Rottweiler Simba, 3 Jahre, und Aslan, 8 Monate - euthanasiert

Ja ne is klar.
Viele Strafanzeigen, aber kein öffentliches Interesse. Das ist logisch, zumindest für Marsianer oder so.
 
  • 30. April 2024
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Hi Nieni ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich denke, wenn man überhaupt noch irgendjemandem beim Landkreis Hildesheim auf juristischem Wege eine schallende Ohrfeige verpassen möchte und die deutschen Amtsschimmel allgemein auf Trab bringen möchte

- schließlich haben wir in Niedersachsen ein Gesetz, nachdem man auch heute schon auffällige HundeHALTER aus dem Verkehr ziehen könnte, wenn die zuständige Behörde denn auch mal den Ars.h hochkriegen würde -

reduziert sich alles auf einen einzigen Punkt:

Gibt es hier jemanden, der die Zeit, die Nerven und das juristische Hintergrundwissen hat, der bereit wäre in Kleinarbeit zu recherchieren, ob, wann und in welchem Umfang der LK Hildesheim von Auffälligkeiten dieser beiden Hunde samt ihrer Halterin erfahren hat und dennoch nicht tätig geworden ist.
= auffälliges Verhalten der Hunde gegenüber dritten, Alkohol- u. Drogenprobleme bei der Halterin, Vorstrafenregister eben dieser Dame.

Sollte dies im Vorfeld dieses nun aktuellen Vorfalles nachweisbar sein, hätte der LK HI aufgund des Landeshundegesetzes präventiv einschreiten müssen, hat sich also an dem eigentlichen Beißvorfall durch Unterlassen mitschuldig gemacht.

Gruß / athos
 
Auszug aus der HP vom Tierheim Hildesheim ( ). Kann einen nur wütend machen!!
---
Die sofortige Tötung eines auffällig gewordenen Tieres soll laut Landkreis Hildesheim künftig die Richtschnur für das behördliche Handeln sein.
...
Desweiteren hat uns das Verhalten des Amtsveterinärs Dr. Wichern sehr betroffen gemacht. Auch Dr. Wichern ist von Amts wegen zum Tierschutz verpflichtet. Als Amtsveterinär hat er eine Garantenfunktion, laut der er auch das Wohl der Tiere bei seinen Entscheidungen im Auge behalten muss. Nichtsdestotrotz hat er es uns verweigert, es Simba und Aslan auf ihrem letzten Weg leichter zu machen, indem er uns das Verabreichen von Beruhigungsmitteln untersagte. Beide Tiere waren stark verängstigt und zitterten am ganzen Leib, als sie im Tierheim von Landkreis, Polizei und Feuerwehr abgeholt und in Käfigen zu einem Tierarzt transportiert worden sind, der sie einschläferte.
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HEFTIG !!!! am heftigsten finde ich die Drohung dass das Th geschlossen wird wenn es die Mitarbeit verweigert. HALLO'???? wo sind wir ? Das letzte ist auch heftig. Beruhigungsmittel verweigern! Was für einen Sinn hat das denn? Was soll das Verbringen der Tiere an einen anderen Ort? Ich finde das alles total extrem und tierquälerisch, Tötungsanordnung hin oder her....das ist eine andere Frage. Es gilt auch noch das "Wie" in Deutschland.
 
Auszug aus der HP vom Tierheim Hildesheim ( ). Kann einen nur wütend machen!!
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Desweiteren hat uns das Verhalten des Amtsveterinärs Dr. Wichern sehr betroffen gemacht. Auch Dr. Wichern ist von Amts wegen zum Tierschutz verpflichtet. Als Amtsveterinär hat er eine Garantenfunktion, laut der er auch das Wohl der Tiere bei seinen Entscheidungen im Auge behalten muss. Nichtsdestotrotz hat er es uns verweigert, es Simba und Aslan auf ihrem letzten Weg leichter zu machen, indem er uns das Verabreichen von Beruhigungsmitteln untersagte. Beide Tiere waren stark verängstigt und zitterten am ganzen Leib, als sie im Tierheim von Landkreis, Polizei und Feuerwehr abgeholt und in Käfigen zu einem Tierarzt transportiert worden sind, der sie einschläferte.
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zur garantenstellung von amtstierärzten gibt es ein rechtsgutachten, welches RA R.Kemper (berlin) i.A. des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz erstellt hat. ( sept.2006)
 
Naja ist doch ganz klar...wenn die Fotos von der Abholung schlafende Hunde gezeigt hätte, wäre das nicht so medienwirksam.
Ein hundeunkundiger Mensch kann Angst und Aggression nicht immer unterscheiden.
Und der Transport musste auch sein-für die Presse.
 
Die Weigerung, die Rottis im Tierheim zu betäuben, ist für mich schon mal ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, denn es dürfen nicht ohne besonderen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Wo war denn hier der besondere Grund verängstigte Hunde auf diese Weise abzutransportieren ? Ich bin von Dr. Wichern mehr als enttäuscht.
Die Zusammenarbeit mit Amtstierärzten ist von Tierheimseite aus ja immer nicht so leicht. Der Amtsvet. bekommt einen Dämpfer wenn die Kosten ( für beschlagnahmte Tiere z.B. ) zu hoch sind und der Tierschutzverein möchte andererseits so viele Tiere wie möglich schlechten Haltungen entzogen wissen. 2008 mussten in Hildesheim mehrere Hunde aufgepäppelt werden, die nur Haut und Knochen waren und es nur mit Müh und Not geschafft haben. Die Stadt hat jedoch die Kosten zu tragen, wenn die Tiere beschlagnahmt werden - und das bei leeren öffentlichen Kassen.
Aber das aktuelle Verhalten setzt echt allem die Krone auf !
 
Weißt Du, ob er in irgendeiner Weise eine Begründung für seine Verweigerung gegeben hat?
Ich finde das auch absolut unverständlich und in keiner Weise zu rechtfertigen.
 
Wo war denn hier der besondere Grund verängstigte Hunde auf diese Weise abzutransportieren ?
Das frage ich mich auch schon die ganze Zeit. Ebenso hinsichtlich der Weigerung, dass das TH die Hunde beerdigen darf.
Die Stadt hat jedoch die Kosten zu tragen, wenn die Tiere beschlagnahmt werden - und das bei leeren öffentlichen Kassen.
Na ja, mit den angeblich leeren öffentlichen Kassen ist das so eine Sache ........
Für repräsentative Maßnahmen, die einen Gemeinderat, oder einen Stadtrat betreffen, ist doch auch oft ausreichend Geld vorhanden. Hier werden m.E. lediglich die Prioritäten anders gesetzt.
Grüße Klaus
 
Was ist eine Garantenstellung?
Von einer "Garantenstellung" oder "Garantenfunktion" spricht man, wenn von staatlicher/behördlicher Seite gesetzmäßige Vorsorgemaßnahmen getroffen werden.
Beispiele: Katastrophenschutz, Feuerwehr, Deichbau usw.
Natürlich gehört dazu auch die Umsetzung von bestehenden Gesetzen. Im Beispiel der beiden Rottweiler also einmal der Schutz der Bevölkerung vor beißenden Hunden (war durch die Verbringung in das Tierheim gegeben) und die "Weiterbehandlung" gemäß Tierschutzgesetz.
Und hier ist der Amtsveterinär (nach meiner bescheidenen Meinung) über das Ziel hinausgeschossen, indem er die Tötung (egal wie gerechtfertigt oder auch nicht) erst nach einem quälerischen Transport ohne Zeugen durchführen ließ.
Grüße Klaus
 
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