Medienmitteilung des Kantons Bern
Kantonales Hundegesetz geht in Vernehmlassung
... Das Vernehmlassungsverfahren für das neue Hundegesetz läuft bis am 8. September 2011.
Vernehmlassungsverfahren:
Ein Vernehmlassungsverfahren wird durchgeführt zu Verfassungsänderungen, zu Gesetzen, zu Grundsatzbeschlüssen des Grossen Rates, zu Erlassen, welche erhebliche Auswirkungen auf die Gemeinden haben, sowie wo es das kantonale Recht verlangt.
Im Vernehmlassungsverfahren werden kantonale Behörden, Gemeinden, Landeskirchen, politische Parteien, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen und weitere interessierte Kreise angehört.
Die angedachte Verordnung (ohne Rasseliste
... viel Glück
Kantonales Hundegesetz geht in Vernehmlassung
... Das Vernehmlassungsverfahren für das neue Hundegesetz läuft bis am 8. September 2011.
Vernehmlassungsverfahren:
Ein Vernehmlassungsverfahren wird durchgeführt zu Verfassungsänderungen, zu Gesetzen, zu Grundsatzbeschlüssen des Grossen Rates, zu Erlassen, welche erhebliche Auswirkungen auf die Gemeinden haben, sowie wo es das kantonale Recht verlangt.
Im Vernehmlassungsverfahren werden kantonale Behörden, Gemeinden, Landeskirchen, politische Parteien, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen und weitere interessierte Kreise angehört.
Die angedachte Verordnung (ohne Rasseliste
... viel Glück