschafft, dass Dobifreund und ich Krach kriegen.
Doch zeigt mal einen einzigen Satz von mir, der gegen Dobifreund gerichtet war.
Ich kritisierte nur die Forderung nach einem neuen Gesetz in Deutschland, für dessen Inhalt ihr nicht mal eine deutsche Bezeichnung finden konntet.

Angeekelt Erwin
 
  • 20. Mai 2024
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Hi erwin ... hast du hier schon mal geguckt?
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ach, lasst ihn doch keifen. wenns ihm selbst passiert, kann er ja immer noch jammern und nach einem entsprechenden gesetz schreien.

stalking ist eine heikle angelegenheit. es ist nicht nur das dauernde telefonklingeln, die briefe, die anderen "beweise", dass der stalker mal wieder vor ort war. es ist dieses unheimliche gefühl, dass dich jemand beobachtet. dass jemand über jeden deiner schritte genauestens unterrichtet ist. dass jemand IMMER weiß, wo du gerade bist, was du gerade tust etc. es hat nicht unbedingt etwas mit offener körperlicher gewalt zu tun. entweder der stalker lässt es irgendwann einfach bleiben, oder er greift dich an / bringt dich um.
gestalkt werden übrigens nicht nur frauen, sondern auch männer.

und erwin, dein beispiel hat mit stalking nicht viel zu tun. lies dir bitte jeanettes / josys postings genau durch, du wirst feststellen, was stalking tatsächlich ist und das man da wirklich gesetzliche handhabe braucht. natürlich soll es kein gesetz geben, dass es anderen verbietet, im normalen rahmen bei jemandem anzurufen, ihm briefe zu schreiben etc. aber das was z.b. jeanette erleiden muss, das soll endlich (!) unter strafe gestellt werden.

mal sehen, ob du dich jetzt wieder auf dens chlips getreten fühlst...
 
erwin schrieb:
Doch zeigt mal einen einzigen Satz von mir, der gegen Dobifreund gerichtet war.
Ich kritisierte nur die Forderung nach einem neuen Gesetz in Deutschland, für dessen Inhalt ihr nicht mal eine deutsche Bezeichnung finden konntet.

So einfach kommst Du da nicht raus, Erwin.

Deine ersten Worte auf die Frage, was "Stalking" sei, waren:

[..]Wenn zum Beispiel eine Frau zu ihrem Liebhaber zog, dazu vorher noch das Konto leerräumte, so dass der verlassene Ehemann bei Bekannten um Geld betteln muss, damit er für seine kranken Kinder wenigstens die Zuzahlungen für die Medizin kaufen kann.
Wenn dieser Mann nun ein paar Mal bei seiner davongelaufenen Ehefrau anruft, vielleicht bei ihr vorbeigeht, um sie in persönlichem Gespräch zur Rückkehr zu bewegen, auch dieses mehrmals, dann ist dies das, was man auf Denglisch Stalking nennt.
[..]

Und im weiteren Zusammenhang:

[..]Dieses geforderte Stalkergesetz wäre nur ein weiterer Freibrief für gewissenslose Frauen. Der Mann dürfte gar nicht mehr versuchen, seinen Kindern die Mutter zu erhalten. Er würde in den Knast wandern und die Kinder ins Heim. Laut Statistik kommen aber ca. 70% aller Heimkinder in den ersten 5 Jahren nach ihrer Heimentlassung mit dem Gesetz in Konflikt.
Übrigens diese genannte Frau verdient sich heute ihr Geld mit ihrer F...., oh nein, natürlich mit ihrer Scham... [..]

Mit anderen Worten hast Du denjenigen, die davon betroffen und ausgerechnet auch noch weiblich sind, unterstellt, sie wollen dieses geforderte Gesetz (um dessen Sinn oder Sinnlosigkeit es Dir bei Deinen Postings übrigens gar nicht ging) lediglich dazu nutzen, um dem "verstossenen armen Ehegatten" im Nachgang noch eins auszuwischen.

Dein Zurückrudern kannst Du Dir also getrost sparen, denn das ist so durchschaubar, wie nur was.
 
erwin schrieb:
Doch weiter zum Antisein:
Es ist wieder seltsam, dass gerade bei Themen die nur von mir kritisch betrachtet werden, zwar außer mir hier niemand dagegen schreibt, ich aber jedes Mal einige Mails bekomme in denen mir zugestimmt wird. Auf meine Rückfragen, weshalb diese Leute ihre Meinung nicht schreiben, bekomme ich immer wieder die gleichen Antworten.
Sie haben einfach Angst deshalb von Alexis, Sabine W, Bine 16, Meike und noch ein paar anderen, auch von dir Watson niedergemacht zu werden.
Das halten eben viele nicht aus.
Keine der von Dir genannten Userinnen sind immer einer Meinung. Außerdem benötige ich zum vertreten meiner Meinung bestimmt nicht die Ovationen anderer Leute.

Desweiteren finde ich es mehr als arm, daß die User, die Dir Zustimmungs-PN`s schicken, sich hier nicht öffentlich äußern. Wenn ich zu einem Thema eine Meinung habe, sollte ich sie auch vertreten - selbst auf die Gefahr hin, daß man mal übergebügelt wird (was mir auch schon passiert ist). Einer vernünftigen Argumentation ist wohl keiner der von Dir genannten Userinnen abgeneigt. Allerdings hatte ich bei Deinen Postings das Gefühl, daß Du das Ganze ein wenig ins Lächerliche ziehen möchtest und das ist es nur wirklich nicht.

Ferner, wie Ninchen schon richtig schrieb, sind nicht nur Frauen sondern auch Männer Stalkingopfer (z.B. John Lennon) - dieses Gesetz würde also auch denen zu Gute kommen.
 
Dobifreund, wie sieht es mit Birgits Tip bzgl. 'Presse' aus? Könnte das eine Möglichkeit sein?
Wie steht es z.B. mit einer gerichtlichen Verfügung? Was die angeht so habe ich da (leider) etwas persönliche Erfahrung. Wenn ich dir da irgendwie helfen kann schick' mir einfach 'ne PN.

Alexis
 
Alexis schrieb:
Wie steht es z.B. mit einer gerichtlichen Verfügung?

Ist alles schon in Arbeit .Am Dienstag habe ich nochmals Anwaltstermin mit meinem Sohn dabei !

Gruß

Dobifreund

PS: muss jetzt erstmal auf Arbeit.
 
SabineW schrieb:
Mit anderen Worten hast Du denjenigen, die davon betroffen und ausgerechnet auch noch weiblich sind, unterstellt, sie wollen dieses geforderte Gesetz (um dessen Sinn oder Sinnlosigkeit es Dir bei Deinen Postings übrigens gar nicht ging) lediglich dazu nutzen, um dem "verstossenen armen Ehegatten" im Nachgang noch eins auszuwischen.

Nein er meinte nur die gewissenlosen Frauen, nicht alle ;)
Mathieu
 
SabineW schrieb:
So einfach kommst Du da nicht raus, Erwin.

Deine ersten Worte auf die Frage, was "Stalking" sei, waren:

[..]Wenn zum Beispiel eine Frau zu ihrem Liebhaber zog, dazu vorher noch das Konto leerräumte, so dass der verlassene Ehemann bei Bekannten um Geld betteln muss, damit er für seine kranken Kinder wenigstens die Zuzahlungen für die Medizin kaufen kann.
Wenn dieser Mann nun ein paar Mal bei seiner davongelaufenen Ehefrau anruft, vielleicht bei ihr vorbeigeht, um sie in persönlichem Gespräch zur Rückkehr zu bewegen, auch dieses mehrmals, dann ist dies das, was man auf Denglisch Stalking nennt.
[..]

Und im weiteren Zusammenhang:

[..]Dieses geforderte Stalkergesetz wäre nur ein weiterer Freibrief für gewissenslose Frauen. Der Mann dürfte gar nicht mehr versuchen, seinen Kindern die Mutter zu erhalten. Er würde in den Knast wandern und die Kinder ins Heim. Laut Statistik kommen aber ca. 70% aller Heimkinder in den ersten 5 Jahren nach ihrer Heimentlassung mit dem Gesetz in Konflikt.
Übrigens diese genannte Frau verdient sich heute ihr Geld mit ihrer F...., oh nein, natürlich mit ihrer Scham... [..]

Mit anderen Worten hast Du denjenigen, die davon betroffen und ausgerechnet auch noch weiblich sind, unterstellt, sie wollen dieses geforderte Gesetz (um dessen Sinn oder Sinnlosigkeit es Dir bei Deinen Postings übrigens gar nicht ging) lediglich dazu nutzen, um dem "verstossenen armen Ehegatten" im Nachgang noch eins auszuwischen.

Dein Zurückrudern kannst Du Dir also getrost sparen, denn das ist so durchschaubar, wie nur was.

Du bist doch wirklich das am meisten Tatsachen verdrehende und intriganteste Weib hier im Forum.
Doch gut, dass du gerade diese Sätze von mir zitiert hast, da kann jeder sehen auf welch miese Art du versuchst Streit zwischen den Usern zu stiften.
Doch eine Frage:
Warum schreihst du so, habe ich dir mit diesen Sätzen vielleicht den Spiegel vorgehalten?
Erwin
 
Erwin, du wirst zumindest höflich bleiben.
Das nächste 'intrigante Weib' o.ä. wird editiert.
By the way: Um Sabine einen Spiegel vorzuhalten reicht's bei dir nicht und wird es nie reichen.
Und jetzt btt bitte.

Alexis
 
Naja, kann mir nicht vorstellen daß das bei mir stalking war was mein Ex betrieben hatte, ... und wenn dann wars wirklich nur ne ganz abgeschwächte Version davon.
Er hat mich ne Weile lang verfolgt und stand einfach vor der Tür, aber das hat sich zum Glück nach einer Weile gelegt...
Aber die Opfer tun mir wirklich total leid, vor allem weil man irgendwie kaum was dagegen tun kann. Bis einem mal wirklich einer glaubt brauchts wirklich lange.
 
Gibt es denn schon einen Entwurf, wie ein solches Gesetz aussehen könnte ?

Was sollte denn Eurer Meinung nach ein solches Gesetz beinhalten ... ?
 
Shikoku schrieb:
Gibt es denn schon einen Entwurf, wie ein solches Gesetz aussehen könnte ?

Es gibt keinen Entwurf, das Thema geistert nur durch die Medien und einigen Selbsthilfegruppen.

Shikoku schrieb:
Was sollte denn Eurer Meinung nach ein solches Gesetz beinhalten ... ?

Das würde mich auch interessieren!
Bis jetzt kamen ja nur Beschimpfungen, weil ich meine, so ein Gesetz ist nicht nötig, da jeder Tatbestand schon durch bestehende Gesetze abgedeckt ist.
Bin wirklich neugierig, was jetzt für Vorschläge zum Inhalt des gewünschten Gesetzes kommen.
Ciao Erwin
 
erwin schrieb:
Bis jetzt kamen ja nur Beschimpfungen, weil ich meine, so ein Gesetz ist nicht nötig, da jeder Tatbestand schon durch bestehende Gesetze abgedeckt ist.

Bei Dobifreund's Schilderungen kann ich mir das vorstellen. Aber bei Josy ? Welche Gesetze greifen da bereits ?
 
Ich würde mir wünschen das die Poizei nicht nur bei körperlicher Gewalt eingreifen kann sondern schon bei psychischer Gewalt. Und das sind genau die Fälle die Dobifreund und Jeanette beschrieben haben. Im Moment kann erst eingegriffen werden wenn einem Gewalt angetan wird und das ist absolut daneben.

Erwin, wenn du wenigstens den Versuch gemacht hättest mal zu lesen und zu VERSTEHEN dann würdest du nicht schon wieder so einen Mist schreiben. Wer im Glashaus sitzt....
 
Shikoku schrieb:
Bei Dobifreund's Schilderungen kann ich mir das vorstellen. Aber bei Josy ? Welche Gesetze greifen da bereits ?

Ich habe mir angesehen was Josy schrieb und versuche mal das Ganze ein wenig zu gliedern:
Wir bekommen zum Beispiel jeden Tag zwei Briefe, es werden Sachen, wie Geschenke, vollgeschriebene Blätter, Müll, leere Parfümflaschen, Unterwäsche, Ketten, Bilder usw. über den Gartenzaun geworfen
Gegen Briefe kann man nichts machen, sie nur wegwerfen, das andere ist illegale Müllentsorgung und damit eine Ordnungwidrigkeit.
Früher, wo ich noch kein Schloß vorhatte, wurde abends sturm geklingelt und danach hat die Person die Gartentür sperrangelweit offen gelassen.
Dies ist Ruhestörung und wenn das Grundstück unberechtigt betreten wird, Hausfriedensbruch.
Auch habe ich Angst vor einer Vergiftung der Hunde..
Gegen die Angst kann man rechtlich nichts machen.
Unsere Autos sind zerkratzt, Reifen durchgestochen
Sachbeschädigung, strafbar
Morddrohungen in brieflicher und telefonischer Form
Morddrohungen sind ebenso verboten.
Habe vor zwei Jahren sämtliche Kassetten, mit den übelsten Beschimpfungen, wo selbst hartgesotttene Zuhälter auf St. Pauli rot werden, vom Anrufbeantworter an das Gericht geschickt.
Beleidigung und so weiter, strafbar.
Seit einem Jahr hat sie unsere neue Nummer noch nicht herausbekommen, aber dafür macht sie abends Terror am Gartentor und fährt oft mit dem Auto hin und her und beobachtet und verfolgt uns.
Terror am Gartentor, wenn mit Lärm verbunden ist Ruhestörung.

Also das meiste ist nach den heutigen Gesetzen schon strafbar, der Rest, zum Beispiel die Angst vor Vergiftung der Hunde, ist eine subjektive Empfindung und die eigenen Empfindungen, auch wenn sie von anderen ausgelöst wurden, werden mit keinem Gesetz fassbar sein. Ist traurig aber real.
Mit dem Auto hin und her zu fahren kann nur unterbunden werden, wenn dabei die Umwelt geschädigt wird, sonst kann jeder fahren wo er will. Das Gefühl beobachtet und verfolgt zu werden ist wiederum eine subjektive Empfindung und es wird kaum beweisbar sein, dass für das schlechte Gefühl der Gegner verantwortlich ist.

Für das schon jetzt Verbotene braucht man aber zur Anzeige Beweise oder Zeugen, denn nur auf die Aussage eines sich geschädigt Fühlenden kann die Justiz nicht aktiv werden. Der Gegner wird alles bestreiten und dann steht Aussage gegen Aussage, also gibt es einen Freispruch.
Ist zwar für die Betroffenen auch schmerzhaft, doch richtig, denn sonst würde zu viel Leute unschuldig nur wegen einer Anschuldigung verurteilt werden. Dies ist eine der Grundlagen eines Rechtsstaates.
Ich weiß, das klingt für die Terrorisierten nicht schön, aber leider wird es nicht möglich sein dies mittels eines Gesetzes zu beheben.
So leid mir jeder und jede tut, die so was mitmachen muss, so wenig sehe ich die Möglichkeit, für subjektive Gefühle ein Abwehrgesetz zu schaffen.

Ich warte ja immer noch darauf, dass jemand wenigstens ein paar begründete Sätze schreibt wie solch ein Gesetz aussehen soll.
Statt dessen kommt nur dies:
Meike schrieb:
Ich würde mir wünschen das die Poizei nicht nur bei körperlicher Gewalt eingreifen kann sondern schon bei psychischer Gewalt. Und das sind genau die Fälle die Dobifreund und Jeanette beschrieben haben. Im Moment kann erst eingegriffen werden wenn einem Gewalt angetan wird und das ist absolut daneben.
Erwin, wenn du wenigstens den Versuch gemacht hättest mal zu lesen und zu VERSTEHEN dann würdest du nicht schon wieder so einen Mist schreiben. Wer im Glashaus sitzt....
Das ist aber leider keine Idee, sondern nur eine nebulöse Forderung nach Eingreifen der Polizei schon bei psychischer Gewalt. Psychische Gewalt ist ein kaum fassbarer Begriff, auch für die Polizei, da sollte man schon konkreter werden, besonders wenn man ein Gesetz dagegen fordert.
Ich habe gelesen und fand fast nur Nörgelei gegen das was ich schrieb. Doch auch dafür habe ich jedes Verständnis. Ich kenne auch diese Wut im Bauch, so ganz allgemein und wenn dann plötzlich ein Widerspruch kommt, dann läßt man sie eben raus. Das tut gut!
Und mir macht es nichts aus. Mir macht es nur was aus, wenn versucht wird, mich gegen andere zu hetzen oder andere, welche schon genug Leid haben, gegen mich.
Ciao Erwin
 
Shikoku schrieb:
Gibt es denn schon einen Entwurf, wie ein solches Gesetz aussehen könnte ?

Ja, gibt es, Shikoku. Zwei Beispiele hier:





Wenn ich das richtig verstanden habe, so wurden auch entsprechende Entwürfe in NRW, Schleswig-Holstein und Hamburg vorgelegt. Was mit den anderen Bundesländern ist, kann ich nicht sagen.

Sab.

P.S.:
Erwin: Du glaubst doch nicht wirklich, daß ich auf Dein Niveau herabsteigen werde? Gut. Es sei Dir nochmals an dieser Stelle ausdrücklich gesagt, daß Du Dir Deine paranoiden Ausflüchte schenken kannst, denn mit keinem Wort wurde hier irgendjemand gegen irgendwen "aufgehetzt". Es gibt lediglich Leute, die sich Deine Anzüglichkeiten und auch Deine Unterstellungen nicht bieten lassen. Ob Du das begreifst, bleibt Dir überlassen.
 
erwin schrieb:
Das ist aber leider keine Idee, sondern nur eine nebulöse Forderung nach Eingreifen der Polizei schon bei psychischer Gewalt. Psychische Gewalt ist ein kaum fassbarer Begriff, auch für die Polizei, da sollte man schon konkreter werden, besonders wenn man ein Gesetz dagegen fordert.

Erwin, nochmals: Ich habe Jeanettes und Dobifreunds Erfahrungen als Beispiele genommen, das ist nicht nebulös.

*ichgebsauf*
Meike
 
@Sabine W
Nörgel ruhig weiter.

@ Meike
Ich habe das was Josy schrieb, aufgegliedert und meine Kommentare dazu gegben.
Ich habe Farbe bekannt.
Du bleibts im Allgemeinen, du sagst nichts aus, du meckerst nur über mich weil ich was aussage.

DerGesetzesentwurf des Landes Rheinland-Pfalz sagt genau das, was ich hier von Anfang an schrieb:
Kein neues Gesetz, Anwendung und evebtuell Ausweitung schon bestehender Gesetze.
Der Shnellschußentwurf aus Hessen ist nach Ansicht des rheinland-pfälzischen Justizministers, verfassungsrechlioch bedenklich. So geht es eben mit Schnellschüssen.

Siehe:
Justizminister Herbert Mertin will das bereits bestehende Gewaltschutzgesetz erweitern und keinen neuen Straftatbestand einführen.
Nach den Möglichkeiten des seit Anfang 2002 geltenden Gewaltschutzgesetzes könne das Zivilgericht auf Antrag der betroffenen Person klar und eindeutig bestimmte Verhaltensweisen des Stalkers untersagen, so der Minister. So könne das Gericht verbieten, dass der Täter die Wohnung des Opfers betrete, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufhalte oder ein Zusammentreffen mit dem Opfer herbeiführe. Wiederhole der Stalker sodann seine Belästigungen, könne er bereits nach geltendem Recht bestraft werden

Den von Hessen zur Dikussion gestellten neuen Stalking-Straftatbestand hält Mertin dagegen für den falschen Weg. "Mit einem verfassungsrechtlich äußerst bedenklichen Strafgesetz ist den Stalking-Opfern nicht geholfen" erklärte Mertin. Das Strafrecht müsse auf Gesetze beschränkt werden, die das verbotene Verhalten konkret und bestimmt umschreiben, so Mertin. "Jeder soll durch einen Blick ins Gesetz wissen, was verboten und was erlaubt ist." Der von Hessen vorgeschlagene Straftatbestand müsse aber mit einer Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen arbeiten. Der Strafvorschrift könne daher nicht entnommen werden, was genau strafbar ist und was nicht. Dies widerspreche dem verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Bestimmtheitsgrundsatz.

Sabine, ich danke dir hier ausdrücklich und öffentlich dafür, dass du den Beweis erbrachtest, dass ich mit meiner Meinung von Anfang an richtig lag.
Herzlichen Dank, liebe Sabine
 
Also in den Gesetzentwürfen wird Stalking bezeichnet als: "systematisch-zielgerichtetes Belästigen und Verfolgen von Personen" oder "Unzumutbare Belästigung". Somit hätten wir ja schonmal eine "deutsche" Bezeichnung hierfür ;)

Den Gesetzentwurf finde ich nicht schlecht.
Wie Erwin schon sagt, gegen Briefe beispielsweise kann man nichts machen. Dies sieht u.a. ein solcher Gesetzentwurf vor und wäre somit eine gute Ergänzung zu bereits bestehenden Gesetzen.

Meines Erachtens hat ein Mensch ein Recht auf ein weitestgehend angstfreies Leben bzw. ein Mensch sollte kein Recht dazu haben, einem anderen Menschen Angst zu machen. Das würde ich als Verletzung meiner Freiheit, Seelenheils etc. betrachten.

Ob "psychische Gewalt" (was auch immer der einzelne darunter verstehen mag) vorliegt oder nicht, sollte im Zweifel von einem psychologischen Gutachter beurteilt werden.

erwin schrieb:
Sabine, ich danke dir hier ausdrücklich und öffentlich dafür, dass du den Beweis erbrachtest, dass ich mit meiner Meinung von Anfang an richtig lag.

Erwin, ob eine Meinung "richtig" oder "falsch" ist, kann nicht danach beurteilt werden, ob es einen Politiker gibt, der der gleichen Meinung ist ....

Mir persönlich wäre es egal, ob ein neues Gesetz herkommt oder bestehende Gesetze überarbeitet/ergänzt werden (z.B. dass man sich auch gegen Briefe, Mitteilungen am Auto etc.) wehren kann.
 
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