Hoffentlich ist es in Ordnung diesen Thread wieder hoch zu holen, einen neuen wollte ich nicht unbedingt eröffnen.
Konkret geht es darum, dass man in Niedersachsen ja einem theoretischen und praktischen Sachkundenachweis braucht, um einen Hund halten zu dürfen. Die Theorie habe ich (bevor der Hund hier überhaupt einzog) bestanden und fand die Prüfung eher leicht, zumindest hatte ich nicht das Gefühl dass Durchfallen mit etwas Vorbereitung und Menschenverstand möglich sei.
Bis zur praktischen Prüfung habe ich noch einige Zeit, habe aber schon versucht mich zu informieren, was da so gefordert wird.
Und genau an dieser Stelle wird es knifflig. Soweit ich es verstanden habe, wird die Alltagstauglichkeit von Halter (und Hund) im verschiedenen Situationen geprüft.
Konkret geht es da wohl um Leinenführigkeit, Abrufbarkeit, Grundbefehle und eben niemanden zu belästigen.
Nun habe ich sehr verschiedene Dinge gehört, von einem Zeitungsartikel in dem ein Prüfer zitiert wird, dass noch nie jemand die Prüfung bei ihm vermasselt hätte, bis zu Bekannten die erzählten es sei “Kadavergehorsam” gefragt gewesen.
Daher meine Frage: Wie streng ist diese Prüfung wirklich?
Wie lange muss mein Hund im Sitz oder Platz verweilen können? Geht es darum, dass er neben mir wartet, ich mich auf hundert Meter entfernen kann, oder vielleicht auch mehrere Minuten außer Sicht bin?
Genau die Frage stelle ich mir beim Abruf, reicht ein freudiges Kommen ohne große Ablenkung, oder muss es sicher sitzen, auch wenn der Hund mitten im Spiel mit anderen Hunden ist, oder vielleicht auch aus ganz bewusst herbei geführter sehr hoher Trieblage? Das letzteres das Ziel sein sollte ist mir klar, ob es bei einem etwa einjährigen Hund immer sicher klappt sei dahin gestellt.
Stichwort Leinenführigkeit: Ist damit gemeint, dass die Leine während der gesamten Prüfungssituation locker durchhängt, oder muss der Hund dabei auch Fuß laufen und seinen Halter anschauen? Oder reicht es nicht einfach durch die Gegend gezogen zu werden?
Vielleicht kann mich ja jemand hier erleuchten