SH - Gefahrhundegesetz teilweise verfassungswidrig

  • 8. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Podifan ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 18 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
das wurde in SH vor jahren schonmal festgestellt mit welchen erfolg bzw. was wurde zum positiven geändert:verwirrt:

aber vielleicht findet sich ja erneut jemand, der erneut und zum ??male klagen möchte.

für die, die es tun wollen: viel spass beim geldverbrennen;)

übrigens; wollte die FDP nicht sowieso die rasseliste abschaffen?
naja, ich denke die schaffen sich gerade selber ab.
 
Steht zumindest so im Koalitionsvertrag. Was der wert ist, steht auf einem anderen Blatt.

Zumindest ist in dem Fall kein neuer Kläger nötig, denn das Verwaltungsgericht hat ja die Frage der Verfassungswidrigkeit aufgeworfen und weitergereicht.
 
Steht zumindest so im Koalitionsvertrag. Was der wert ist, steht auf einem anderen Blatt.

Zumindest ist in dem Fall kein neuer Kläger nötig, denn das Verwaltungsgericht hat ja die Frage der Verfassungswidrigkeit aufgeworfen und weitergereicht.

na dann können sich ja die ,,listenhundhalter,, auf verbesserungen in der LHVO in SH freuen so kurz vor weihnachten:lol::lol::lol:
 
Ei, musst Du halt auch mal lesen, Zwerg Nase ;) Da geht es nicht um die Listen, sondern um §3(3)4, nämlich bissige Hunde aller Rassen. Das hat (direkt) mal so gar keine Auswirkung auf die "Listenhundehalter". Allerdings steht im Koalitionsvertrag die Abkehr von Rasselisten drin. Bestenfalls erinnern sich die Regierungsparteien nun, dass sie da ja mal was beschlossen hatten. Vielleicht fragt das LVerfG ja auch mal nett an, ob sich eine Entscheidung noch lohnt oder die ausnahmsweise zu ihren Aussagen stehen.
Nix genaues weiß man nicht.
 
Ei, musst Du halt auch mal lesen, Zwerg Nase ;) Da geht es nicht um die Listen, sondern um §3(3)4, nämlich bissige Hunde aller Rassen. Das hat (direkt) mal so gar keine Auswirkung auf die "Listenhundehalter". Allerdings steht im Koalitionsvertrag die Abkehr von Rasselisten drin. Bestenfalls erinnern sich die Regierungsparteien nun, dass sie da ja mal was beschlossen hatten. Vielleicht fragt das LVerfG ja auch mal nett an, ob sich eine Entscheidung noch lohnt oder die ausnahmsweise zu ihren Aussagen stehen.
Nix genaues weiß man nicht.

mir ist schon klar, dass es nicht um die listen geht. dennoch ist es bei solchen pressemeldungen in der regel der fall, dass hier ein erneuter strohhalm von ,,listenhundhaltern,, gesehen wird, an den sich diese klammern und versuchen mit was auch immer, für ihre rasse verbesserungen zu erreichen.
die derzeitigen regierungsparteien erinnern sich höchstens daran, dass im mai 2012 neuwahlen stattfinden werden/müssen. die haben mit sicherheit andere sorgen, als sich an den koalitionsvertrag zu erinnern. die FDP wird ohnehin keine rolle mehr bzgl. der regierungsverantwortlichkeit in SH spielen.
 
Wir werden sehen. Zumindest kann sich SH mit seinen blauen Bändchen noch des geistesgestörtesten Hundegesetzes aller deutschen Länder rühmen. Ist doch auch was.
 
och komm du mal nach Hamburg *zwinker*
hier gibts nicht mal ein Blaues Bändchen :
für Hunde der Kat 1 gilt hier : ab ins Heim - lebenslang
was meinst Du, warum ich geflüchtet bin

Ich habe gerade in Bezug auf Wildtiere im Zirkus gelesen, man kann das nicht recht verbieten,
weil die dagegen geklagt haben - Argument : "Recht am Eigentum"
Wenn die sich so einen bedauernswerten Tiger halten, darf er nicht einfach
eingezogen werden, weil er rechtmässiges Eigentum ist.
Sollte dann auch für Hunde gelten : solange kein Vorfall : keine Beschlagnahmung...
 
Na der Author der shz hat nicht so richtig begriffen, worum es den Richtern geht :rolleyes:
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „SH - Gefahrhundegesetz teilweise verfassungswidrig“ in der Kategorie „Presse / Medien“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

mona71
Na, ich hoffe doch, dass die Halter in beiden Fällen noch ne dicke Geldstrafe erwartet, die richtig gut weh tut... vom Halteverbot wäre ja nur zu träumen...
Antworten
1
Aufrufe
514
Buroni
B
Lewis7
Aber die Frage ist.... Ob es dann vom Ordnungsamt akzeptiert wird, denn ich glaube nur wenige dürfen das machen und nicht jede Hundeschule wie ich eben erfahren habe.
Antworten
5
Aufrufe
859
LillyoftheValley
LillyoftheValley
Lewis7
warum denn nicht blue ribbon? habe es bei stafford-terrier auf der seite gesehen und fand die idee wirklich gut. wir tragen statt roter aidsschleife eine blaue. und jedem, der nach der gefährlich blauen schleife fragt, kann man die geschichte erzählen... siehe hier. Du musst registriert...
Antworten
24
Aufrufe
4K
bolli
bolli
W
Tja, Meike aber das hätte auch nicht's mehr gebracht. Das Gesetz ist raus und die CDU hat auch zugestimmt. Ich sag nur eins, die können mich .........
Antworten
55
Aufrufe
6K
Gast20100816001
G
Zurück
Oben Unten