Sachkundenachweis in S-A

Tarouxx

10 Jahre Mitglied
Hallo,

ich war die Tage im Tierheim da ich mich für einen 2. Hund entschieden hab, hab mich dann auch sofort in einen Bullterrier-Mix verguckt, heute war ich dann mit meiner Hündin da um zu gucken ob sie sich denn auch vertragen und um zu sehen wir er so drauf ist. Er ist ercht aufgeschlossen, lieb und und die beiden haben sich auf anhieb verstanden.

Da der Hund vom Ordnugsamt eingewiesen wurde, geht die Vermittlung auch darüber.
Da bin ich gleich mal zum OA gefahren und die hatten nichts dagegen wenn ich den Hund nehmen würde, ich müsste nur den Wesenstest mit ihm machen und einen Sachkundenachweis.

Über den Wesenstest bei uns bin ich aufgeklärt, aber über den Sachkundenachweis konnten mir dir netten Leute vom OA (die generell kaum was über das Thema wussten) nichts sagen.

Nun meine Frage an euch; Wie sieht so ein Sachkundenachweis aus, was muss ich da machen bzw. dafür wissen.

Mfg Fabian
 
  • 27. April 2024
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Hi Tarouxx ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hier ist der Link:

Da steht was du wissen musst, jedoch nicht detailiert. Aber an deiner Stelle würde ich mal mit dem Tierheim sprechen wegen dem Wesenstest. Denn der kostet 400euro. Der Hund hat noch keinen, richtig?
 
danke erstmal wegen dem link, ich werd da gleich mal drauf gucken.

ja der hund wurde zusammen mit einer hündin vom ordnungsamt eingezogen da der besitzer das nötige geld für den test nicht hatte.

aber es liegt kein rassegutachten oder sonstiges vor...könnte ich eins beim TA anfordern und den test somit umgehen?

wenn nicht muss ich halt mit den 400 euro leben, aber besser als ihm im TH versauern zu lassen...
 
Wie meinst du das? Den Wesenstest brauchst du..... Nur wenn das Tierheim einen Hund vermitteln will, machen die ja meistens den Test mit dem Hund. Die Vermutung, dass das Tieheim vielleicht nicht soviel für den Test bezahlt liegt Nahe. Sprich mal mit dem Tierheim. Sitzt er im Magdeburger Tierheim? Und hier siehst du mal eine Sachkundeprüfung und da kannst du den Test online machen um zu schauen wieviel du schon weisst....
 
Und du bist dir sicher, dass der Hund eingezogen wurde, weil der Besitzer das Geld für den Wesenstest nicht hatte???? Also wenn das echt der Fall ist, dann wäre mir das doch echt ne Verfassungsklage wert................ Das wäre doch der Gipfel.....
 
also das TH ist in stendal, der chef war auch sehr freundlich und aufgeschlossen und meinte auch das der test dort ca 300euro kostet. aber nur weil der hund halt aus dem TH ist. aber der hund hat kein rassegutachten, lediglich das OA(soviel ich weiß) meinte bullterrier mix...könnte ich nicht einfach beim amtstierarzt n rassegutachten machen, und somit vielleicht um die ganze prozedur herumkommen? ich mein das geld würde nicht die rolle spielen aber allein die diskriminierung die ich dadurch am eigenen leib erfahre...

was mich aber echt nervt ist dass keiner vom OA die genaue gesetzeslage kennt und mich berate konnte.
 
Einen Gutachter kommen lassen müsste ja eigentlich drin sein.
Denkst du denn er ist kein Bullimix?
Das OA hat sicher kein Gutachten machen lassen?
 
Naja solange du nicht der Halter des Hundes bist kannst du gar nichts. Er ist ja noch in der Obhut des Tierheims. Wenn das Tierheim dir den Hund als Bullterrier-Mix übergibt, erkennst du es doch somit an. Wieso lässt denn das Tierheim das Gutachten nicht machen? Vorallem, wenn das Ordnungsamt einen Hund wegnimmt, sollte doch die Rasse feststehen. Also sprich, der Halter des Hundes hat den Hund beispielsweise als Bully-Mix gemeldet vorher. Oder hat gesagt, dass es einer ist oder was weiss ich. Es wäre mal wichtig wie genau der Ablauf war. Das ist echt schwer wenn man spekulieren muss. Und Vermutung auf "Bulli-Mix" ist ja schon etwas gewagt. Frag doch das Tierheim mal ob du ein Rassegutachten erstellen lassen kannst beim Vet!! Du kannst ja durchaus deine Zweifel äussern, dass es ein Bully-Mix ist und du eben denkst, dass es keiner ist oder so ähnlich.... Dein Thema ist hier auch irgendwie falsch, glaub ich. Es gibt nen Extra Bereich Sachkunde und Rechtliches hier. Da bekommst du vielleicht auch mehr Antworten, wenn ein Mod mal so nett ist und verschiebt?
 
Wieso willst Du den Wesenstest bezahlen? Das Bundesland zieht den Hund ein, nimmt ihn angebl. Leuten weg die nicht genügend Geld für nen Wesentest haben!!!! Dann soll das Land doch bitte für den Hund aufkommen.

Meiner Meinung nach muss das Land Wesentest und auch Hundesteuer (vielleicht erhöht) über einen längeren Zeitraum zahlen. Das sind (neben dem Elend für Hund und Familie) die folgenden ihrer stupiden Gesetzgebung. Darauf sollltest Du bestehen!

Wie kann das Land einen potientiell gefährlichen Hund vermitteln; schließlich wurde er deshalb (kein Test) der Familie weggenommen??? Ich krieg da echt das k.o.t.z.e.n.
 
Ja ich seh das genauso wie Mat..... Und so würde ich wie gesagt auch an die Sache rangehen...... Ist sowieso der Hammer das die 400 euro für den Test wollen.... Und die hat nicht mal eben jeder so über..... ´Zudem die ja nachweisen müssen um welche Rasse es sich handelt. Und wie zum Teufel wollen die das machen, wenn sie die Herkunft des Tieres nicht kennen und keine DNA der Elterntiere haben..... Alles unklar........ Will mir nicht in meinen Kopf.... Unser Staat wird mir immer sympathischer.........
 
Ich lese nirgends, daß der Hund wegen dem fehlenden WT eingezogen wurde.

Daß das Stendaler Tierheim kein Geld für den WT hat, glaub ich gern. Zudem muß bei einem Besitzerwechsel der WT widerholt werden, ein bereits bestandener WT ist also schnuppe.
Sachkundenachweis ist nicht notwendig, da der nur bei aufgefallenen Hunden erforderlich ist.

Für den WT bekommst Du eine Liste mit Tierärzten vom OA (oder aus dem Internet), die den WT abnehmen dürfen. Und nur die! Wenn Du den Hund nehmen solltest, geh zum TA Deiner Wahl (von der Liste) und laß Dir bestätigen, daß der Hund erst nach einer gewissen Zeit getestet werden kann, weil er eben gerade aus dem TH kommt und einige Zeit braucht, ehe er sich eingewöhnt hat und auch Dich als Bezugsperson anerkannt hat.

Kai
 
Sachkundenachweis ist nicht notwendig, da der nur bei aufgefallenen Hunden erforderlich ist.

Die Sachkunde ist auch in Sachsen-Anhalt Voraussetzung für die Haltung eines gefährlichen Hunde. Eine Gefährlichkeit wir in Sachsen-Anhalt grundsätzlich vermutet bei:
American Staffordshire Terrier
American Pitbull Terrier
Staffordshire Bullterrier
Bullterrier
 
@Kai...ja du hast recht, die finanzielle lage des stendaler TH ist wirklich nicht die beste, gerade durch das neue "kampfhundegesetzt" sind die da vollkommen überlastet. und der WT, so wurde es mir gesagt muss eh mit dem neuen halter durchgeführt werden.

ich werde heute eh nochmal zum TH fahren und mit ihm ne runde gehen und dann gleich mal fragen was ich da noch machen kann. ich kann mich auch irren und es ist doch ein bulli-mix aber wer kann mir das schon genau sagen...wer weis was da noch drin steckt, aber er ist wiegesagt lieb und nicht verstört...das ist das wichtigste. ich hab aber trotzdem eine riesengorße abneigung zu den "überteuerten" WT. ich hab gestern mit meiner TA gesprochen und sie gab mir eine nummer von einer hundetrainerin aus MD...da hab ich dann mal angerufen und sie meinte sie hat den WT in berlin gemacht, aber unter den bedingungen von S-A, der nur 100euro gekostet hat...nur das problem ist, dass er hier nicht anerkannt wurde-.-

@mat...kann ich das machen? also, dass das land den test bezahlt? oder das OA das ja auch den hund eingezogen hatte?

ich denke mal schon das er beim OA als bulli oder staffmix gemeldet war, sonst hätten die ihn ja auch nicht wegen des fehlenden WT eingezogen...
 
muss ich den sachkundenachweis auch innerhalbeiner bestimmten zeit machn?

achso ud der witz an der sache ist das man den hier im moment noch nicht machen kann, wenn ich das gestern am telefon richtig verstanden hab...
 
KEIN Sachkundenachweis in Anhalt für unsere "normal" gefährlichen Hunde. Erst wenn der Hund auffällig geworden ist, kann das OA das vom Halter verlangen. Einfach noch mal das Gesetz lesen (und auf den Unterschied zwischen §3 Abs. 2 und 3 achten!)

Das Land wird einen Furz tun und den WT bezahlen, warum sollte es? Der Halter ist für diesen Test zuständig. Selbst wenn ein Hund in seinem Leben alle 4 Wochen verkauft wird, muß der jeweilige Halter diesen Test machen lassen.

Kai
 
Du interpretierst das Gesetz leider falsch:

Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind Hunde, deren Gefährlichkeit vermutet oder im Einzelfall festgestellt wird.
Das bedeuted die nachfolgenden Absätze schließen sich nicht aus, sondern erläutern näher, bei welche Hunden eine Gefährlichkeit vermutet wird:

(2) Für Hunde, die gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes vom 12. April 2001 (BGBl. I S. 530), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April 2001 (BGBl. I S. 530, 532), nicht in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt oder verbracht werden dürfen, wird die Gefährlichkeit vermutet. § 2 gilt entsprechend. Absatz 3 bleibt unberührt.

Das betrifft also die oben aufgeführten Rassen. Und Absatz 3 beschreibt was die Gefährlichkeit im Einzelfall bedeuted:

(3) Im Einzelfall gefährliche Hunde sind insbesondere:
  1. Hunde, die auf Angriffslust oder über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe oder auf andere in der Wirkung gleichstehende Merkmale gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet sind,
  2. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,
  3. Hunde, die wiederholt in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen haben, oder
  4. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert andere Tiere hetzen oder reißen.
In beiden Fällen handelt es sich laut Gesetz um eine gefährlichen Hund, der nur mit Genehmigung zum Halten und Führen gefährlicher Hunde gehalten werden darf. Wofür u.a. eine Sachkundenachweis erforderlich ist.
 
@ Kai: Das ist totaler Quatsch was du schreibst!!! Denn es steht:
Die Sachkunde ist auch in Sachsen-Anhalt Voraussetzung für die Haltung eines gefährlichen Hundes. Eine Gefährlichkeit wird in Sachsen-Anhalt grundsätzlich vermutet bei:
American Staffordshire Terrier
American Pitbull Terrier
Staffordshire Bullterrier
Bullterrier

und dieses Gesetz und vorallem dieser Paragraph richtet sich an VERMUTET GEFÄHRLICHE RASSEN und jene die auffällig geworden sind!!!! ! Also lies nochmal den §3 Absatz 1.
 
Ich interpretiere nicht, ich lese. Und ich halte mich an das, was mir das OA sagt. Da ich in Anhalt lebe und dementsprechend auch die Anmeldung und den WT machen durfte (bzw. darf, Rosi macht den Test erst im Frühling aufgrund ihres Alters) hab ich die Prozedur hinter mir. Und: kein Sachkundenachweis. Der gilt für §3 Abs3 - Hunde.

Der § für die Sachkunde lautet:

§ 9
Sachkunde*

(1) Die erforderliche Sachkunde besitzt, wer über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, einen gefährlichen Hund nach § 3 Abs. 3 so zu halten und zu führen, dass von diesem keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Der Nachweis der erforderlichen Sachkunde erfolgt durch das Bestehen einer theoretischen und praktischen Prüfung.


Kai
 
Aber du schreibst doch genau das was wir eben geschrieben haben :verwirrt: Irgendwie stehe ich gerade auf der Leitung :verwirrt: Also was genau meinst du jetzt? Erklär es doch nochmals mit deinen Worten bitte. :)
 
Ihr beide sagt, daß jeder Hund - also vermutet gefährlich und aufgefallen - zur Sachkunde muß. Ich weiß (auch bekannt als mein absoluter Quatsch), daß nur aufgefallene Hunde müssen. Da ist der Unterschied.

Kai
 
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