Hallo Leute,
hab, wie Sandra schon erwähnte mal einen text zusammen gestellt, den könnt ihr Euch hier rauskopieren und verwenden oder die angehängen pdf Datein verwenden zum Drucken.
Es ist einmal der Erklärungstext (zum Unterschriftensammeln) und der Brief fürs Gericht mit Unterschriftenliste.
Auf die Tatsache, daß B.B. die Dinger auch verkaufen will bin ich nicht eingegangen, weil man ihm das wahrscheinlich auch schlecht verbieten kann, solange die Dinger nicht generell verboten sind.
Hier der Text zum evtl kopieren:
Erneuter Versuch Tele-Impulsgeräte als art- und tierschutzgerechte Hundeausbildungs-Hilfsmittel darzustellen:
Zuerst mal für die, die sich darunter nichts vorstellen können: Tele-Impulsgeräte gibt es schon sehr lange. Der Hund bekommt ein Halsband mit dem Empfänger um, aus diesem Halsband bekommt er, wenn der Hundeführer an dem Sender, den er bei sich trägt, drückt, einen elektrischen Stromschlag.
Die Stärken des elektrischen Schlages sind meist in verschiedenen Stufen einstellbar. Es gibt z.T. auch noch Dummy-Halsbänder ohne Empfänger aber mit gleichem Gewicht und Aussehen, so dass der Hund meinen soll, er hätte das böse Halsband um. Es gibt diese tollen Geräte in den verschiedensten Ausführungen.Ob so etwas zur tierschutzgerechten Hundeausbildung geeignet ist, mag jeder für sich entscheiden. Wir halten es für schlichte Tierquälerei!
Nun gibt es aber auch noch einen gewissen Herrn B.B., ein Belgier, der hält sogar Seminare über Hundeausbildung mit diesen Geräten ab. Dies wurde ihm jetzt vom Kreis Recklinghausen verboten, und das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat dieses Verbot bestätigt.
Hier der Zeitungsbericht darüber:
Musterurteil: Hunde empfinden Kontakt als Schmerz
aus: Ruhr-Nachrichten Dortmund vom 17.06.2003
Gelsenkirchen: Von der sanften Art des "Pferdeflüsterers" mit Tieren umzugehen, hält der Kläger nichts. Hunde dagegen mit Hilfe von Elektroreizgeräten zu erziehen - das entsprach schon eher seinen Methoden.
Der Kreis Recklinghausen hat ihm dies allerdings verboten. Und das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Ablehnung der Behörde in einem Urteil bestätigt: Nach dem Musterurteil ist der Einsatz von
Elektroreizgeräten zur Erziehung oder Steuerung von Hunden generell untersagt.
Das gelte ausnahmslos, so die Richter, also auch wenn der Erzieher hohe Sachkunde nachweise.
Die Apparate funktionieren durch die Stromübertragung mit einem regulierbaren Sender. Das Empfangsgerät ist am Hals des Hundes befestigt. Die Stromzufuhr ist je nach Intensität für den Hund unangenehm bis schmerzhaft.
Instinktbedingte Bewegungen des Hundes z.B. beim Nachstellen eines Kaninchens werden nach Erkenntnis der Kammer durch den Apparat verhindert. Das sei nicht artgerecht. Stromschläge prägten das Tier dauerhaft. Die Praxis zeige, dass tierschützende Aspekte oft nicht berücksichtigt würden.
Der Kläger aus Belgien wollte die umstrittenen Geräte aus den USA auf einem Gelände in Marl einsetzen. Er veranstaltet dort regelmäßig Seminare zur Hundeausbildung. Er hatte versichert, die Stromzufuhr ermögliche eine Hundeerziehung ohne Stockschläge, Tritte und Stachelhalsbänder. Die Geräte gäben dem Hund mehr Bewegungsspielraum als an einer Hundeleine. Sie würden die Tiere auch schneller vom Wildern, vom Attackieren von Spaziergängern oder vom plötzlichen Überqueren einer Straße abhalten.
Die Erziehung von Hunden können naturgemäß nicht frei von Schmerzen und Zwängen sein, betonte der Kläger. Behörde und Gericht waren da ganz anderer Meinung. (AZ.: 7 K 625/01)
Aber jetzt schlägt der Herr B.B. zurück:
Hier sein Aufruf:
Hallo Hundesportler,
viele von Euch kennen mich und viele von Euch wissen, dass mir der Hundesport, auch in Deutschland, am Herzen liegt und sehr viel Freude macht.
Ich komme aus dem kleinen Belgien und streite auch für Euch gegen einen Erlass des Landes NRW, der die Arbeit mit dem Teleimpulsgerät verbieten will.
Wie ihr sicher schon gelesen habt, habe ich vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen kein Recht erhalten.
Ich möchte aber in einer Art Musterprozeß nun vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster weiter streiten, um für eine humane und tierschutzfreundliche Hundeausbildung mit dem Teleimpulsgerät eine Lanze zu brechen. Dazu benötige ich die Unterstützung vieler Hundler, die mir auf meinem Weg symbolisch helfen möchten.
Dazu bitte ich nur um folgendes:
Jeder Hundler, der mir moralisch zur Seite stehen möchte überweist auf ein Sonderkonto, welches noch eingerichtet wird, zweckgebunden den Betrag von 1 € als Symbol für Eure Unterstützung.
Bitte auch nur 1€, damit die Summe die Anzahl der Hundler widerspiegelt, die hinter dieser Aktion stehen.
Die Idee, die ich dabei habe ist die, dass über Ländergrenzen hinweg Hundler sich zusammen finden, um für den Erhalt der Ausbildung von Gebrauchshunden zu kämpfen.
Ich möchte hier lediglich der Initiator, aber nicht der unmittelbare Nutznießer des eingehenden Geldes sein.
Die Verwaltung und Einsetzung des Geldes soll von anderen Personen vorgenommen werden.
Damit die Bankgebühren nicht den eigentlichen Betrag übersteigen, sollten Sammelüberweisungen durchgeführt werden.
Ich benötige die Unterstützung von sehr vielen, die sich für den Gebrauchshundesport und die Arbeit mit dem Teleimpulsgerät einsetzen wollen.
Deshalb meine Bitte:
Helft alle mit, sprecht es in den Vereinen an, informiert und engagiert Euch für den guten Gebrauch mit dem Teleimpulsgerät.
Auf
wird dann immer aktuell über den Eingang und Stand berichtet werden.
Ich hoffe fest auf Eure Unterstützung. B. B.
Soweit der Aufruf des Herrn B.B.
Wir wollen nun im Gegenzug durch Briefe an das Verw. Gericht Gelsenkirchen klarstellen, dass wir diese Gerichtsentscheidung für absolut richtig halten, und befürworten. So dass die Aktion des Herrn B.B. ins Leere läuft.
Hier noch die Anschrift:
Verwaltungsgericht
Gelsenkirchen
Postfach 10 01 55
45801 Gelsenkirchen
Wir bedanken uns für die Mithilfe!
LG
Puck Wicki und Frodo