***** HEUTE IM BUNDESTAG ****
*****PRESSEDIENST DES DEUTSCHENBUNDESTAGES*****
Berlin: Mi, 25.04.2001 Redaktionsschluss: 12:00 U
6. REGIERUNG WEITERHIN FÜR AUFNAHME DES TIERSCHUTZES INS
GRUNDGESETZhr (117)
Verbraucherschutz/Unterrichtung
REGIERUNG WEITERHIN FÜR AUFNAHME DES TIERSCHUTZES INS GRUNDGESETZ
Berlin: (hib/MAR) Die Bundesregierung setzt sich nach eigenen Angaben
weiterhin dafür ein, die in der Koalitionsvereinbarung festgelegten Ziele
zu
erreichen. Dazu gehört die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz,
erklärt
sie in ihrem als Unterrichtung vorgelegten Tierschutzbericht 2001
(14/5712).
In dem Bericht über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes kommt die
Regierung zu dem Schluss, dass trotz des erreichten Standes der
gesellschaftliche Auftrag aktuell bleibt, den Tierschutz
weiterzuentwickeln.
Dabei setzt sie laut Unterrichtung vor allem auf europäische Lösungen.
Ziel müsse sein, möglichst einheitliche Vorgaben europaweit zu schaffen,
um den
Bedürfnissen der Tiere besser gerecht zu werden.
Als Ziele für die Zukunft nennt die Regierung unter anderem die Umsetzung
der
EG-Richtlinie zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere in nationales
Recht und
die Verabschiedung der neuen Hennenhaltungsverordnung noch im ersten
Halbjahr
2001, die Verkürzung der Transportzeiten, insbesondere für Schlachttiere,
sowie
Verbesserungen bei den Tierhaltungsvorschriften, insbesondere bei der
Schweinehaltung. Um Probleme in der Heimtierhaltung, vordringlich in Bezug
auf
Hunde, zu lösen, solle eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die die
Vorschläge verschiedener Verbände mit dem Ziel beraten soll, wo
erforderlich auf
das Tierschutzgesetz gestützte Regelungen zu treffen.
Die Regierung zeigt sich allerdings überzeugt, dass nachhaltige
Verbesserungen
beim Tierschutz nicht allein durch Rechtsvorschriften erreicht werden
können.
Vielmehr sei es notwendig, ein allgemeines Bewusstsein für den Tierschutz
zu
schaffen. Dies gelte aber nicht nur für die Tierhalter, sondern auch für
die
Verbraucherinnen und Verbraucher.
Erst wenn diese bereit seien, heißt es in dem Bericht, ihre Verantwortung
für
den Tierschutz zu tragen - das heißt auch höhere Preise für Lebensmittel
zu
zahlen -, würden die Tierhalter, die ihren Tieren ein Mehr an
Tiergerechtigkeit
zukommen lassen, eine Chance am Markt haben.
**************************************************************************
Herausgeber: Deutscher Bundestag * Pressezentrum
Platz der Republik 1 * 11011 Berlin
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6. REGIERUNG WEITERHIN FÜR AUFNAHME DES TIERSCHUTZES INS
GRUNDGESETZhr (117)
Verbraucherschutz/Unterrichtung
REGIERUNG WEITERHIN FÜR AUFNAHME DES TIERSCHUTZES INS GRUNDGESETZ
Berlin: (hib/MAR) Die Bundesregierung setzt sich nach eigenen Angaben
weiterhin dafür ein, die in der Koalitionsvereinbarung festgelegten Ziele
zu
erreichen. Dazu gehört die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz,
erklärt
sie in ihrem als Unterrichtung vorgelegten Tierschutzbericht 2001
(14/5712).
In dem Bericht über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes kommt die
Regierung zu dem Schluss, dass trotz des erreichten Standes der
gesellschaftliche Auftrag aktuell bleibt, den Tierschutz
weiterzuentwickeln.
Dabei setzt sie laut Unterrichtung vor allem auf europäische Lösungen.
Ziel müsse sein, möglichst einheitliche Vorgaben europaweit zu schaffen,
um den
Bedürfnissen der Tiere besser gerecht zu werden.
Als Ziele für die Zukunft nennt die Regierung unter anderem die Umsetzung
der
EG-Richtlinie zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere in nationales
Recht und
die Verabschiedung der neuen Hennenhaltungsverordnung noch im ersten
Halbjahr
2001, die Verkürzung der Transportzeiten, insbesondere für Schlachttiere,
sowie
Verbesserungen bei den Tierhaltungsvorschriften, insbesondere bei der
Schweinehaltung. Um Probleme in der Heimtierhaltung, vordringlich in Bezug
auf
Hunde, zu lösen, solle eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die die
Vorschläge verschiedener Verbände mit dem Ziel beraten soll, wo
erforderlich auf
das Tierschutzgesetz gestützte Regelungen zu treffen.
Die Regierung zeigt sich allerdings überzeugt, dass nachhaltige
Verbesserungen
beim Tierschutz nicht allein durch Rechtsvorschriften erreicht werden
können.
Vielmehr sei es notwendig, ein allgemeines Bewusstsein für den Tierschutz
zu
schaffen. Dies gelte aber nicht nur für die Tierhalter, sondern auch für
die
Verbraucherinnen und Verbraucher.
Erst wenn diese bereit seien, heißt es in dem Bericht, ihre Verantwortung
für
den Tierschutz zu tragen - das heißt auch höhere Preise für Lebensmittel
zu
zahlen -, würden die Tierhalter, die ihren Tieren ein Mehr an
Tiergerechtigkeit
zukommen lassen, eine Chance am Markt haben.
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