Wird mir etwa nicht die Möglichkeit gegeben alles nötige zu erfüllen damit er dann bei uns bleiben darf ?
Paulemaus hat das schon geschrieben: Hier in NRW dürfen Listenhunde und deren Mischlinge (und beurteilt wird im Zweifel nach dem Aussehen. Der "Bandog" als solcher ist nix anderes als ein Listenhundemix, als Rasse gibt's den gar nicht, soweit ich weiß) nicht von privat angeschafft werden, nur aus dem Tierschutz.
Wenn sich herausstellt, dass du, auch ohne es zu wissen, von privat einen solchen Welpen angeschafft hast, wird er üblicherweise eingezogen und kommt in's Tierheim.
Bis vor etwa einem Jahr waren manche Ämter in solchen Fällen noch kulant, aber nachdem sich wohl die Fälle gehäuft haben, wo Leute auf gemeint haben, sie umgehen diese Weise das Anschaffungsverbot von privat, wurde dieses Schlupfloch durch eine neue Verwaltungsvorschrift praktisch abgeschafft.
Du kannst jetzt nur hoffen, dass der Hund doch nicht so nach Listi aussieht, wie es klingt. Oder du an einen Sachbearbeiter gerätst, der Hunde mag, aber nicht so gut kennt...
Ist hier leider so.