"Reisepaß" für Kampfis zwecks Wiedereinreise

Andreas

04.05.2001
Kampfhunde brauchen jetzt Reisepaß

Der Hauptgeschäftsführer des VDH Bernhard Meyer rät zu einem Reisepaß für gefährliche Hunde.
Dieser Reisepaß bzw. Ausreisebestätigung schütze den Halter und seinen Hund bei der
Rückkehr.
Das Importverbot ziele zwar ausdrücklich nicht auf die in Deutschland ordnungsgemäß registrierten Tiere ab, sondern z.B. auf im Ausland neu erworbene Kampfhunde, aber da das Gesetz neu ist und die Hauptreisezeit bevorsteht, bestünde Rechtsunsicherheit.
Eine Beschlagnahme von Hunden werde es nicht geben.
Das Berliner Ministerium halte es für einen guten Vorschlag, ausreichend sei allerdings die Vorlage des bestandenen Wesenstests oder ähnlicher Dokumente.

Quelle:

... dazu paßt noch diese Anweisung für Zolldienststellen:

Mit Datum vom 26.04.2001 hat das Bundesministerium der Finanzen folgende vorübergehende Anweisung über die jeweiligen Oberfinanzdirektionen an seine Zollstellen gegeben:
"... Nach Art. 1, § 4 des Gesetzes wirken die Zollstellen bei der Einfuhr mit. Zur Zeit wird eine Verordnung über Ausnahmen zum Einfuhr- und Verbringungsverbot von gefährlichen Hunden in das Inland erarbeitet, in der u.a. Erleichterungen für den Reiseverkehr vorgesehen werden. Bis dahin bitte ich die Zollstellen wie folgt anzuweisen: GRUNDSÄTZLICH ist die Einfuhr der o.g. Rassen [ die 4 üblichen, Liste1, Liste2(?)] VERBOTEN. Nicht in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Personen ist bis auf weiteres nach Einzelfallentscheidung ggf. die Gelegenheit zu geben, die Einreise abzubrechen und mit ihren Tieren ins Ausland zurückzukehren. Inländern ist die Einfuhr dieser Hunde zu gestatten, wenn eine Ausreise mit dem Tier VOR INKRAFTRETEN des Gesetzes erfolgt ist und glaubhaft nachgewiesen wird, dass das Tier schon zu diesem Zeitpunkt nach Landesrecht gehalten werden durfte. Die Durchreise von Nichtgebietsansässigen ist ebenfalls nur im vorgenannten Fall zu gestatten und wenn glaubhaft nachgewiesen wird, dass es sich um eine reine Durchreise handelt. In Zweifels- oder Konfliktfällen ist zunächst die für den Einreiseort zuständige Ordnungsbehörde zu beteiligen...."
 
  • 17. Mai 2024
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Hi Andreas ... hast du hier schon mal geguckt?
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"Nicht in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Personen ist bis auf weiteres nach Einzelfallentscheidung ggf. die Gelegenheit zu geben, die Einreise abzubrechen und mit ihren Tieren ins Ausland zurückzukehren."

Damit dürfte doch für viele Menschen Deutschland als Urlaubsziel gestorben sein. Was die inländische Tourismus-Branche wohl davon hält ...

Sabine
 
Ja, da hast du Recht.
Wissen das die Touristen überhaupt ?

Bei Besuchern aus dem EU-Ausland findet doch praktisch keine Grenzkontrolle statt.

Ich finde, man sollte Warnmeldungen über die hundefeindliche Politik im Ausland postieren. Etwa so...

"Sie möchten nach Deutschland kommen ?
Wenn Sie den falschen Hund haben, könnten Sie für zwei Jahre ins Gefängnis wandern ...
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 2 Abs. 1 einen Hund in das Inland verbringt oder einführt.

(2) Der Versuch ist strafbar."




ciao
Andreas
 



Absolutes Einreiseverbot fuer Kampfhunde nach Deutschland


4.5.01

Eine Anfrage der oesterreichischen Hundezeitschrift WUFF an die
deutsche Botschaft in Oesterreich ergab ein striktes Einreiseverbot
fuer Halter und die Hunde der Rassen Pitbull, American Staffordshire,
Bullterrier u. Staffordshire Bullterrier sowohl zwecks Urlaub als auch
fuer eine Durchreise nach Deutschland.


rotti-salto.gif
rottruns.gif
 
versucht doch nicht schon wieder euch an die ******** zugewöhnen und damit zuleben DAS GESETZ MUSS GEKIPPT WERDEN ES WIRD GEKIPPT WERDEN OHNE WENN UND ABER BASTA!!!
mad.gif
:ad:
mad.gif


...mögen sie dereinst rächend über diese welt kommen
 
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