Sachkundenachweis in S-A

Nur aufgefällig gewordene Hunde müssen zum Test? Nein eben nicht.Hunde die aufgefallen sind und jene bei denen die vermutung liegt gefährlich zu sein! Und diese bei denen vermutet wird gefährlich zu sein sind jene die auf der Liste stehen.

Du gehst doch mit deinem Hund auch zum Test. Ist dein Hund vorher auffällig geworden?
 
  • 27. April 2024
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Hi shayna0110 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Nur aufgefällig gewordene Hunde müssen zum Test? Nein eben nicht.Hunde die aufgefallen sind und jene bei denen die vermutung liegt gefährlich zu sein! Und diese bei denen vermutet wird gefährlich zu sein sind jene die auf der Liste stehen.

Du gehst doch mit deinem Hund auch zum Test. Ist dein Hund vorher auffällig geworden?

Ruhig Brauner...

So wie ich das hier lese, geht es Kai um die Sachkundeprüfung und bei dir um den WT, 2 paar Schlappen
 
also mir erzählt auch jeder was anderes und die beim OA haben nur vom WT gesprochen der auf jeden fall gemacht werden muss, der SKW wurde nur kurz angeschnitten aber er konnte mir dazu nicht wirklich was sagen ob,wie und wann ich den machen soll...jedenfalls stand im artikel der volksstimme(http://forum.ksgemeinde.de/presse-medien/98321-magdeburg-kaum-einer-geht-zum-hundetest.html#post1569819) dass ein sachkunde nachweis erforderlich ist...ach man ist das alles schwierig,
und jetzt mal was erfreuliches, ich war heute nochmal da und bin mit ihm ne runde gegangen und werd ihn wahrscheinlich morgen zu mir holen;)
 
Da freu ich mich aber für den Süßen :love: Stellst du dann Bilder ein??? Och büdde :D
Und du kannst uns ja dann nochmal aufklären, wenn du genaueres weisst ;) oder Kai wenn er es dann gemacht hat..... Wir wollen ja schließlich Tatsachen kennen und nicht spekulieren müssen :lol:
 
@mat...kann ich das machen? also, dass das land den test bezahlt? oder das OA das ja auch den hund eingezogen hatte?

Ich glaub nicht. Als Halter vermeindl. gefährlicher Hunde darfst Du in D Problem und Lösung zugleich sein. Witzigland.

Ich hatte die Hundeverordnung S-A bisher auch immer so gelesen das die Halter über den Test die Gefährlichkeit widerlegen können; der Test also Pflicht ist.



Bügerservice, Tierhaltung


Viel Spass mit deinem Familienzuwachs :)
mat

mat
 
Shayna: fang doch mal an die Beiträge zu lesen! Kurzfassung:

Wesenstest = Pflicht, wenn man den Hund behalten möchte
Sachkunde = bei auffälligen Hunden

Nix Spekulation, sondern Fakt.

Kai
 
das was kai sagt stimmt.
mein tierarzt ist gutachter und sagt das auch.
sachkunde(ob theoretische oder praktische) brauchen nur 3.3. hunde-hunde,die auffällig geworden sind.
du hast mit deinem neuen hund 6monate zeit einen wesenstest zu absolvieren.
ansonsten zählen die 4 rassen zu vermutungshunden,auf deutsch versicherung, chip und positiver wesenstest(fällt er durch,geht er zurück ins tierheim).
 
Hübsches Kerlchen :love: sieht aus wie Dogo-Mix find ich..... Sind das beide deine Hunde? Wirklich beide sehr hübsch :love::love::love:
 
hallo ihr lieben:hallo:


wollt hier auch mal mein senf dazu geben...

also bei uns in halle ist es so,alle hunde die nach dem 1.3.2009 geboren wurden und als "gefählich" eingestuft werden( sie gehen dabei nach der "sogenannten" liste) da muss beides gemacht werden,aber auch erst ab den 2.lebensjahr. kai hat recht,man bekommt dann eine liste mit allen ta s aus s a, die einen wt abnehmen dürfen. das sind nicht viele. aber in md ist auch einer, hab ich gelesen.
bei allen anderen die davor geboren wurden ist nur der wt erforderlich, besteht der hund den wt nicht muss der halter den sogenannten sk machen und der hund bekommt natürlich maulkorb und leinen pflicht. der hund darf dann auch nur noch von dem geführt werden wer dann den sk gemacht hat. wirklich irrsinnig aber so habens die sich halt in halle ausgedacht..

du hast den süßen jetzt schau wie er sich macht und wenn du sagst er ist lieb und so dann würd ich mir deswegen auch keine gedanken machen. denn ein aggro hund würde ja nicht so leicht zu vermitteln sein oder? der muss sich ja dann erstmal von seinen strapazen die er beim vorgänger erlebt erholen.

liebe grüße manja:love:
 
ja es sind beide meine...hehe und die liebreizende dame in der mitte ist meine freundin;)

ich denk auch ehr dogo mix, deswegen werd ich gleich nächste woche mal ein rassegutachten machen und dann damit ab zum OA
 
So, besser spät als nie:

Der § für die Sachkunde lautet:

§ 9
Sachkunde*

(1) Die erforderliche Sachkunde besitzt, wer über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, einen gefährlichen Hund nach § 3 Abs. 3 so zu halten und zu führen, dass von diesem keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Der Nachweis der erforderlichen Sachkunde erfolgt durch das Bestehen einer theoretischen und praktischen Prüfung.

Tolles Gesetz, die 9 hatte ich mir nicht angesehn. Stimmt, danach nur laut WT gefährliche Hunde betroffen.

positiver wesenstest(fällt er durch,geht er zurück ins tierheim).

Wenn das so wäre, bräuchten sie den Paragraph mit der Sachkunde doch gar nicht, oder?

bei allen anderen die davor geboren wurden ist nur der wt erforderlich, besteht der hund den wt nicht muss der halter den sogenannten sk machen und der hund bekommt natürlich maulkorb und leinen pflicht. der hund darf dann auch nur noch von dem geführt werden wer dann den sk gemacht hat. wirklich irrsinnig aber so habens die sich halt in halle ausgedacht..

Ausgedacht haben die sich das nicht, ist in Teilen deckungsgleich mit den Gesetzen anderer BLs (z.B. auch unserem hier - nur das Sachkunde hier auch bei vermuteter Gefährlichkeit nötig ist). Mit einem negativen Wesenstest, würd ich nochmal ins Gesetz schauen. Hier ist es so, dass nur jemand mit einem gefährlichen Hund Gassi gehen darf, der den Antrag zur Führung (80€) oder Haltung (100€) genehmigt bekommen hat. Der ist personengebunden und eine Voraussetzung dafür ist der Sachkundenachweis. Da es bei Euch so einen Antrag auch gibt, wird es wohl ähnlich geregelt sein. Sachkunde reicht da nicht aus. Den Antrag auf Haltung/Führung muß hier jeder der den Hund führen soll auch einzeln genehmigt bekommen.
 
in sachsen anhalt durfen sogenannte 3.2. hunde,also pitbul,staff und co. ohne positiven wesenstest nicht mehr gehalten werden,also tierheim.
man lese §4 abschnitt 1
auch 3.3. hunde,hunde die aufgrund eines vorfalls als gefährlich eingestuft wurden,dürfen nur mit bestandenen wesenstest gehalten werden.
dazu §6 abschnitt 2
diese hunde müssen allerdings noch praktische und theoretische sachkunde machen und bestehen sie alle 3 punkte nicht gehts auch ab ins tierheim.selbst bei bestehen der 3 punkte,kann der gutachter einen mk und leinenzwang empfehlen und das OA das aussprechen.
also nix da,durchgefallen,dann gibts maulkorb.
 
@staffjunkie:
in sachsen anhalt durfen sogenannte 3.2. hunde,also pitbul,staff und co. ohne positiven wesenstest nicht mehr gehalten werden,also tierheim.
man lese §4 abschnitt 1
auch 3.3. hunde,hunde die aufgrund eines vorfalls als gefährlich eingestuft wurden,dürfen nur mit bestandenen wesenstest gehalten werden.
dazu §6 abschnitt 2
diese hunde müssen allerdings noch praktische und theoretische sachkunde machen und bestehen sie alle 3 punkte nicht gehts auch ab ins tierheim.selbst bei bestehen der 3 punkte,kann der gutachter einen mk und leinenzwang empfehlen und das OA das aussprechen.
also nix da,durchgefallen,dann gibts maulkorb


das mag so ja alles stimmen, nur würd ich sagen scheiterts an der umsetzung...denn ich halt z.b. ein pitti bei der anmeldung im saalkreis war es so "ok hier noch unterschreiben und die marke kommt mit der post" und " weil sie ja ne versicherung haben und der hund gechipt müssen sie 100€ weniger zahlen. d.h. vonn 500€ jahrlich 400€". so vor kurzen sind wir umgezogen, wohnen nun in halle die anmeldung eine ganz andere geschichte-und beides liegt in s-a.
in halle muss mann wie beschrieben zum oa zum anmelden und zum steueramt wegen der steuer.
beim oa gib es dann eine(!) frau die das ganze in ganz(!) halle bearbeitet und selber nicht mal nen hund hat. also null plan-nur theorie- sie gibt dann einen zettel mit wo addys von den erlaubten wt abnehmern und erklärt das dieser dann wenn gemacht nach zu reichen wäre, nix dringligkeit oder ähliches...auf meine frage hin was wäre wenn, sagt sie ich muss den sachkundenachweis machen um eine sogenannte führererlaubniss für diesen hund zu erlangen. also nix toerheim oder so. du siehst also das es in jeder stadt/komune anderst gemacht wird..man kann hier sicherlich md mit halle oder ähnlich vergleichen.

lg manja
 
das viele OA ihre eigenen gesetze nicht kennen ist nicht neu.
und es steht ganz deutlich im gesetz das sokas ohne positiven test nicht gehalten werden dürfen.
auch vorfallshunde dürfen ohne positiven wesenstest nicht gehalten werden,steht auch deutlich drinn.
in haldensleben wurde eine sokahalterin gedroht,falls sie bis juli keinen test hat,wird der hund eingezogen.
der mitarbeiterin wurde das gesetz vorgelegt und schon war ruhe.
also nicht auf's OA verlassen,das kann im endeffeckt nach hinten losgehen.
meld ihn erstmal an und der wesenstest ist nicht schlimm.schau dir den test der tierklinik hannover an,dann weisst du was auf dich zukommt und wie dein hund reagieren darf.
also keine panik
 
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