Sachlichen Brief mit Unterschriftensammlung bzgl. Befürwortung des Verbotes von Tele

Brief schreiben mit Unterschriftensammlung

  • Ja

    Stimmen: 50 61,7%
  • Nein

    Stimmen: 31 38,3%

  • Umfrageteilnehmer
    81
Original geschrieben von Puppyclip
@Basi
*gg* Ja wir wollen einen Brief schreiben!:)



Jaaa, die Strippe war halt ziemlich lang und verknotet.

'tschuldigung. verschämt auf den Fußboden guck
 
  • 29. April 2024
  • #Anzeige
Hi babsi ... hast du hier schon mal geguckt?
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Dann schreibt, schreibt was das Zeug hält :)
Per Mail bringt es nichts, die Mails gehen zum Webmaster und der löscht sie ungelesen.
Schreiben zu Verfahren müssen per Post geschickt werden, aber das dürfte ja kein Problem sein ;)

Verwaltungsgericht
Gelsenkirchen

Hausanschrift:
Bahnhofsvorplatz 3
45879 Gelsenkirchen

Postanschrift:
Postfach 10 01 55
45801 Gelsenkirchen

Telefon:
02 09/ 17 01 - 0

Telefax:
02 09/ 17 01 - 1 24

Unterschriftenliste siehe oben, kann ja jeder bei sich Unterschriften sammeln und mit dem Brief einreichen.
Einfach auf das Aktenzeichen das dem Thema in "Allgemeines" zu entnehmen ist beziehen und schreiben, daß dieses Urteil befürwortet wird. Dann noch ne kleine Begründung warum es befürwortet wird. Nämlich weil es den Nutzern dieser Teile im Hundesport nur auf Punkte ankommt.

Gruß Sandra
 
Original geschrieben von quini
ich persönlich find `s nur schade, daß unsere neuen Mitglieder * ein herzliches Willkommen im Übrigen * sich nicht dazu hinreißen lassen, ihre Einstellung auch zu begründen.

...oha quini, im entsprechenden Thread in 'Verordnungen' lassen die Guten sich schon hinreißen, ihre Einstellung zu demonstrieren (von ihrem Niveau ganz zu schweigen!). Allerdings würde ich das nicht unbedingt 'Begründungen' nennen.
Schau' nur rein, ist ganz einfach zu lesen. Viele einsilbige Worte! :D

Alexis
 
Original geschrieben von SandramitVienna
Dann noch ne kleine Begründung warum es befürwortet wird. Nämlich weil es den Nutzern dieser Teile im Hundesport nur auf Punkte ankommt.

Kleine Korrektur:

besser wäre es, den tierschutzwidrigen Aspekt als Begründung anzugeben, denn Punkte im Hundesport sind in solchen Dingen nicht relevant ;)
 
Ok Sab ich habe [ironie on] und [ironie off] vergessen :D

Ich schätze jeder wird die für ihn richtigen und passenden Worte finden!

Über B.B. Sammlung ist das Gericht inzwischen informiert und dort hat er Hundesportler angesprochen, darum mein kleiner Schlenker ins ironische :)

Es besteht keine Notwendigkeit das solche Geräte in privaten Händen (wo auch immer) Anwendung finden, daher ist das Urteil zu begrüßen. Und nicht nur auf ein Bundesland begrenzt, sondern bundesweit :) - besser? :)
 
Hallo @All

So erstmal ein liebes "Hallo" von mir und gleich noch meinen Respekt und mein Kompliment zu eurem Forum - schade dass ich es bis gestern nicht kannte.

Also ich bin eine Neue und bin über "das andere Forum" auf eures gestoßen.....und ich bin dafür dass dieser Brief geschrieben wird.
Das Thema Teletakt sollte eines sein egal welche Sportart man mit Hunden macht - ich bin ein absoluter Verfechter der guten alten Leine gegen das Jagen :p , und die finde ich weniger tierquälerisch wie das Korrigieren von "Unschönheiten" per Elektroimpuls. Das ist Fakt für mich!

Noch eine Frage habt ihr irgendwo das komplette Urteil zur Verfügung?

So jezt mache ich noch die Abstimmung.
Schöne Grüße an Euch alle
von Schlittenhundlerin
Sabine
 
Hallo Sabine,

dann mal herzlich willkommen bei den Weicheiern! :D

Das Urteil findest du im Forum 'Verordnungen/Rechtliches'.

Alexis
 
Hi
habe das mal hier rein gesetzt und das bestätigte nur noch meine Aussage, das es BB garnicht um die Hundesportler ging:(
gruß Babsy


Bart Bellon war nicht der Beklagte sondern der Kläger!

Zitat:
"Am 8. Februar 2001 hat der Kläger Klage erhoben, mit der er die Feststellung begehrt, dass er berechtigt ist, ohne Sachkundenachweis Elektroreizgeräte vorzuführen und einzusetzen. Zur Begründung trägt er vor, er verkaufe Elektroreizgeräte zur Korrekturerziehung von Hunden, mit Hilfe derer ein Fehlverhalten des Hundes aus der Ferne korrigiert werden könne. Er benutze nur Produkte der Firma Innotek aus Indiana, USA, die mit ihrer Reizwirkung in einem Bereich lägen, der im Rahmen der Reizstrombehandlung bei Menschen unbedenklich sein könnten." Zitat Ende

Für mich ist dies eine Klage, die rein auf den kommerziellen Bereich abzielt und nicht auf den Einsatz in der Hundeausbildung.
Sollte dieser Klage statt gegeben werden, bedeutet dies nur, dass Bart Bellon als Händler dieser Geräte OHNE Sachkundenachweis seine zum Verkauf stehenden Geräte vorführen darf.
Die Unterlagen erstrecken sich auf mehrere Seiten.
Ich habe die Entscheidungsabschrift, die im übrigen noch nicht rechtskräftig ist, von unserer Rechtsabteilung prüfen lassen, und mir wurde die Auskunft gegeben, dass diese in der vorliegenden Form nur denen dient, die mit diesen Geräten Handel betreiben und diese dann wegen des Verkaufs vorführen möchten.
Ich frage mich, warum Bart Bellon mit all seinem Wissen denn unbedingt OHNE Schachkundenachweis die Geräte vorführen möchte und dafür sogar eine Ausnahmeerlaubnis einklagen möchte?
Bart Bellon fordert in der gesamten Klageschrift nicht einmal die generelle Erlaubnis des Elektroreizgerätes in der Hundeausbildung, was für uns Hundesportler von Wichtigkeit wäre, sondern möchte nur diese Ausnahmeerlaubnis, um diese Geräte vorzuführen und einzusetzen, da er diese ja verkaufe.

Wenn er mit dieser mir vom Verwaltungsgericht vorliegenden Klage in Berufung und damit vor das OVG Münster ziehen möchte, ist dies für uns Hundesportler mit Sicherheit kein Musterprozess.

Ich vertreibe auch Elektroreizgeräte, kann mich aber mit dem, was Bart Bellon vor hat, nicht identifizieren, da es mir mehr auf den Aspekt der Hundeausbildung ankommt und nicht um die Vermarktung dieser Geräte.
Wäre es anderes, müsste ich ihn unterstützen.

In der Begründung für das vorliegende Urteil steht an einer Stelle ein Satz:
Zitat:
Die Praxis zeigt, dass die vielen erforderlichen tierschützerischen Aspekte bei der Handhabung sehr oft nicht berücksichtigt werden . Zitat Ende .
 
UUUhhh!!! GRATULATION !!

Ist da doch tatsächlich der Groschen ... ähh sorry, die 5-Cent-Münze, gefallen? Ich bin erstaunt, ging echt schnell. Wahre Blitzmerker :D

------------

Welcome bei den "Gutschigutschihundevermenschlichern", SabineS ;)

Sab.:)
<brüllOhneZuchtkeine OrdnungREXKOMMHER!!!!!StillgestandenJawoll!Hackenzusammenschlag>
sdb42913.gif
 
Original geschrieben von SabineW
Ist da doch tatsächlich der Groschen ... ähh sorry, die 5-Cent-Münze, gefallen? Ich bin erstaunt, ging echt schnell. Wahre Blitzmerker :D
Hehe, ich frag' mich, wie 'man' sich da aus seiner eigenen begeisterten Zustimmung wieder rauswindet, ganz zu schweigen wie man ein solch tränenseliges Soli-Gefühl kompensiert! :D

&lt;brüllOhneZuchtkeine OrdnungREXKOMMHER!!!!!StillgestandenJawoll!Hackenzusammenschlag&gt;
sdb42913.gif
MAM, JAWOLL, MAM!!!

Alexis
 
Original geschrieben von Alexis

Hehe, ich frag' mich, wie 'man' sich da aus seiner eigenen begeisterten Zustimmung wieder rauswindet, ganz zu schweigen wie man ein solch tränenseliges Soli-Gefühl kompensiert! :D

Och, das ist doch wurscht ;) Hauptsache, da hat jemand überhaupt erst mal begriffen!
 
Original geschrieben von Alexis
Hallo Sabine,

dann mal herzlich willkommen bei den Weicheiern! :D

Das Urteil findest du im Forum 'Verordnungen/Rechtliches'.

Alexis

Sorry Alexis,
vielleicht bin ich blind - das Urteil kann ich in dem gesamten Thread nicht finden :verwirrt:
Vielleicht kannst dus mir rauskopieren und als PN senden
Danke :)
 
Ähem, ob es das ganze Urteil ist bezweifel ich, es ist soviel ich weiß nur ein Zeitungsausschnitt ;)
Das Urteil kann man jedoch bei Gericht anfordern :)

Gruß Sandra, Vienna und Mika, der auch ein Blauauge ist :D
 
Original geschrieben von SandramitVienna
Ähem, ob es das ganze Urteil ist bezweifel ich, es ist soviel ich weiß nur ein Zeitungsausschnitt ;)
Das Urteil kann man jedoch bei Gericht anfordern :)

Gruß Sandra, Vienna und Mika, der auch ein Blauauge ist :D

Das mit dem Presseausschnitt habe ich auch gelesen (kannte ich auch schon vom anderen Forum) , aber ich fragte halt explizit ob auch jemanden hier das Urteil vorliegt oder ob es irgendwo schon gepostet wurde.
Liebe Grüße an alle und an dich Sandra,
von Sabine die auch einen "Mika" hat mit einem Blauauge
:p
 
...sorry Sabine, heute hab' ich wahrhaftig ein Brett vor'm Kopp.
Ich hatte das Urteil angefordert.
Wer's zuerst bekommt stellt's ein. :)

Alexis
 
Hallo Leute,
hab, wie Sandra schon erwähnte mal einen text zusammen gestellt, den könnt ihr Euch hier rauskopieren und verwenden oder die angehängen pdf Datein verwenden zum Drucken.
Es ist einmal der Erklärungstext (zum Unterschriftensammeln) und der Brief fürs Gericht mit Unterschriftenliste.
Auf die Tatsache, daß B.B. die Dinger auch verkaufen will bin ich nicht eingegangen, weil man ihm das wahrscheinlich auch schlecht verbieten kann, solange die Dinger nicht generell verboten sind.
Hier der Text zum evtl kopieren:


Erneuter Versuch Tele-Impulsgeräte als art- und tierschutzgerechte Hundeausbildungs-Hilfsmittel darzustellen:
Zuerst mal für die, die sich darunter nichts vorstellen können: Tele-Impulsgeräte gibt es schon sehr lange. Der Hund bekommt ein Halsband mit dem Empfänger um, aus diesem Halsband bekommt er, wenn der Hundeführer an dem Sender, den er bei sich trägt, drückt, einen elektrischen Stromschlag.
Die Stärken des elektrischen Schlages sind meist in verschiedenen Stufen einstellbar. Es gibt z.T. auch noch Dummy-Halsbänder ohne Empfänger aber mit gleichem Gewicht und Aussehen, so dass der Hund meinen soll, er hätte das böse Halsband um. Es gibt diese tollen Geräte in den verschiedensten Ausführungen.Ob so etwas zur tierschutzgerechten Hundeausbildung geeignet ist, mag jeder für sich entscheiden. Wir halten es für schlichte Tierquälerei!
Nun gibt es aber auch noch einen gewissen Herrn B.B., ein Belgier, der hält sogar Seminare über Hundeausbildung mit diesen Geräten ab. Dies wurde ihm jetzt vom Kreis Recklinghausen verboten, und das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat dieses Verbot bestätigt.
Hier der Zeitungsbericht darüber:
Musterurteil: Hunde empfinden Kontakt als Schmerz
aus: Ruhr-Nachrichten Dortmund vom 17.06.2003
Gelsenkirchen: Von der sanften Art des "Pferdeflüsterers" mit Tieren umzugehen, hält der Kläger nichts. Hunde dagegen mit Hilfe von Elektroreizgeräten zu erziehen - das entsprach schon eher seinen Methoden.
Der Kreis Recklinghausen hat ihm dies allerdings verboten. Und das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Ablehnung der Behörde in einem Urteil bestätigt: Nach dem Musterurteil ist der Einsatz von
Elektroreizgeräten zur Erziehung oder Steuerung von Hunden generell untersagt.
Das gelte ausnahmslos, so die Richter, also auch wenn der Erzieher hohe Sachkunde nachweise.
Die Apparate funktionieren durch die Stromübertragung mit einem regulierbaren Sender. Das Empfangsgerät ist am Hals des Hundes befestigt. Die Stromzufuhr ist je nach Intensität für den Hund unangenehm bis schmerzhaft.
Instinktbedingte Bewegungen des Hundes z.B. beim Nachstellen eines Kaninchens werden nach Erkenntnis der Kammer durch den Apparat verhindert. Das sei nicht artgerecht. Stromschläge prägten das Tier dauerhaft. Die Praxis zeige, dass tierschützende Aspekte oft nicht berücksichtigt würden.
Der Kläger aus Belgien wollte die umstrittenen Geräte aus den USA auf einem Gelände in Marl einsetzen. Er veranstaltet dort regelmäßig Seminare zur Hundeausbildung. Er hatte versichert, die Stromzufuhr ermögliche eine Hundeerziehung ohne Stockschläge, Tritte und Stachelhalsbänder. Die Geräte gäben dem Hund mehr Bewegungsspielraum als an einer Hundeleine. Sie würden die Tiere auch schneller vom Wildern, vom Attackieren von Spaziergängern oder vom plötzlichen Überqueren einer Straße abhalten.
Die Erziehung von Hunden können naturgemäß nicht frei von Schmerzen und Zwängen sein, betonte der Kläger. Behörde und Gericht waren da ganz anderer Meinung. (AZ.: 7 K 625/01)
Aber jetzt schlägt der Herr B.B. zurück:
Hier sein Aufruf:
Hallo Hundesportler,
viele von Euch kennen mich und viele von Euch wissen, dass mir der Hundesport, auch in Deutschland, am Herzen liegt und sehr viel Freude macht.
Ich komme aus dem kleinen Belgien und streite auch für Euch gegen einen Erlass des Landes NRW, der die Arbeit mit dem Teleimpulsgerät verbieten will.
Wie ihr sicher schon gelesen habt, habe ich vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen kein Recht erhalten.
Ich möchte aber in einer Art Musterprozeß nun vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster weiter streiten, um für eine humane und tierschutzfreundliche Hundeausbildung mit dem Teleimpulsgerät eine Lanze zu brechen. Dazu benötige ich die Unterstützung vieler Hundler, die mir auf meinem Weg symbolisch helfen möchten.
Dazu bitte ich nur um folgendes:
Jeder Hundler, der mir moralisch zur Seite stehen möchte überweist auf ein Sonderkonto, welches noch eingerichtet wird, zweckgebunden den Betrag von 1 € als Symbol für Eure Unterstützung.
Bitte auch nur 1€, damit die Summe die Anzahl der Hundler widerspiegelt, die hinter dieser Aktion stehen.
Die Idee, die ich dabei habe ist die, dass über Ländergrenzen hinweg Hundler sich zusammen finden, um für den Erhalt der Ausbildung von Gebrauchshunden zu kämpfen.
Ich möchte hier lediglich der Initiator, aber nicht der unmittelbare Nutznießer des eingehenden Geldes sein.
Die Verwaltung und Einsetzung des Geldes soll von anderen Personen vorgenommen werden.
Damit die Bankgebühren nicht den eigentlichen Betrag übersteigen, sollten Sammelüberweisungen durchgeführt werden.
Ich benötige die Unterstützung von sehr vielen, die sich für den Gebrauchshundesport und die Arbeit mit dem Teleimpulsgerät einsetzen wollen.
Deshalb meine Bitte:
Helft alle mit, sprecht es in den Vereinen an, informiert und engagiert Euch für den guten Gebrauch mit dem Teleimpulsgerät.
Auf wird dann immer aktuell über den Eingang und Stand berichtet werden.
Ich hoffe fest auf Eure Unterstützung. B. B.
Soweit der Aufruf des Herrn B.B.
Wir wollen nun im Gegenzug durch Briefe an das Verw. Gericht Gelsenkirchen klarstellen, dass wir diese Gerichtsentscheidung für absolut richtig halten, und befürworten. So dass die Aktion des Herrn B.B. ins Leere läuft.

Hier noch die Anschrift:
Verwaltungsgericht
Gelsenkirchen
Postfach 10 01 55
45801 Gelsenkirchen

Wir bedanken uns für die Mithilfe!


LG
Puck Wicki und Frodo:hallo:
 
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