Qualzucht langsam alle Hunde betroffen

Ich glaube auch daran, daß es darum geht, letztendlich ein Verbot der Züchtung dieser Merkmale zu schaffen, nicht Rassen.
Warum? Ihr glaubt vielleicht, die größte Macht in diesem unserem Lande ist die Presse - aber weit gefehlt, die größte Macht ist die Industrie.
Ich kenne einen Fall, wo ein Unfall in einer Chemiefirma nicht veröffentlicht wurde, weil die damit gedroht haben, mal eben 5000 Leute zu entlassen.
Bei einer solchen Anzahl von Rassen haben wir die Futtermittel- und Zubehörindustrie klar im Rücken!

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shevoice
 
  • 3. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi shevoice ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo Ted !

Wenn schon Zitat , dann bitte so , daß sich auch diejenigen , denen das "Gutachten" nicht vorliegt , eine Meinung bilden können !

Hier also die Fortsetzung des von Ted begonnenen Zitates :

Seite 16 bis Seite 17 oben.
Zitat :
"Genetik :
Knick- und Korkenzieherschwänze werden autosomal rezessiv vererbt (Fritsch u.OST, 1983;FRITSCH et al. , 1985);Brachy- und Anurie sollen nach PULLIG (1953,1957) ebenfalls autosomal rezessiv vererbt werden(Cocker Spaniel). Die auffällige phänotypische Variabilität spricht bei manchen Rassen jedoch für eine Modifizierung der Merkmalsausprägung durch weitere Gene(KLODNITZKY u.SPETT,1925),kann aber auch umweltbedingt sein (REETZ u.WEGNER,1973).

Symptomatik:
Knick- und Korkenzieherschwänze(Keilwirbelbildung), aber auch Verkürzungen der Schwanzwirbelsäule - insbesondere Anurie - sind häufig vergesellschaftet mit Mißbildungen an weiteren Abschnitten der Wirbelsäule (Block-,Schmetterlings- und Keilwirbelbildungen) bis hin zu Spina bifida (CURTIS ET AL. ,1964). Die Folge können Rückenmarksbeeinträchtigungen mit Störungen der Lokomotion der Hintergliedmaßen bis zu Paralysen sowie Harn- und Kot-Inkontinenz sein (KNECHT et al.,1979; WILSON et al.,1979).

Empfehlung :
Röntgendiagnostik: Zuchtverbot für Tiere (siehe Seite 14,Nr.I), die neben Knick- und Korkenzieherschwanz bzw. Brachy- oder Anurie auch Wirbeldefekte an weiteren Abschnitten der Wirbelsäule aufweisen, weil bei den Nachkommenmit Schmerzen und Leiden gerechnet werden muss.
Verzicht auf Korkenzieherrute im Rassestandard."
Zitat Ende.

Da das "Qualzuchtgutachten" bereits seit dem 02.06.1999 vorliegt, hätten die Rassezuchtvereine längst Gelegenheit gehabt, ihre Rassestandards auf tierschutzrelevante Merkmale hin zu überprüfen und abzuändern.

Und falls noch einer wissen will, was nun auf Seite 14 Nr. I steht :
Zitat :
"Zuchtverbote werden empfohlen für Tiere, die Träger von Genen bzw. eindeutig erblich bedingten Merkmalen sind, welche für den Züchter direkt erkennbar oder diagnostisch zugänglich sind und bei der Nachzucht zu mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbundenen Merkmalen führen können. Dabei ist unerheblich, ob mit solchen Genen oder Merkmalen direkt oder indirekt gezüchtet wird."
Zitat Ende

So, nun kann sich wohl jeder selbst ein Bild machen, ob hier Panikmache angesagt ist, oder ob es um gesunde Hunde geht !

Vera


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Nochmal Hallo Ted !

Gesetzliche Regelungen, die über das Gutachten WEIT HINAUS gehen werden ?
Spielst Du damit auf die Möglichkeit an , daß es vielleicht nur noch KONTROLLIERTE Zuchten geben wird ?
Ich hab damit kein Problem , wenn es der Gesundheit der Hunde dient !


Vera

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Neue Tierschutz-Hundeverordnung veröffentlicht

Strengere Tierschutzvorschriften für Hundehaltung ab September

5. Juni 2001

Am 1. September 2001 treten strengere Tierschutzvorschriften für die
Hundehaltung in Kraft, teilt das Bundesverbraucherministerium mit. Das
sieht die kürzlich veröffentlichte Tierschutz-Hundeverordnung vor. Sie
löst die "Verordnung über das Halten von Hunden im Freien" von 1974 ab, in
der Mindestvoraussetzungen geregelt sind. Die neue Verordnung enthält
Regelungen für alle Hunde. Sie entsprechen neuesten Erkenntnissen und
betreffen insbesondere Platzbedarf, Fütterung und Pflege der Tiere, ein
Ausstellungsverbot für kupierte Hunde, die Begrenzung der Zahl der Hunde,
die von einer Person betreut werden dürfen, Anforderungen an Kenntnisse
und Fähigkeiten des Betreuers sowie ein Zucht- und Kreuzungsverbot für
bestimmte aggressive Rassen.

Die in den vergangenen 27 Jahren gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen
in der Hundehaltung hätten gezeigt, dass für alle Hunde Regelungen
erforderlich seien, unabhängig davon, wo sie gehalten würden, so das
Ministerium. Die Befriedigung wesentlicher Grundbedürfnisse wie Bewegung
und Gemeinschaft müsse den Hunden auch in der Zwinger- und Anbindehaltung
möglich sein. Hunde, die reizarm und ohne ausreichende
Bewegungsmöglichkeit gehalten würden, seien häufig verhaltensgestört und
litten darunter. Auch Alleinsein sei Hunden wesensfremd. Sie seien auf das
Zusammenleben mit Artgenossen und auf ausreichende Kontaktmöglichkeiten zu
Betreuungspersonen angewiesen, um Verhaltensauffälligkeiten zu vermeiden.

Die Vorschriften über den Platzbedarf, abhängig von der Größe des Hundes,
über Fütterung und Pflege wurden neueren Erkenntnissen angepasst.

Bei großen Hundezuchten wird künftig die Zahl der Hunde begrenzt, die von
einer Person betreut werden dürfen. Um die tierschutzgerechte Haltung der
Tiere zu gewährleisten, werden zusätzlich besondere Anforderungen an die
Kenntnisse und Fähigkeiten des Betreuers gestellt.

Die Erfahrungen nach der Einführung des gesetzlichen Kupierverbotes 1998
hätten gezeigt, dass Hunde ins Ausland gebracht und dort kupiert würden
oder kupierte Hunde aus dem Ausland eingeführt würden, um bestimmte
Rassemerkmale zu erreichen, so das Ministerium. Um diesen
"Kupiertourismus" zu bekämpfen, wird das Ausstellen der betroffenen Hunde
zukünftig verboten.

Verboten werden auch Zucht und Kreuzung mit Pitbull-Terriern,
Bullterriern, Staffordshire Bullterriern und
American-Staffordshire-Terriern. Bei diesen Hunden trete besonders
ausgeprägt ein erblich bedingt übersteigertes Aggressionsverhalten auf.
Solche Hunde litten darunter, dass sie anderen Hunden gegenüber kein
artgemäßes Sozialverhalten zeigen könnten. Sie gefährdeten darüber hinaus
Leben und Gesundheit von Hunden, die auf das übersteigert aggressive
Verhalten artgemäß durch Unterwerfungsgesten reagierten. Mit dieser
Vorschrift würden aus Tierschutzgründen die ordnungsbehördlichen Vorgaben
der Länder ergänzt, nachdem mit dem Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher
Hunde die entsprechende Verordnungsermächtigung in das Tierschutzgesetz
aufgenommen worden sei.

Die Bestimmungen der Verordnung treten am 1. September 2001 in Kraft. Für
einzelne baulich und organisatorisch aufwendige Anpassungen, wie etwa das
Platzangebot bei der Zwingerhaltung, den Tageslichteinfall in Räume, in
denen Hunde gehalten werden, das Ausstellungsverbot für kupierte Hunde und
die intensivere Betreuung in den gewerbsmäßigen Hundezuchten sind längere
Übergangsfristen vorgesehen.
[ ]
 
Wenn es nur um Qualzüchtungen gehen würde,dann wäre das Gesetz ok.Nur ist da doch wieder der Passus "das Halten ist verboten" integriert.Ergo - wer will das wie kontrollieren.Also in den Durchführungsbestimmungen wird das gleiche Spielchen sein,wie schon gehabt.Alle benannten Rassen müssen bis blabla gemeldet werden und dann kontrolliert werden,ob Qualzucht oder nicht.Wer bezahlt? Natürlich der Hundehalter.Wer entscheidet? Die Behörden,die sich bisher ja nur durch immensen Sachverstand ausgezeichnet haben...........
Also -wer da immer noch nicht begreift........
Im übrigen wird auch hier das Züchten und Halten der bereits betroffenen Rassen verboten.
Ein hundefreies Deutschland wird kaum noch zu verhindern sein solange die Halter weiterschlafen!!!!!

dvrtev.de
 
Hallo,

hier der Link zum "Verbraucherschutzministerium", dort gibt es den vollständigen Text der "Tierschutz-Hundeverordnung" vom 2. Mai 2001:

Bezeichnend ist die Formulierung
"bei <die üblicherweise genannten 4 Rassen> ist vom Vorliegen einer derartigen Aggressionssteigerung auszugehen"

Das erinnert fatal an die Formulierung "unwiderleglich vermutete Gefährlichkeit", die ja auch von mehreren Gerichten gekippt wurde.

"Ist davon auszugehen" ist für eine Verordnung mit Gesetzeskraft keine Regelung, die vor Gericht Bestand haben kann. Insbesondere der Bullizüchter in Bremen hat ja eine Gerichtsentscheidung, wonach er mit seinen erfolgreich geprüften Bullis züchten darf.



ciao
Andreas
 
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