Neue Tierschutz-Hundeverordnung veröffentlicht
Strengere Tierschutzvorschriften für Hundehaltung ab September
5. Juni 2001
Am 1. September 2001 treten strengere Tierschutzvorschriften für die
Hundehaltung in Kraft, teilt das Bundesverbraucherministerium mit. Das
sieht die kürzlich veröffentlichte Tierschutz-Hundeverordnung vor. Sie
löst die "Verordnung über das Halten von Hunden im Freien" von 1974 ab, in
der Mindestvoraussetzungen geregelt sind. Die neue Verordnung enthält
Regelungen für alle Hunde. Sie entsprechen neuesten Erkenntnissen und
betreffen insbesondere Platzbedarf, Fütterung und Pflege der Tiere, ein
Ausstellungsverbot für kupierte Hunde, die Begrenzung der Zahl der Hunde,
die von einer Person betreut werden dürfen, Anforderungen an Kenntnisse
und Fähigkeiten des Betreuers sowie ein Zucht- und Kreuzungsverbot für
bestimmte aggressive Rassen.
Die in den vergangenen 27 Jahren gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen
in der Hundehaltung hätten gezeigt, dass für alle Hunde Regelungen
erforderlich seien, unabhängig davon, wo sie gehalten würden, so das
Ministerium. Die Befriedigung wesentlicher Grundbedürfnisse wie Bewegung
und Gemeinschaft müsse den Hunden auch in der Zwinger- und Anbindehaltung
möglich sein. Hunde, die reizarm und ohne ausreichende
Bewegungsmöglichkeit gehalten würden, seien häufig verhaltensgestört und
litten darunter. Auch Alleinsein sei Hunden wesensfremd. Sie seien auf das
Zusammenleben mit Artgenossen und auf ausreichende Kontaktmöglichkeiten zu
Betreuungspersonen angewiesen, um Verhaltensauffälligkeiten zu vermeiden.
Die Vorschriften über den Platzbedarf, abhängig von der Größe des Hundes,
über Fütterung und Pflege wurden neueren Erkenntnissen angepasst.
Bei großen Hundezuchten wird künftig die Zahl der Hunde begrenzt, die von
einer Person betreut werden dürfen. Um die tierschutzgerechte Haltung der
Tiere zu gewährleisten, werden zusätzlich besondere Anforderungen an die
Kenntnisse und Fähigkeiten des Betreuers gestellt.
Die Erfahrungen nach der Einführung des gesetzlichen Kupierverbotes 1998
hätten gezeigt, dass Hunde ins Ausland gebracht und dort kupiert würden
oder kupierte Hunde aus dem Ausland eingeführt würden, um bestimmte
Rassemerkmale zu erreichen, so das Ministerium. Um diesen
"Kupiertourismus" zu bekämpfen, wird das Ausstellen der betroffenen Hunde
zukünftig verboten.
Verboten werden auch Zucht und Kreuzung mit Pitbull-Terriern,
Bullterriern, Staffordshire Bullterriern und
American-Staffordshire-Terriern. Bei diesen Hunden trete besonders
ausgeprägt ein erblich bedingt übersteigertes Aggressionsverhalten auf.
Solche Hunde litten darunter, dass sie anderen Hunden gegenüber kein
artgemäßes Sozialverhalten zeigen könnten. Sie gefährdeten darüber hinaus
Leben und Gesundheit von Hunden, die auf das übersteigert aggressive
Verhalten artgemäß durch Unterwerfungsgesten reagierten. Mit dieser
Vorschrift würden aus Tierschutzgründen die ordnungsbehördlichen Vorgaben
der Länder ergänzt, nachdem mit dem Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher
Hunde die entsprechende Verordnungsermächtigung in das Tierschutzgesetz
aufgenommen worden sei.
Die Bestimmungen der Verordnung treten am 1. September 2001 in Kraft. Für
einzelne baulich und organisatorisch aufwendige Anpassungen, wie etwa das
Platzangebot bei der Zwingerhaltung, den Tageslichteinfall in Räume, in
denen Hunde gehalten werden, das Ausstellungsverbot für kupierte Hunde und
die intensivere Betreuung in den gewerbsmäßigen Hundezuchten sind längere
Übergangsfristen vorgesehen.
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