Dr. Helga Eichelberg, Mozartstr. 13, 53919 Weilerswist
Tel. 02254-969937, Fax: 02254-969938
email: [email protected]
An den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes
Hardenbergstr. 31
10623 Berlin
8.November 2000
Betr. Urteil vom 19.Januar 2000
BVerwG 11 C 8.99 OVG A 2 S 327/96
Sehr geehrter Herr Präsident,
zu der Problematik "gefährliche Hunde" hatte ich für den Verband für
das Deutsche Hundewesen (VDH) ein Gutachten erstellt, in dem ich zu dem
eindeutigen Schluß kam, dass die Einstufung bestimmter Hunderassen als
"besonders gefährlich" wissenschaftlich unhaltbar sei (Broschüre des VDH:
"Kampfhunde" - "Gefährliche Hunde", Auflage 1999). Erst heute ist mir zur
Kenntnis gebracht worden, dass ich in der Urteilsbegründung oben benannten
Urteils sachinhaltlich völlig entstellend zitiert worden bin. Das aus dem
Zusammenhang genommene Zitat erweckt den Anschein, als befürworte ich die
Auflistung von Rassen, die insgesamt und a priori ein Gefahrenpotential
darstellten. Genau das Gegenteil ist der Fall: Aus zoologischer Sicht weise
ich noch einmal darauf hin, dass allein die Rassezugehörigkeit eines Hundes
keinerlei Aussagen über seine individuelle Gefährlichkeit zulässt. Dieser
Standpunkt ist meinem Gutachten unschwer zu entnehmen und ich verwahre mich
ausdrücklich gegen die Art und Weise, wie hier mit Zitaten umgegangen worden
ist.
Zu Ihrer Information lege ich meinem Schreiben noch eine weitere
Veröffentlichung zu der Problematik der "gefährlichen Hunde" bei.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Helga Eichelberg
Ich denke, daß sich Frau Dr. Eichelberg über einige Briefe bzw. Mails freuen würde. Ich finde ihren Einsatz gut,
watson
Tel. 02254-969937, Fax: 02254-969938
email: [email protected]
An den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes
Hardenbergstr. 31
10623 Berlin
8.November 2000
Betr. Urteil vom 19.Januar 2000
BVerwG 11 C 8.99 OVG A 2 S 327/96
Sehr geehrter Herr Präsident,
zu der Problematik "gefährliche Hunde" hatte ich für den Verband für
das Deutsche Hundewesen (VDH) ein Gutachten erstellt, in dem ich zu dem
eindeutigen Schluß kam, dass die Einstufung bestimmter Hunderassen als
"besonders gefährlich" wissenschaftlich unhaltbar sei (Broschüre des VDH:
"Kampfhunde" - "Gefährliche Hunde", Auflage 1999). Erst heute ist mir zur
Kenntnis gebracht worden, dass ich in der Urteilsbegründung oben benannten
Urteils sachinhaltlich völlig entstellend zitiert worden bin. Das aus dem
Zusammenhang genommene Zitat erweckt den Anschein, als befürworte ich die
Auflistung von Rassen, die insgesamt und a priori ein Gefahrenpotential
darstellten. Genau das Gegenteil ist der Fall: Aus zoologischer Sicht weise
ich noch einmal darauf hin, dass allein die Rassezugehörigkeit eines Hundes
keinerlei Aussagen über seine individuelle Gefährlichkeit zulässt. Dieser
Standpunkt ist meinem Gutachten unschwer zu entnehmen und ich verwahre mich
ausdrücklich gegen die Art und Weise, wie hier mit Zitaten umgegangen worden
ist.
Zu Ihrer Information lege ich meinem Schreiben noch eine weitere
Veröffentlichung zu der Problematik der "gefährlichen Hunde" bei.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Helga Eichelberg
Ich denke, daß sich Frau Dr. Eichelberg über einige Briefe bzw. Mails freuen würde. Ich finde ihren Einsatz gut,
watson