Das neue Gefahrhundegesetz Schleswig-Holstein ...

Wolfgang

KSG-Haarspalter™
wird voraussichtlich am 01.05.2005 in Kraft treten.

Die 2. (und wahrscheinlich abschließende) Lesung steht am 26. Januar auf der Tagesordnung des Landtages. Das Gesetz tritt am ersten Tage des dritten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.

Der Gesetzentwurf mit Einarbeitung der vom Innen- und Rechtsausschuß empfohlenen Änderungen ist nachzulesen.
 
  • 27. April 2024
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... wieder keine mk- und leinenbefreiung nach bestehen des wesenstests? oder hab ich was falsch verstanden?
 
MK-Befreiung gibt es nach bestandenem WT (§ 10 Absatz 5).

Befreiung von der Leinenpflicht gibt es nicht :sauer: .

Begründung:
Hingegen ist eine Befreiung von der Anleinpflicht für gefährliche Hunde mittels Wesenstest nicht vorgesehen. Hintergrund für die Beibehaltung der Anleinverpflichtung
trotz bestandenem Wesenstests ist insbesondere, dass die Hundehalterin oder der Hundehalter im Falle der Befreiung von der Maulkorbpflicht noch eine Einwirkungsmöglichkeit auf den gefährlichen Hund behalten soll. Dies gilt umso mehr, als dass es sich bei dem Wesenstest nur um eine Momentaufnahme handelt, durch den langfristig nicht sichergestellt werden kann, dass von dem Hund keine Gefahren mehr
ausgehen.
Es wird insofern auch auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2004 (1 BvR 1778/01) verwiesen, wonach Wesenstests, tierärztliche Begutachtungen und ähnliche Maßnahmen selbst wenn sie von sachkundigen Personen durchgeführt werden, keine vollkommen verlässliche Grundlage für eine hinreichend
sichere Gefährlichkeitsprognose bieten. So stellt das Bundesverfassungsgericht
in seiner Entscheidung unter Bezugnahme auf fachwissenschaftliche Äußerungen
fest, dass ein Wesenstest nur eine Momentaufnahme vom Verhalten des überprüften
Tieres in einer bestimmten „Krisensituation“ ermögliche.
Vor diesem Hintergrund ist es daher aus gefahrenabwehrrechtlicher Sicht zwingend
notwendig, an der generellen Anleinpflicht für gefährliche Hunde festzuhalten.
 
muss ich wohl übersehen haben...

da steht was von freilauf im eingezäunten hundesauslaufgebiet, wenn mk aufgesetzt wird. gilt der freilauf im auslaufgebiet auch für hunde ohne wt und müssen hunde mit wt im auslaufgebiet auch mk tragen?
ich werd daraus nicht wirklich schlau...
 
Ninchen schrieb:
da steht was von freilauf im eingezäunten hundesauslaufgebiet, wenn mk aufgesetzt wird. gilt der freilauf im auslaufgebiet auch für hunde ohne wt
Ja.
Ninchen schrieb:
und müssen hunde mit wt im auslaufgebiet auch mk tragen?
Vermutlich ja. Warten wir mal die Durchführungsverordnung ab, die bis zum Inkrafttreten des Gesetzes vorliegen soll.
 
Wir haben hier in SH keine Freilaufgebiete.... Wird mal wieder spassig werden, ich mache auf jeden Fall keinen Wesenstest mit meinem 11 jährigen Hund!!
 
Meike, es ist durchaus möglich eine Maulkorbbefreiung aus medizinischen Gründen zu erwirken.

Spike's Herz ist ja nun dermaßen schlecht das es im Sommer mit Maulkorb für ihn lebensbedrohlich werden kann.
 
Das werde ich mal abklären - ansonsten werde ich mich auch wie andie letzte VO nicht halten... Wir müssen noch absprechen ob wieder geklagt wird. 2 Urteile gegen die VO und die Deppen meinen immer noch das sie wissen was läuft.... Bevor mein Blutdruck jetzt ins Unermessliche steigt ;) hör ich lieber auf
 
KsCaro schrieb:
Meike, es ist durchaus möglich eine Maulkorbbefreiung aus medizinischen Gründen zu erwirken.

Spike's Herz ist ja nun dermaßen schlecht das es im Sommer mit Maulkorb für ihn lebensbedrohlich werden kann.


;) Allerdings!

Ich werde den WT mit meiner Kleinen nochmal machen müssen, aber wenn ein Hund 11 Jahre alt ist, empfinde ich das als Zumutung für den Hund. Ich hoffe, Du findest einen Doc Meike.
 
Kriege auch gerade das kalte Kotzen geht der ****** schon wieder los :sauer: :sauer:
 
Zephyr schrieb:
Ich werde den WT mit meiner Kleinen nochmal machen müssen, aber wenn ein Hund 11 Jahre alt ist, empfinde ich das als Zumutung für den Hund. Ich hoffe, Du findest einen Doc Meike.

Und wenn ich in den Knast gehe, mein Hund bekommt keinen Maulkorb um! Geht das wieder von vorne los, das ist doch sowas von deprimierend!!! :(
 
Diese Politiker..Klar..Demnächst ist ja Wahl hier in SH--Logisch das sowas jetzt kommt..Nochmal schnell ein paar Gesetze erlassen!!
Ich hab heute abend Angie Merkel hier!Würgen?? ;)
 
Hallo ihr Lieben!

Kann meine Wut gar nicht in Worte fassen!:heul:

Habe nun vor mir einen Artikel aus den Lübecker Nachrichten mit der Überschritft: Pitbulls müssen Hellblau tragen!

Gefährliche Hunde sollen künftig nicht nur Maulkorb tragen, sondern auch durch ein hellblaues Halsband und durch einen Chip gekennzeichnet sein.

Wie diskreminierend ist das bitte?

Wir wussten ja, das was auf uns zu kommt, wenn wir einen Staff halten, aber das das Gesetz nun so aussieht, hätten wir echt nie gedacht.


War doch alles in Ordnung so wie es war, keine Rasseliste, nur Leinenzwang. und jetzt auf einmal so was. Das heizt die Leute doch nur wieder an. Hab es gestern auf der Straße selbst wieder erlebt. Waren Gassi gehen und kamen zurück von der Wiese, als uns ein Ehepaar entgegen kam, davor ein junger mann mit seinem hund. der hund hat keule ganz bös angebellt, aber keule war richtig cool :p
Da sagt der mann zu seiner frau: guck mal da, so n kampfhund! warum hat der den kein Maulkorb um?
Hab das gehört, und musste da meinen senf zugeben...
Komisch, zu dem agressiven hund vor uns, hat keiner was gesagt... War ja auch "nur n Retriever"...
Jetzt durch das Gesetz fällt den leuten auf einmal wieder ein: Hey da war doch noch mal was mit diesen hunden...

Applaus...Damen und Herren Politiker!


Sorry Leute, aber ich musste mir mal Luft machen, könnte heulen vor Wut.
 
"Gefahrhunde": Große Mehrheit für Maulkorb-Zwang
Neues Gesetz löst Kampfhunde-Verordnung ab

Kiel (SHL). Der Landtag nimmt gefährliche Hunde an die kurze Leine: In Zukunft gilt in Schleswig-Holstein für vier "Kampfhunderassen" der Leinen- und Maulkorbzwang. Auch die Halter müssen Auflagen erfüllen, wie der Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Mit großer Mehrheit hat das Kieler Parlament am Mittwoch, 26. Januar 2005, den Regierungsentwurf für ein Gefahrhundegesetz nach Zweiter Lesung verabschiedet. Lediglich die Liberalen stimmten dagegen. Sie bemängelten unter anderem die im Gesetz vorgesehene Rasseliste. Ihr Argument: Die Gefährlichkeit eines Vierbeiners ausschließlich an seiner Abstammung festzumachen, sei nicht zu rechtfertigen. Ein entsprechender Änderungsantrag fand jedoch keine Mehrheit.

Somit müssen künftig American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Pitbull-Terrier in der Öffentlichkeit an der Leine geführt werden sowie einen Maulkorb tragen und durch ein hellblaues Halsband und einen elektronischen Chip am Ohr gekennzeichnet sein. Außerdem gilt für sie ein Zuchtverbot. Auch Hunde anderer Rassen, die als bissig aufgefallen sind, müssen an Leine und mit Maulkorb geführt werden. Die Halter müssen zudem eine spezielle Haftpflichtversicherung abschließen. Im Einzelfall sollen Ausnahmen von der Maulkorbpflicht eingeräumt werden. Voraussetzung hierfür wäre ein erfolgreich bestandener Wesenstest.

Das Gesetz löst die Kampfhundeverordnung aus dem Sommer 2000 ab. Derartige Verordnungen waren nach dem tödlichen Angriff zweier Kampfhunde auf einen kleinen Jungen in Hamburg von vielen Bundesländern erlassen worden. Tierschützer hatten hiergegen protestiert. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch im März 2004 entschieden, dass Hunderassen pauschal als gefährlich eingestuft werden dürfen.

FDP: Grundrechte werden eingeschränkt

"Nicht der Hund ist gefährlich, sondern der Halter", begründete Heiner Garg (FDP) seine Kritik an der Rasseliste. Das Gesetz enthalte zudem „unbestimmte Rechtsbegriffe", etwa beim Passus über Hunde-Verhalten, "das Menschen ängstigt". Zudem würden die Grundrechte von Hundehaltern eingeschränkt, zum Beispiel durch die Pflicht, den Behörden private Unterlagen vorzulegen.

Die anderen Fraktionen teilten diese Auffassung nicht. Klaus-Peter Puls (SPD) wies darauf hin, dass nun endlich, nach fünf Jahren, ein gesetzlicher Schutz, für den Menschen vor Hunden und Haltern bestehe. Dies, so Irene Fröhlich (Grüne), verbessere das subjektive Sicherheitsgefühl des Bürgers. Eine länderübergreifende Regelung forderte Peter Lehnert (CDU). Dem schloss sich Silke Hinrichsen (SSW) an. Da eine solche Regelung aber nicht in Sicht sei, müsse Schleswig-Holstein handeln. Innenminister Klaus Buß (SPD) erinnerte an die schrecklichen Fernsehbilder von Beiß-Vorfällen.

Einstimmig schlossen sich die Parlamentarier einem FDP-Antrag an, der die Landesregierung auffordert, sich auf Bundesebene für ein Heimtierzuchtgesetz einzusetzen.
Hintergrund:
Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig, den Entwurf der Landesregierung für ein Gefahrhundegesetz weitgehend unverändert anzunehmen. Künftig sollen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Pitbull-Terrier in der Öffentlichkeit an der Leine geführt werden müssen sowie einen Maulkorb tragen und durch ein hellblaues Halsband und einen elektronischen Chip am Ohr gekennzeichnet sein. Das gleiche soll für Hunde anderer Rassen gelten, die als bissig aufgefallen sind. Die Halter gefährlicher Hunde sollen zudem eine spezielle Haftpflichtversicherung abschließen. Im Einzelfall will das Innenministerium Ausnahmen von der Maulkorbpflicht einräumen. Voraussetzung hierfür wäre ein erfolgreich bestandener Wesenstest. Der Ausschuss spricht sich zudem für eine Ausnahmeregelung für Wachdienste aus, die ihre Hunde nach wie vor "scharf" erziehen können.
Die FDP legt einen Änderungsantrag vor, in dem sie eine Reihe von Änderungen vorschlägt. So lehnen die Liberalen die ausdrückliche Nennung bestimmter Rassen in dem Gesetz ab. Auch sollen nicht nur Tierärzte, sondern auch andere staatlich anerkannte Sachverständige den Wesenstest vornehmen können.
Das Gesetz soll die Kampfhundeverordnung aus dem Sommer 2000 ablösen. Derartige Verordnungen waren nach dem tödlichen Angriff zweier Kampfhunde auf einen kleinen Jungen in Hamburg von vielen Bundesländern erlassen worden. Tierschützer hatten hiergegen protestiert. Ihre Begründung: Eine generelle Gefährlichkeit bestimmter Rassen sei nicht nachweisbar. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch im März dieses Jahres entschieden, dass aggressive Hunderassen pauschal als gefährlich eingestuft werden dürfen.
Zudem greift das Parlament einen FDP-Antrag aus dem Jahr 2000 wieder auf. Hierin wird eine bundeseinheitliche Regelung für ein Heimtierzuchtgesetz verlangt.

 
Hallo Wolfgang,

Wolfgang schrieb:
MK-Befreiung gibt es nach bestandenem WT (§ 10 Absatz 5).

Befreiung von der Leinenpflicht gibt es nicht :sauer: .

wird ein WT aus einem anderen Bundesland (NRW) anerkannt?
Falls ja, gilt dann auch eine NRW Leinenbefreiung? Wohl eher nicht, oder?

Tja, ab Mai 2005 nur noch Transit nach DK, kein geruhsamer Aufenthalt in SH mehr. :(

Baxter
 
@ Baxter: Ja leider:(

Mir wurde vom Vet.amt gesagt, diese WT s sind nicht bundesländer übergreifend. heißt, wenn ich von A nach B ziehe, muss ich in B nochmal den WT machen, obwohl in A schon bestanden.

Das ist echt Blödsinn!
 
Na dann bin ich mal gespannt wann das in kraft treten soll der ****** :sauer: :sauer:
 
Baxter schrieb:
Hallo Wolfgang,

wird ein WT aus einem anderen Bundesland (NRW) anerkannt?
Ja, das denke ich schon. Das Gesetz enthält eine entsprechende Klausel:

§ 14 Anerkennung von Entscheidungen und Bescheinigungen anderer Länder

Erlaubnisse, Sachkundebescheinigungen und Befreiungen, die von zuständigen Stellen
anderer Länder erteilt wurden, sollen von der zuständigen Behörde anerkannt werden,
wenn sie den durch dieses Gesetz gestellten Anforderungen im Wesentlichen entsprechen.


Genaueres kann man erst sagen, wenn die Durchführungsverordnung des Innenministeriums vorliegt (§ 11 Absatz 2:(

Das Innenministerium wird ermächtigt, durch Verordnung die Anforderungen des Wesenstests sowie das Verfahren zur Durchführung und zur Anerkennung der Tests aus anderen Ländern zu regeln.

Baxter schrieb:
Falls ja, gilt dann auch eine NRW Leinenbefreiung? Wohl eher nicht, oder?
Ne, wenn es für einheimische Hunde keine Leinenbefreiung gibt, wird das auch für Besucherhunde gelten.

Baxter schrieb:
Tja, ab Mai 2005 nur noch Transit nach DK, kein geruhsamer Aufenthalt in SH mehr. :(

Baxter
Mich kriegt dann auch keiner mehr dahin :sauer: .
 
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